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Dr. jur. '''Christoph Ludwig Wilhelm Buff''' (geb. 29. Juli 1751 in Gießen<ref>Taufdatum nach familysearch.org, abgerufen am 02.01.2019</ref>; gest. 19. Oktober 1821 in Burgfarrnbach<ref>Eintrag im Burgfarrnbacher Beerdigungsbuch 1800 - 1872 (auf Mikrofilm) unter dem 21., verbessert 19. Oktober 1821, lfd. Nr. 38: "Hr. Christoph Ludwig Wilhelm Buff, Grosherzogl. HessenDarmstädt. Hofrath und Hochgräflich Pücklerischer Patrimonial Richter, dahier, starb den 21. [verbessert 19.] October, Entkräftung, 70 Jahr 2 Monat 3 Tag, den 23. October Nachmittag mit Grabrede und Trauermusik beerdigt." - Angaben gem. schriftlicher Mitteilung von Christian Schümann, Burgfarrnbach vom 25.01.2019</ref><ref name="Akte-1085">nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 1085</ref>) war ein hochfürstlich hessen-darmstädtischer Hofrat, gräflich pücklerischer Rat und Patrimonialrichter zu Burgfarrnbach und Fürther Gemeinde-[[wikipedia:Konsulent (Deutschland)|Konsulent]].<ref>"Sammlung von Wappen verschiedener Civil-Staende von Nürnberg und andern Orten Ao. 1783", Bürgerwappen aus Nürnberg und Franken, Faksimile eines Wappenbuches der Jahre 1783 - 1787, Richard Dietz, 2010, S. 17</ref><ref>Erhard Andreas Saueracker: "Versuch einer Chronologisch-Diplomatisch-Statistischen Geschichte des Hofmarks Fürth und seiner zwölf einverleibten Ortschaften. Erster Theil. Nürnberg und Leipzig, bey Georg Friederich Casimir Schad, in Commißion." 1786. S. XXVI - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10014101_00032.html?zoom=0.6000000000000001 online | Dr. jur. '''Christoph Ludwig Wilhelm Buff''' (geb. 29. Juli 1751 in Gießen<ref>Taufdatum nach familysearch.org, abgerufen am 02.01.2019</ref>; gest. 19. Oktober 1821 in Burgfarrnbach<ref>Eintrag im Burgfarrnbacher Beerdigungsbuch 1800 - 1872 (auf Mikrofilm) unter dem 21., verbessert 19. Oktober 1821, lfd. Nr. 38: "Hr. Christoph Ludwig Wilhelm Buff, Grosherzogl. HessenDarmstädt. Hofrath und Hochgräflich Pücklerischer Patrimonial Richter, dahier, starb den 21. [verbessert 19.] October, Entkräftung, 70 Jahr 2 Monat 3 Tag, den 23. October Nachmittag mit Grabrede und Trauermusik beerdigt." - Angaben gem. schriftlicher Mitteilung von Christian Schümann, Burgfarrnbach vom 25.01.2019</ref><ref name="Akte-1085">nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 1085</ref>) war ein hochfürstlich hessen-darmstädtischer Hofrat, gräflich pücklerischer Rat und Patrimonialrichter zu Burgfarrnbach und Fürther Gemeinde-[[wikipedia:Konsulent (Deutschland)|Konsulent]].<ref>"Sammlung von Wappen verschiedener Civil-Staende von Nürnberg und andern Orten Ao. 1783", Bürgerwappen aus Nürnberg und Franken, Faksimile eines Wappenbuches der Jahre 1783 - 1787, Richard Dietz, 2010, S. 17</ref><ref>Erhard Andreas Saueracker: "Versuch einer Chronologisch-Diplomatisch-Statistischen Geschichte des Hofmarks Fürth und seiner zwölf einverleibten Ortschaften. Erster Theil. Nürnberg und Leipzig, bey Georg Friederich Casimir Schad, in Commißion." 1786. S. XXVI - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10014101_00032.html?zoom=0.6000000000000001 online]</ref><ref name="ER-Zeitung-1816">Erlanger Real-Zeitung aus dem Jahr 1816, online-Digitalisat - [https://books.google.de/books?id=ZxpEAAAAcAAJ&pg=PA8&lpg=PA8&dq=Christoph+Ludwig+Wilhelm+Buff&source=bl&ots=YUYj7t0IdB&sig=TrST_ryWFOeWwl7C7RHW9CXxCT8&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjf1dCVybTfAhUNsqQKHRPJAloQ6AEwCnoECAYQAQ#v=onepage&q=Christoph%20Ludwig%20Wilhelm%20Buff&f=false online]</ref> | ||
In einer Rechnung vom 29. Februar 1776 schreibt Buff, er sei ''„in der Mitte des Monath Novembr. 1771 in die hochgräfl. Dienste”'' getreten; seine förmliche Bestellung als wirklicher Rat und Hofrat für das "Jurisdictional-Amt" als Nachfolger des verstorbenen Amtmanns Geer nahm Graf Christian Wilhelm Carl [[Grafen von Pückler und Limpurg|von Pückler und Limpurg]] am 19. März 1772 vor. Der Graf ernannte ihn per Dekret vom 26. März 1772 ''"in Conformitaet der von dem Hochfürstl. Hauß Brandenburg-Anspach erhaltenen gnädigsten Concession und Belehnung über die hochfraischliche Obrigkeit und Blutbann auf unser Ort Burgfarrnbach und abgesteinte Frayß-Markung [...] wegen seiner hierzu besizenden besonderen Geschicklichkeit"'' auch zum "Bann-Richter".<ref name="Akte-1085"/><ref name="Niepelt">Manfred Niepelt: Gerichtsbesetzung - Blut- und Banngericht Burgfarrnbach 1772, Fürther Heimatblätter, 1993/1</ref> | In einer Rechnung vom 29. Februar 1776 schreibt Buff, er sei ''„in der Mitte des Monath Novembr. 1771 in die hochgräfl. Dienste”'' getreten; seine förmliche Bestellung als wirklicher Rat und Hofrat für das "Jurisdictional-Amt" als Nachfolger des verstorbenen Amtmanns Geer nahm Graf Christian Wilhelm Carl [[Grafen von Pückler und Limpurg|von Pückler und Limpurg]] am 19. März 1772 vor. Der Graf ernannte ihn per Dekret vom 26. März 1772 ''"in Conformitaet der von dem Hochfürstl. Hauß Brandenburg-Anspach erhaltenen gnädigsten Concession und Belehnung über die hochfraischliche Obrigkeit und Blutbann auf unser Ort Burgfarrnbach und abgesteinte Frayß-Markung [...] wegen seiner hierzu besizenden besonderen Geschicklichkeit"'' auch zum "Bann-Richter".<ref name="Akte-1085"/><ref name="Niepelt">Manfred Niepelt: Gerichtsbesetzung - Blut- und Banngericht Burgfarrnbach 1772, Fürther Heimatblätter, 1993/1</ref> | ||
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Buff vertrat [[1779]] im Streit um Holzbezugsrechte des Pfarrhofs von [[St. Johannis]] und des Schulmeisters von Burgfarrnbach auch die beiden Gemeinden Unterfarrnbach und "Oberfarrnbach", die seinen Rechtsbeistand erbeten hatten.<ref>Karl Albert: [[Pfarrer Georg Ernst Weber (Broschüre)|Pfarrer Georg Ernst Weber]], S. 37</ref> | Buff vertrat [[1779]] im Streit um Holzbezugsrechte des Pfarrhofs von [[St. Johannis]] und des Schulmeisters von Burgfarrnbach auch die beiden Gemeinden Unterfarrnbach und "Oberfarrnbach", die seinen Rechtsbeistand erbeten hatten.<ref>Karl Albert: [[Pfarrer Georg Ernst Weber (Broschüre)|Pfarrer Georg Ernst Weber]], S. 37</ref> | ||
Hofrat Dr. Wilhelm Buff besaß um [[1792]] an der Pegnitz oberhalb des damaligen Fürth an der Landstraße nach Nürnberg, heute [[Königstraße]] (etwa bei heutigen Hausnummern 129/135), einen Garten (Nr. 4); es wurden dort damals sechs Gärten von der Gemeinde Fürth angelegt und an Bürger verkauft.<ref>"Geometrischer Plan über Die oberhalb Fürth am Pegnitz Fluß der Fürther gemein gehörigen neu anzulegenden Gärten" 1792, Barbara Ohm: Fürther Gartenkultur im 18. und 19. Jahrhundert. Fürther Geschichtsblätter 2013/4, S. 127</ref> | Hofrat Dr. Wilhelm Buff besaß um [[1792]] an der Pegnitz oberhalb des damaligen Fürth an der Landstraße nach Nürnberg, heute [[Königstraße]] (etwa bei heutigen Hausnummern 129/135), einen Garten (Nr. 4); es wurden dort damals sechs Gärten von der Gemeinde Fürth angelegt und an Bürger verkauft.<ref>"Geometrischer Plan über Die oberhalb Fürth am Pegnitz Fluß der Fürther gemein gehörigen neu anzulegenden Gärten" 1792, Barbara Ohm: Fürther Gartenkultur im 18. und 19. Jahrhundert. Fürther Geschichtsblätter 2013/4, S. 127</ref> Er war in Fürth um 1800 auch Eigentümer des Hauses Nr. 512 („Am scharfen Eck.”), heute Schwabacher Straße 10.<ref>Gottlieb Wunschel: [[Einwohnerbuch von 1799]]</ref> Im Jahr 1819, als Buff noch lebte, gehörte das Haus bereits Maria Margaretha Hofmann<ref>Adressbuch von 1819</ref>, wohl die Ehefrau seines Schwagers Daniel Hof(f)mann aus Burgstall im Lohe. | ||
== Familie == | == Familie == | ||
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6. '''Ludwig Heinrich Salomon Buff''' (geb. 25. Oktober 1793, getauft 27. Oktober 1793; gest. 27. Juni 1794) | 6. '''Ludwig Heinrich Salomon Buff''' (geb. 25. Oktober 1793, getauft 27. Oktober 1793; gest. 27. Juni 1794) | ||
Pate war Johann Ludwig Salomon | Pate war Johann Ludwig Salomon Meyer, hochfürstl. hessen-darmstädt. Amtmann in [[wikipedia:Butzbach|Butzbach]], ''"in Abwesenheit vertreten von mütterl. Großvater Heinrich Salomon Hofmann, Eigenherr zu [[Burgstall Lohe|Burgstall in Lohe]] bei Fach und Sündersbühl"''. | ||
7. '''Maria Helena Buff''' (geb. 3. Juni 1796<ref name="Niepelt"/>, getauft 5. Juni 1796; gest. | 7. '''Maria Helena Buff''' (geb. 3. Juni 1796<ref name="Niepelt"/><ref name="KB-Taufe-MHB">Kirchenbücher St. Johannis Burgfarrnbach, Taufen 1784–1827, S. 195</ref>, getauft 5. Juni 1796; gest. 9. Juli 1850 in Nürnberg<ref>Kirchenbücher St. Sebald Nürnberg, Bestattungen 1840–1856, S. 151</ref>) | ||
Patin war Frau Maria Helena Hofmann, Gattin von Daniel Hofmann, des hochfürstl. ansbachischen Rats und Lehenherrns zu Burgstall in Lohe bei Vach.<ref name="KB-Taufe-MHB"/> Sie verheiratete sich 1832 mit dem höheren Finanzbeamten [[Georg Habel]]. | |||
8. '''Ludwig Ernst Philipp Buff''' (getauft 24. April 1798; gest. 6. Februar 1801) | 8. '''Ludwig Ernst Philipp Buff''' (getauft 24. April 1798; gest. 6. Februar 1801) | ||
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Das Gräflich von Pückler'sche Patrimonialgericht erhielt bereits mit Schreiben vom 3. April vom Kreis- und Stadtgericht Nürnberg den Auftrag, nun die ''„erwachsenen Kommissions- und Gerichtskosten mit 115 f. 21 ½ x. von den Interessenten Herren Grafen Pückler Limpurg und der Witwe Buff erheben zu lassen”''. Daraufhin fragte Richter Neubauer zurück, wieviel denn das "hohe Condominium" beizutragen habe und wies dabei darauf hin, dass man bloß die Versiegelung beantragt habe, aber die verschiedenen Entsiegelungen jedesmal auf Antrag der "Hofrath Buffischen Relicten" stattfanden. Das Nürnberger Gericht antwortete per Schreiben vom 27. April 1822, dass grundsätzlich die Grafen als Extrahenten (Antragsteller einer Gerichtsverfügung) die Kosten allein zu tragen hätten, aber die andere Seite als "Mitinteressent" auch einen Beitrag zu leiste habe, ''„mithin jede der Partheyen die Hälfte der Kosten entrichten”'' soll. Nun wollten die Grafen noch eine Spezifikation über die Gerichtskosten haben, die mit Schreiben vom 11. Mai auch geliefert wurde. Danach fanden 5 Ortstermine (21. und 22. Oktober, 3. November 1821, 7. Januar und 30. März 1822) statt, zu der jeweils "Diäten" (Commisair mit 5 f., Actuar mit 3 f., Bote 2 f. einschließlich Fuhrlohn nach Farrnbach und zurück zu 8 f. 24 x. sowie 4 x. Pflastergeld in Fürth) in Summe pro Termin somit 18 f. 28 x. - zusammen also 92 f. 20 x. - berechnet wurden. Neben diesen Kosten kamen noch die Taxen für die diversen Gerichtsschreiben in Höhe von 23 f. 1 ½ x., so dass sich die Gesamtsumme zu 115 f. 21 ½ x. ergab. Nun wollten die Herren Grafen von Pückler (Schreiben des Patrimonialgerichts vom 31. Mai) noch für die Auslagen Quittungen haben und die Kosten des Termins vom 3. November 1821 der Gemeinde zuweisen; zudem wies man vorsorglich darauf hin, dass die Witwe Buff schon lange nach Fürth gezogen sei und daher das Gericht diese Kosten nicht eintreiben kann. Das Nürnberger Gericht wies diese Forderungen in seinem Schreiben vom 8. Juni 1822 zurück und setzte ein Frist von 8 Tagen, in der zumindest der hälftige Betrag von 57 f. 40 ¾ x. der Grafen von Pückler zu zahlen war, andernfalls wollte es sich an das König. Appellationsgericht wenden. | Das Gräflich von Pückler'sche Patrimonialgericht erhielt bereits mit Schreiben vom 3. April vom Kreis- und Stadtgericht Nürnberg den Auftrag, nun die ''„erwachsenen Kommissions- und Gerichtskosten mit 115 f. 21 ½ x. von den Interessenten Herren Grafen Pückler Limpurg und der Witwe Buff erheben zu lassen”''. Daraufhin fragte Richter Neubauer zurück, wieviel denn das "hohe Condominium" beizutragen habe und wies dabei darauf hin, dass man bloß die Versiegelung beantragt habe, aber die verschiedenen Entsiegelungen jedesmal auf Antrag der "Hofrath Buffischen Relicten" stattfanden. Das Nürnberger Gericht antwortete per Schreiben vom 27. April 1822, dass grundsätzlich die Grafen als Extrahenten (Antragsteller einer Gerichtsverfügung) die Kosten allein zu tragen hätten, aber die andere Seite als "Mitinteressent" auch einen Beitrag zu leiste habe, ''„mithin jede der Partheyen die Hälfte der Kosten entrichten”'' soll. Nun wollten die Grafen noch eine Spezifikation über die Gerichtskosten haben, die mit Schreiben vom 11. Mai auch geliefert wurde. Danach fanden 5 Ortstermine (21. und 22. Oktober, 3. November 1821, 7. Januar und 30. März 1822) statt, zu der jeweils "Diäten" (Commisair mit 5 f., Actuar mit 3 f., Bote 2 f. einschließlich Fuhrlohn nach Farrnbach und zurück zu 8 f. 24 x. sowie 4 x. Pflastergeld in Fürth) in Summe pro Termin somit 18 f. 28 x. - zusammen also 92 f. 20 x. - berechnet wurden. Neben diesen Kosten kamen noch die Taxen für die diversen Gerichtsschreiben in Höhe von 23 f. 1 ½ x., so dass sich die Gesamtsumme zu 115 f. 21 ½ x. ergab. Nun wollten die Herren Grafen von Pückler (Schreiben des Patrimonialgerichts vom 31. Mai) noch für die Auslagen Quittungen haben und die Kosten des Termins vom 3. November 1821 der Gemeinde zuweisen; zudem wies man vorsorglich darauf hin, dass die Witwe Buff schon lange nach Fürth gezogen sei und daher das Gericht diese Kosten nicht eintreiben kann. Das Nürnberger Gericht wies diese Forderungen in seinem Schreiben vom 8. Juni 1822 zurück und setzte ein Frist von 8 Tagen, in der zumindest der hälftige Betrag von 57 f. 40 ¾ x. der Grafen von Pückler zu zahlen war, andernfalls wollte es sich an das König. Appellationsgericht wenden. | ||
[[Datei:Gerichtsurteil 05.08.1823.jpg| | [[Datei:Gerichtsurteil 05.08.1823.jpg|mini|left|Urteil des Ansbacher Appellationsgerichts vom 5. August 1823 (Seite 1)]] | ||
Wegen der anderen Hälfte, die den Buff. Relikten zugewiesen war, wandte sich das Nürnberger nun an das Fürther Kreis- und Stadtgericht. Die Witwe Buff, die sich auf ungerechteste Weise behandelt fühlte, rief nun - unterstützt durch ihren Anwalt Toussaint - mit Schreiben vom 12. Juli 1822 das Königliche Appellationsgericht des Rezatkreises in Ansbach an. So führte sie aus: ''„Die Herren Grafen sind Extrahenten und als solche schuldig zu bezalen, sie sind meines Wißens auch über die Zalung noch nicht gefragt worden<ref>hier mag der Irrtum aus ehrenrührigen Gründen vorgeschoben sein</ref>, sonst würden sie nicht so ganz unbillig seyn, solche auf eine Wittwe zu werfen, welche für 49jährige und 11 monatliche Dienste ihres Mannes weder Nachsiz<ref>nach Adelung regionalsprachiger Ausdruck für Nachschuss bzw. nachschüssige Zahlung, früher im Süddt. Begriff für befristete Unterstützungszahlungen an Pfarrer-, Lehrer- und Beamtenwitwen</ref>, noch irgend ein Wittwen Gehalt erhält. [...] Königliches Appellationsgericht wolle geruhen das König. Kreis und Stadtgericht Nürnberg gnädigstgerechtest anzuweisen, daß dasselbe diese [[wikipedia:Sportel|Sportel]]n von denen Herren Grafen einzuziehen habe.”'' In einer Erklärung vom 2. September 1822 griffen die Grafen von Pückler die Buff'sche Beschwerde an, beeilten sich aber dem Nürnberger Gericht mitzuteilen, das sie für den "Nachsitz" der Witwe sofort eine halbjährige Geld- und Naturalbesoldung angeordnet haben. | Wegen der anderen Hälfte, die den Buff. Relikten zugewiesen war, wandte sich das Nürnberger nun an das Fürther Kreis- und Stadtgericht. Die Witwe Buff, die sich auf ungerechteste Weise behandelt fühlte, rief nun - unterstützt durch ihren Anwalt Toussaint - mit Schreiben vom 12. Juli 1822 das Königliche Appellationsgericht des Rezatkreises in Ansbach an. So führte sie aus: ''„Die Herren Grafen sind Extrahenten und als solche schuldig zu bezalen, sie sind meines Wißens auch über die Zalung noch nicht gefragt worden<ref>hier mag der Irrtum aus ehrenrührigen Gründen vorgeschoben sein</ref>, sonst würden sie nicht so ganz unbillig seyn, solche auf eine Wittwe zu werfen, welche für 49jährige und 11 monatliche Dienste ihres Mannes weder Nachsiz<ref>nach Adelung regionalsprachiger Ausdruck für Nachschuss bzw. nachschüssige Zahlung, früher im Süddt. Begriff für befristete Unterstützungszahlungen an Pfarrer-, Lehrer- und Beamtenwitwen</ref>, noch irgend ein Wittwen Gehalt erhält. [...] Königliches Appellationsgericht wolle geruhen das König. Kreis und Stadtgericht Nürnberg gnädigstgerechtest anzuweisen, daß dasselbe diese [[wikipedia:Sportel|Sportel]]n von denen Herren Grafen einzuziehen habe.”'' In einer Erklärung vom 2. September 1822 griffen die Grafen von Pückler die Buff'sche Beschwerde an, beeilten sich aber dem Nürnberger Gericht mitzuteilen, das sie für den "Nachsitz" der Witwe sofort eine halbjährige Geld- und Naturalbesoldung angeordnet haben. | ||