Neue Mitte II: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 14. September 2011 beschloss der Bauausschuss die Anpassung des schon für die [[Neue Mitte I]] aufgestellten Bebauungsplanes 370a auf die Bedürfnisse des neuen Investors.<ref>  Vorlage zur Beschlussfassung für den Bauausschuss am 14.09.2011, TOP 7.</ref>
Am 14. September 2011 beschloss der Bauausschuss die Anpassung des schon für die [[Neue Mitte I]] aufgestellten Bebauungsplanes 370a auf die Bedürfnisse des neuen Investors.<ref>  Vorlage zur Beschlussfassung für den Bauausschuss am 14.09.2011, TOP 7.</ref>


Im März 2012 kündigte MIB an, dass das [[Parkhotel]] in seiner Gesamtheit (einschließlich Festsaal) abgerissen werde, was zu Protesten führte (vgl. Artikel: [[Festsaal (Parkhotel)]].
Im März 2012 kündigte MIB an, dass das [[Parkhotel]] in seiner Gesamtheit (einschließlich Festsaal) abgerissen werde, was zu Protesten führte (vgl. Artikel -> [[Festsaal (Parkhotel)]]).


Unbeachtet von der Presse beschloss der Stadtrat am 28. März 2012: "... falls eine  
Unbeachtet von der Presse beschloss der Stadtrat am 28. März 2012: ''"... falls eine  
einvernehmliche Einigung nicht erzielt werden kann, Miet- und Pachtverträge an
einvernehmliche Einigung nicht erzielt werden kann, Miet- und Pachtverträge an
Gebäuden, die zur Schaffung des Einkaufsschwerpunktes erforderlich sind,unter den
Gebäuden, die zur Schaffung des Einkaufsschwerpunktes erforderlich sind,unter den
Voraussetzungen des § 182 BauGB aufzuheben, b) im Falle einer Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen im gesetzlich erforderlichen Umfang angemessene Ersatzräume sowie ggf. Mittel für Entschädigungsleistungen bereitzustellen".<ref> Stadtrat vom 28. März 2012, Tagesordnungspunkt 13, abrufbar über das [http://stadtrat.fuerth.de/bi/to0040.php?__ksinr=46652 Stadratsinfosystem]</ref>. Dieser Punkt dürfte der größte Risikofaktor für das Projekt darstellen, da es vor allem in den Anwesen Rudolf-Breitscheid-Straße 8 und 10 Widerstände und eventuell erhebliche Abschlagszahlungsforderungen geben wird.
Voraussetzungen des § 182 BauGB aufzuheben, b) im Falle einer Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen im gesetzlich erforderlichen Umfang angemessene Ersatzräume sowie ggf. Mittel für Entschädigungsleistungen bereitzustellen" ''.<ref> Stadtrat vom 28. März 2012, Tagesordnungspunkt 13, abrufbar über das [http://stadtrat.fuerth.de/bi/to0040.php?__ksinr=46652 Stadratsinfosystem]</ref>
Dieser Punkt dürfte der größte Risikofaktor für das Projekt darstellen, da es vor allem in den Anwesen Rudolf-Breitscheid-Straße 8 und 10 Widerstände und eventuell erhebliche Abschlagszahlungsforderungen geben wird.


==Architektenworkshop==
==Architektenworkshop==
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