Johann Hofmann: Unterschied zwischen den Versionen

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1527 fällt in Fürth der Bamberger Bischof ein, nimmt den Kaplan Matthäus Nussberger gefangen und führt ihn ins Bamberger Oberamt nach Herzogenaurach.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108 (Hoffmanns datiert dieses Ereignis auf 1. Juni 1527; Fronmüller auf den 22. März, siehe [[Fronmüllerchronik]], S. 32)</ref> Pfarrer Hofmann und die Fürther Gemeinde beurteilen den gefangen genommenen Kaplan recht positiv<ref>[[Fronmüllerchronik]], S. 737 ff.</ref>, während der Rat der Stadt Nürnberg etwas zurückhaltender kund tut: „das solicher prediger“ sich nicht „geschicklich gehalten“ und vorher schon Kraftshof wegen ungebürlichen Benehmens hat verlassen müssen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108</ref>
1527 fällt in Fürth der Bamberger Bischof ein, nimmt den Kaplan Matthäus Nussberger gefangen und führt ihn ins Bamberger Oberamt nach Herzogenaurach.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108 (Hoffmanns datiert dieses Ereignis auf 1. Juni 1527; Fronmüller auf den 22. März, siehe [[Fronmüllerchronik]], S. 32)</ref> Pfarrer Hofmann und die Fürther Gemeinde beurteilen den gefangen genommenen Kaplan recht positiv<ref>[[Fronmüllerchronik]], S. 737 ff.</ref>, während der Rat der Stadt Nürnberg etwas zurückhaltender kund tut: „das solicher prediger“ sich nicht „geschicklich gehalten“ und vorher schon Kraftshof wegen ungebürlichen Benehmens hat verlassen müssen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108</ref>
Obwohl Nürnberg kaum auf den Fürther Amtmann Sparhelming gehört haben dürfte - dem schon zwei Predigten dieses gefangen genommenen Kaplans Nussberger gereicht hätten, um zu einem negativen Urteil zu kommen - wollte sich der Rat nicht in dieser untergeordneten Angelegenheit mit Bamberg anlegen. Nach jahrelanger bambergischer Haft widerruft Nussberger in einer „Urphede“ (= Urfehde ist der dem Gericht von Haftentlassenen geleistete Eid, sich nicht zu rächen und das Versprechen, ein bestimmtes Gebiet nicht mehr zu betreten) der lutherischen Lehre und kann als Bürgen für diese Urfehde den nürnbergischen Juristen Christof Scheuerlein benennen, der sich verpflichtet 200 fl. bei Nichteinhalten der Urfehde zu zahlen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 109 f.</ref><br />
Obwohl Nürnberg kaum auf den Fürther Amtmann Sparhelming gehört haben dürfte - dem schon zwei Predigten dieses gefangen genommenen Kaplans Nussberger gereicht hätten, um zu einem negativen Urteil zu kommen - wollte sich der Rat nicht in dieser untergeordneten Angelegenheit mit Bamberg anlegen. Nach jahrelanger bambergischer Haft widerruft Nussberger in einer „Urphede“ (= Urfehde ist der dem Gericht von Haftentlassenen geleistete Eid, sich nicht zu rächen und das Versprechen, ein bestimmtes Gebiet nicht mehr zu betreten) der lutherischen Lehre und kann als Bürgen für diese Urfehde den nürnbergischen Juristen Christof Scheuerlein benennen, der sich verpflichtet 200 fl. bei Nichteinhalten der Urfehde zu zahlen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 109 f.</ref><br />
Pfarrer Johann Hofmann schein den Kaplan Nussberger ohne Einwilligung des Nürnberger Rates angenommen zu haben. Darum erhält er die Anweisung, dass künftig ein Kaplan vorher zu examinieren wäre.  
Pfarrer Johann Hofmann scheint den Kaplan Nussberger ohne Einwilligung des Nürnberger Rates angenommen zu haben. Darum erhält er die Anweisung, dass künftig ein Kaplan vorher zu examinieren wäre.


===Johann Hofmann und der bambergische Amtmann===
===Johann Hofmann und der bambergische Amtmann===
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