Der entwendete Leichnam des ertrunkenen Poppenreuther Schulmeisters: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Hans Georg Schmidt Kirchbucheintrag.jpg||400px|thumb|left|Poppenreuther Kirchbucheintrag vom 11.11.1667 laut dem der Schulmeister Hans Georg Schmidt die Barbara Hilpert ehelichte.]]
[[Bild:Hans Georg Schmidt Kirchbucheintrag.jpg||400px|mini|left|Poppenreuther Kirchbucheintrag vom 11.11.1667 laut dem der Schulmeister Hans Georg Schmidt die Barbara Hilpert ehelichte.]]
Der Schulmeister Hans Georg Schmidt taucht in den Poppenreuther Kirchbüchern unter den Hochzeitseinträgen auf, als er die unverheiratete Barbara Hilpert am 11. November 1667 ehelichte. Unter der Nummer 9 heißt es da (vgl. Bild nebenan):
Der Schulmeister Hans Georg Schmidt taucht in den Poppenreuther Kirchbüchern unter den Hochzeitseinträgen auf, als er die unverheiratete Barbara Hilpert am 11. November 1667 ehelichte. Unter der Nummer 9 heißt es da (vgl. Bild nebenan):
„''Der ehrbare und gelehrte Hans Georg Schmidt, Junggeselle und derzeit nach-verordneter Schulmeister allhier zu Poppenreuth, des ehrbaren und vorachtbaren Christoph Schmidts, Bürgers und geschwornen Meisters des Brillenmacherhandwerks zu Nürnberg, ehelicher Sohn ist mit der tugendsamen Jungfrau Barbara des ehrbaren und vorachtbaren Nikolaus Hilperts Bürgers und Krämers zu Feuchtwangen in dem Markgraftum ehelicher  Tochter ist auf vorhergehende öffentliche Proklamation an Domenica (Sonntag) 21. und Domenica den 22. nach Trinitatis, folgends am 11. November am Tag St. Martin in allhiesiger Kirchen auf vorhergehaltener Hochzeitspredigt, durch mich ehelich copuliert und eingesegnet worden.''“
„''Der ehrbare und gelehrte Hans Georg Schmidt, Junggeselle und derzeit nach-verordneter Schulmeister allhier zu Poppenreuth, des ehrbaren und vorachtbaren Christoph Schmidts, Bürgers und geschwornen Meisters des Brillenmacherhandwerks zu Nürnberg, ehelicher Sohn ist mit der tugendsamen Jungfrau Barbara des ehrbaren und vorachtbaren Nikolaus Hilperts Bürgers und Krämers zu Feuchtwangen in dem Markgraftum ehelicher  Tochter ist auf vorhergehende öffentliche Proklamation an Domenica (Sonntag) 21. und Domenica den 22. nach Trinitatis, folgends am 11. November am Tag St. Martin in allhiesiger Kirchen auf vorhergehaltener Hochzeitspredigt, durch mich ehelich copuliert und eingesegnet worden.''“
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