Konrad Eras sen.: Unterschied zwischen den Versionen

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== Werke als Bauherr ==
Nachdem man das Strafregister nicht als hinderlich betrachtete und auch eine Rückfrage beim Armenpflegschaftsrat Nürnberg ergab, dass Eras ''„für sich und seine Angehörigen noch niemals Armenunterstützung beansprucht oder erhalten hat“'', sah der  Stadtmagistrat die vorliegenden Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch als erfüllt an. So beschloss er am [[4. Juni]] [[1908]], das Fürther Heimatrecht gegen Gebühr von 40 M zu verleihen. Zugleich erhielt der Stadtmagistrat Nürnberg die Zahlungsaufforderung über 42 M 35 Pf (mit Beurkundungsgebühr und Porto). Als der Betrag am 26. Juni beim Magistratsgebührenamt einging, wurde die Heimaturkunde ausgefertigt und am 7. Juli 1908 gegen Empfangsbescheinigung an die Ehefrau Anna Eras ausgehändigt. Kurios: Konrad Eras war mit Teilen der Familie (Friedrich, Konrad jr. und Johann blieben aber) gerade wieder nach Nürnberg gezogen, nun mit Fürther Heimatrecht, das dann auch für alle Familienmitglieder galt.<ref name="E 696"/>
 
Das selbständige Baugewerbe als Baumeister hatte Konrad Eras bis zum [[8. Mai]] [[1906]] inne. Am 10. Februar 1906 erwarb er eine Konzession für die Bierwirtschaft mit Branntweinausschank in seinem Haus [[Mauerstraße 2]], die er allerdings schon am 29. Juni gleichen Jahres aufgab.<ref name="FB Eras sen."/>
 
== Werke als Bauherr<ref>die Zuweisung als Bauherr auf Konrad Eras sen. oder jr. basiert ausschließlich auf Angaben von Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 495; weitere Belege liegen derzeit nicht vor</ref> ==
{{Werke Bauherr}}
{{Werke Bauherr}}


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