COVID-19-Pandemie in Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Woche 34 - 19. Oktober bis 25. Oktober ===
=== Woche 34 - 19. Oktober bis 25. Oktober ===
* 21. Oktober: Erstmals springt die Anzahl der Neuinfektionen wieder in die Höhe. Nachdem die Nachbarstadt Nürnberg bereits in der letzten Woche zum Risikogebiet erklärt wurde, steigen die Zahlen in Fürth weiterhin an. Am 21. Oktober verkündet die Stadt Fürth, dass die Corona-Ampel auf Gelb umspringt. Die sog. Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wurde um fast vier Neuinfektionen überschritten und lag an diesem Tag bei 39,9. Damit griff die Infektionsschutzverordnung des Freistaates Bayern am 21. Oktober 0 Uhr, mit folgenden Regeln:  
* [[21. Oktober]]: Erstmals springt die Anzahl der Neuinfektionen wieder in die Höhe. Nachdem die Nachbarstadt Nürnberg bereits in der letzten Woche zum Risikogebiet erklärt wurde, steigen die Zahlen in Fürth weiterhin an. Am 21. Oktober verkündet die Stadt Fürth, dass die Corona-Ampel auf Gelb umspringt. Die sog. Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wurde um fast vier Neuinfektionen überschritten und lag an diesem Tag bei 39,9. Damit griff die Infektionsschutzverordnung des Freistaates Bayern am 21. Oktober 0 Uhr, mit folgenden Regeln:  
: ''- Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen insbesondere Fußgängerzone, Fürther Freiheit, Konrad-Adenauer-Anlage, Marktplatz, Gustavstraße, Uferpromenade, Obstmarkt und Bahnhofplatz sowie auf den Grillplätzen an der Siebenbogen-Brücke, Flussdreieck und Hardhöhe besteht ab 0 Uhr Maskenpflicht''
: ''- Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen insbesondere Fußgängerzone, Fürther Freiheit, Konrad-Adenauer-Anlage, Marktplatz, Gustavstraße, Uferpromenade, Obstmarkt und Bahnhofplatz sowie auf den Grillplätzen an der Siebenbogen-Brücke, Flussdreieck und Hardhöhe besteht ab 0 Uhr Maskenpflicht''
: - ''Auf den oben genannten Plätzen ist auch der Konsum von Alkohol in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.''
: - ''Auf den oben genannten Plätzen ist auch der Konsum von Alkohol in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.''
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