Johann Gottfried Hessel: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Erhebung von Fürth zur Stadt erster Klasse im Jahr 1818 wurde Hessel (auch Heßel) im Alter von 25 Jahren zweiter Rechtsrat mit 700 Gulden Jahresgehalt.<ref>[[Chronik der Stadt Fürth 1872 (Buch)|Fronmüller-Chronik]], S. 201</ref> Nach nur fünf Jahren verließ er Fürth, am 11. Dezember 1823 wurde er zum zweiten Assessor des [[wikipedia:Landgericht Heidenheim|Landgerichts Heidenheim]] ernannt.
Mit der Erhebung von Fürth zur Stadt erster Klasse im Jahr 1818 wurde Hessel (auch Heßel) im Alter von 25 Jahren zweiter Rechtsrat mit 700 Gulden Jahresgehalt.<ref>[[Chronik der Stadt Fürth 1872 (Buch)|Fronmüller-Chronik]], S. 201</ref> Nach nur fünf Jahren verließ er Fürth, am 11. Dezember 1823 wurde er zum zweiten Assessor des [[wikipedia:Landgericht Heidenheim|Landgerichts Heidenheim]] ernannt.
Im März 1826 wurde Hessel zum [[wikipedia:Landgericht Heilsbronn|Landgericht Heilsbronn]] und bereits im Juli gleichen Jahres zum [[wikipedia:Landgericht Weißenburg|Landgericht Weißenburg]] versetzt. Dann war er ab 1833 Advokat in München und seit dem Jahr 1837 übte er seine Anwaltstätigkeit in Nürnberg am Kreis- und Stadtgericht sowie Landgericht aus, er trug die Standesbezeichnung Appellationsgerichtsadvokat.<ref>“Verzeichniß sämmtlicher Advokaten in Bayern. Nach der Zeit ihrer Anstellung." Abschnitt VI. Mittelfranken, S. 15, Druck und Verlag von Carl Brügel, Ansbach 1844 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10383974_00019.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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