Georg Adam Bohn: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem sich seine beiden jüngeren Brüder [[Sebastian Konrad Bohn]] und [[Johann Kaspar Bohn]] in Fürth angesiedelt hatten, kam auch Georg Adam Bohn Anfang 1876 – im Alter von 44 Jahren – mit Familie nach Fürth.
Nachdem sich seine beiden jüngeren Brüder [[Sebastian Konrad Bohn]] und [[Johann Kaspar Bohn]] in Fürth angesiedelt hatten, kam auch Georg Adam Bohn Anfang 1876 – im Alter von 44 Jahren – mit Familie nach Fürth.


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Nach 4 ½ Jahren, am [[27. Juli]] [[1880]], ersuchte Bohn um Erwerb des Bürgerrechts und gleichzeitig auch des bayerischen [[wikipedia:Indigenat|Indigenat]]s für sich, seine Ehefrau und die beiden Kinder. Er legte seinen herzoglich sachsen-meiningischen Heimatschein vom 1. Februar 1876 und zwei Quittungsbücher über gezahlte Steuern und Umlagen vor. Weiter gab er an, kein Vermögen zu besitzen, jedoch zur Zahlung einer Bürgerrechtsgebühr von 27 Mark bereit zu sein.
 
Der Rechtsrat [[Ernst Beeg|Beeg]] verlangte aber noch ein Leumundszeugnis. Der Gemarkungsvorstand von Schmerbach, Schmidtmann, fertigte dieses am 7. August aus, welches Bohn zwei Tage später vorlegte. So fasste der Stadtmagistrat am [[12. August]] [[1880]], vorbehaltlich der Aufnahme in den bayerischen Staatsverband, den Beschluss,  Georg Adam Bohn das Bürgerrecht zu verleihen. Noch am gleichen Tag berichtete Beeg mit Vorlage der städtischen Akte der kgl. Regierung von Mittelfranken mit dem Hinweis, dass Versagensgründe nicht vorliegen. Die Regierung in Ansbach fertigte die „Aufnahmsurkunde“<ref>Erwerb der Staatsangehörigkeit im Königreich Bayern gemäß § 7 des [http://www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/bundes-staatsangehoerigkeit_ges.html Gesetz(es) über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit] des Norddeutschen Bundes vom 1. Juni 1870</ref> für Bohn und Familie am 16. August 1880 aus. Am 30. des Monats wurden ihm gegen Bezahlung der Bürgergebühr von 27 Mark die Urkunden für das Fürther Bürgerrecht und die Aufnahme in die bayerische Staatsangehörigkeit sowie die bei Antragstellung übergebenen zwei „Quittungsbüchlein” ausgehändigt.
 
Georg Adam Bohn verstarb am 15. Juli 1891. Seine Witwe musste später die Armenpflege in Anspruch nehmen; so beschloss der Armenpflegschaftsrat am 14. Januar 1895, der Maurerwitwe Eva Bohn ein Wochenalmosen von 2 Mark zu gewähren. Dieses Almosen wurde im August 1900 auf 3 Mark erhöht.


== Familie ==
== Familie ==
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