Impfzentrum Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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== Impfung ==
== Impfung ==
Geimpft werden gem. der Vorgaben der [[wikipedia:Ständige Impfkommission|Ständigen Impfkommission]] (STIKO) des [[wikipedia:Robert-Koch-Institut|Robert-Koch-Institut]]es (RKI) folgende Personen (Stand 2. Februar 2021):
Geimpft werden gem. der Vorgaben der [[wikipedia:Ständige Impfkommission|Ständigen Impfkommission]] (STIKO) des [[wikipedia:Robert-Koch-Institut|Robert-Koch-Institut]]es (RKI). Die Priorisierung kann sich im laufe der Pandemie und anhand der bereits geimpften Personen ändern.  


Folgende Personen konnten mit Stand [[2. Februar]] [[2021]] geimpft werden:
* Bürgerinnen und Bürger die zum Buchungszeitraum mindestens 80 Jahre alt sind.
* Bürgerinnen und Bürger die zum Buchungszeitraum mindestens 80 Jahre alt sind.
* Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
* Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
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* Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin<ref>AGNF-Impfzentrum, Homepage, online abgerufen am 2. Februar 23:49 Uhr</ref>
* Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin<ref>AGNF-Impfzentrum, Homepage, online abgerufen am 2. Februar 23:49 Uhr</ref>


Seit April 2021 sind folgende Personen impfberechtigt:
Seit April [[2021]] waren folgende Personen impfberechtigt (Stand 15. April 2021):


* Bürgerinnen und Bürger die zum Buchungszeitraum mindestens 70 Jahre alt sind.
* Bürgerinnen und Bürger die zum Buchungszeitraum mindestens 70 Jahre alt sind.
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