Festsaal (Parkhotel): Unterschied zwischen den Versionen

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In der Ausschreibung für die [[Neue Mitte II]] wurde den Bewerbern ausdrücklich übermittelt, dass "die Beachtung des Denkmalschutzes" eine "zwingende Vorgabe" sei, womit auch der unter Denkmalschutz stehende Saal gemeint war.<ref> Bündnis 90/Die Grünen (15. März 2011): Dringlicher Antrag zur Stadtratssitzung am 16. März 2011 und entsprechender Beschluss des Stadtrates vom 16.03.2011, TOP 21.2 (einstimmig): "...bei Ziffer 4.3.4 Städtebauliche Vorgaben die Formulierung „Weitere zwingende Vorgabe ist die Beachtung des Denkmalschutzes“ beizubehalten, in der Anlage 7 zur Aufgabenbeschreibung – Zwingende Vorgaben der Stadt Fürth unter Ziffer 4.3.4 die Formulierung „Beachtung des Denkmalschutzes“ beizubehalten."; [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/debatte-um-den-denkmalschutz-1.1079700 FN v. 18.03.2011]</ref> Der Investor MIB zeigte in seiner Präsentation im Juli 2011 zwar mehrere Darstellungen des Einkaufszentrums mit Festsaal, gab aber an, vom Festsaal lediglich die Außenfassade zur Moststraße erhalten zu wollen ("MIB wiederum möchte die „wunderschöne Fassade“ zur Moststraße hin stehen lassen")  
In der Ausschreibung für die [[Neue Mitte II]] wurde den Bewerbern ausdrücklich übermittelt, dass "die Beachtung des Denkmalschutzes" eine "zwingende Vorgabe" sei, womit auch der unter Denkmalschutz stehende Saal gemeint war.<ref> Bündnis 90/Die Grünen (15. März 2011): Dringlicher Antrag zur Stadtratssitzung am 16. März 2011 und entsprechender Beschluss des Stadtrates vom 16.03.2011, TOP 21.2 (einstimmig): "...bei Ziffer 4.3.4 Städtebauliche Vorgaben die Formulierung „Weitere zwingende Vorgabe ist die Beachtung des Denkmalschutzes“ beizubehalten, in der Anlage 7 zur Aufgabenbeschreibung – Zwingende Vorgaben der Stadt Fürth unter Ziffer 4.3.4 die Formulierung „Beachtung des Denkmalschutzes“ beizubehalten."; [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/debatte-um-den-denkmalschutz-1.1079700 FN v. 18.03.2011]</ref> Der Investor MIB zeigte in seiner Präsentation im Juli 2011 zwar mehrere Darstellungen des Einkaufszentrums mit Festsaal, gab aber an, vom Festsaal lediglich die Außenfassade zur Moststraße erhalten zu wollen ("MIB wiederum möchte die „wunderschöne Fassade“ zur Moststraße hin stehen lassen")  
.<ref>[http://www.nordbayern.de/region/fuerth/absage-an-das-ufo-1.1349677 FN v. 08.07.11] Vertreter von MIB versprachen jedoch zu prüfen, ob der Saal doch erhalten werden könne.  
.<ref>[http://www.nordbayern.de/region/fuerth/absage-an-das-ufo-1.1349677 FN v. 08.07.11]</ref> Vertreter von MIB versprachen jedoch zu prüfen, ob der Saal doch erhalten werden könne.  


Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bestätigte mit einer ausführlichen Stellungnahme vom 24. November 2011 nochmals ausdrücklich die Denkmaleigenschaft des Saales. Das Landesamt für Denkmalpflege urteilte: ''"Das Fürther Festsaalgebäude steht exemplarisch für diesen Bautypus der Gründerzeit. Der einstige Glanz, Luxus und Komfort lässt sich bis heute nachvollziehen. Trotz aller Veränderungen handelt es sich bei dem Festsaalgebäude um eine der selten erhaltenen, künstlerisch anspruchsvoll in Formen der Neurenaissance gestalteten Bauten des späten 19. Jahrhunderts, der beispielhaft die Entwicklung großstädtischer Architektur veranschaulicht.  Hervorzuheben ist darüber hinaus die Tragwerkkonstruktion des Saales. Den beiden  Planern gelang es, einen stützenfreien Raum mit großer Spannweite zu schaffen. Eine Dachkonstruktion aus Stahlfachträgern überspannt den Raum,  zur Belichtung des Saales diente vor der Kinonutzung das Glasdach. Diese Konstruktionsweise war für ein Festsaalgebäude zu seiner Bauzeit sehr modern und war von Industrie- und Ausstellungsbauten abgeleitet. Obwohl die Saaldecke heute mit Spanplatten abgeschlossen ist, ist die Eisenkonstruktion mit den Glasoberlichtern von 1887/88 erhalten geblieben und stellt eines der selten erhaltenen Stahlfachwerke des späten 19. Jahrhunderts dar"''
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bestätigte mit einer ausführlichen Stellungnahme vom 24. November 2011 nochmals ausdrücklich die Denkmaleigenschaft des Saales. Das Landesamt für Denkmalpflege urteilte: ''"Das Fürther Festsaalgebäude steht exemplarisch für diesen Bautypus der Gründerzeit. Der einstige Glanz, Luxus und Komfort lässt sich bis heute nachvollziehen. Trotz aller Veränderungen handelt es sich bei dem Festsaalgebäude um eine der selten erhaltenen, künstlerisch anspruchsvoll in Formen der Neurenaissance gestalteten Bauten des späten 19. Jahrhunderts, der beispielhaft die Entwicklung großstädtischer Architektur veranschaulicht.  Hervorzuheben ist darüber hinaus die Tragwerkkonstruktion des Saales. Den beiden  Planern gelang es, einen stützenfreien Raum mit großer Spannweite zu schaffen. Eine Dachkonstruktion aus Stahlfachträgern überspannt den Raum,  zur Belichtung des Saales diente vor der Kinonutzung das Glasdach. Diese Konstruktionsweise war für ein Festsaalgebäude zu seiner Bauzeit sehr modern und war von Industrie- und Ausstellungsbauten abgeleitet. Obwohl die Saaldecke heute mit Spanplatten abgeschlossen ist, ist die Eisenkonstruktion mit den Glasoberlichtern von 1887/88 erhalten geblieben und stellt eines der selten erhaltenen Stahlfachwerke des späten 19. Jahrhunderts dar"''
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