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Urkundenabschrift des Stadtgerichtes Nürnberg in der Streitsache eines | Urkundenabschrift des Stadtgerichtes Nürnberg in der Streitsache eines dem Kloster St. Klara in Nürnberg zinspflichtigen Bauern in Neuses. Vor Götz Kratz, Ritter, Schultheiß, und den Schöffen der Stat czu Nürremberg erscheinen Cuntz Ledrer und Heintz Nenlaib von Newseße mit einer rechtsgültigen Urkunde des Gerichtes in Nürnberg und bitten wegen | ||
dem Kloster St. Klara in Nürnberg zinspflichtigen Bauern in Neuses. | |||
Vor Götz Kratz, Ritter, Schultheiß, und den Schöffen der Stat czu | |||
Nürremberg erscheinen Cuntz Ledrer und Heintz Nenlaib von Newseße mit | |||
einer rechtsgültigen Urkunde des Gerichtes in Nürnberg und bitten wegen | |||
einer Streitsache um Abschrift. | einer Streitsache um Abschrift. | ||
Inhalt der inserierten Urkunde: | Inhalt der inserierten Urkunde: | ||
Fridrich von Lawffenholtz, Schultheiß, und die Schöffen der Stat czu | Fridrich von Lawffenholtz, Schultheiß, und die Schöffen der Stat czu Nürenberg, bestätigen, daß Cunrad Redel (wohl besser: Rudolt) in Vollmacht des Seybats von Newseß die Margreth Ledrerin in Newseß vor Erhart dem Gerichtsschreiben verklagt hat, der in dieser Angelegenheit in Vertretung von Nyclas Coler Richter war. Seybot beschuldigt die Ledrer, sie (richtiger: er) habe über seinen Wasseronteil eine Brücke gebaut, die | ||
Nürenberg, bestätigen, daß Cunrad Redel (wohl besser: Rudolt) in | habe sie ihm zerstört und das Holz ins Wasser geworfen und es so in seinem Fluß beeinträchtigt. Er beantragt eine Tagfahrt mit Zeugenbefragung. Die Beschuldigte hingegen vertritt die Ansicht, daß dem Kläger an dieser Stelle keine Brücke zustehe. Auch sie besteht auf einer Tagfahrt. Der für die Tagfahrt als Vorsitzender benannte Paulus Katerpeck bekundet unter Eid, die Tagfahrt habe ergeben, daß Seybot wohl einen Nasseranteil habe, daß ihm aber keine Brücke zustehe. Diese Entscheidung wird durch | ||
dem Gerichtsschreiben verklagt hat, der in dieser Angelegenheit in | |||
(richtiger: er) habe über seinen Wasseronteil eine | |||
habe sie ihm zerstört und das Holz ins Wasser geworfen und es so in | |||
seinem Fluß beeinträchtigt. Er beantragt eine Tagfahrt mit | |||
dieser Stelle keine Brücke zustehe. Auch sie besteht auf einer Tagfahrt. | |||
Der für die Tagfahrt als Vorsitzender benannte Paulus Katerpeck bekundet | |||
unter Eid, die Tagfahrt habe ergeben, daß Seybot wohl einen Nasseranteil | |||
habe, daß ihm aber keine Brücke zustehe. Diese Entscheidung wird durch | |||
die Ausstellung einer Urkunde durch das Gericht rechtskräftig. | die Ausstellung einer Urkunde durch das Gericht rechtskräftig. | ||
Zeugen: her Ffritz Pfintzing | {| | ||
her Hans Grolant des Seitzen Sun | | Zeugen: || her Ffritz Pfintzing | ||
Geben am Sampstag vor sont Bartholomey tag des tzwelifpothen Nach Cristi | |- | ||
gepurt Drewtzenhundert iar vnd in dem Drewvndnevntzigistem Jar (= 23. | | || her Hans Grolant des Seitzen Sun | ||
August 1393) | |} | ||
Das Gericht bestätigt die Richtigkeit der Abschrift der Urkunde vom | Geben am Sampstag vor sont Bartholomey tag des tzwelifpothen Nach Cristi gepurt Drewtzenhundert iar vnd in dem Drewvndnevntzigistem Jar (= 23. August 1393) | ||
23.8.1393 | Das Gericht bestätigt die Richtigkeit der Abschrift der Urkunde vom 23.8.1393 | ||
Zeugen: her Seitz Ptintzing | {| | ||
her Jacob Gralond | | Zeugen: || her Seitz Ptintzing | ||
Geben am Montag vor sant Vrbans tag Nach Cristi gepurt viertzehenhundert | |- | ||
vnd in dem fünften Jar | | || her Jacob Gralond | ||
StA Nürnberg St. Klara Urkunden 16 | |} | ||
Or. Pgt. ca. 35,16X20,4+2,0 cm | Geben am Montag vor sant Vrbans tag Nach Cristi gepurt viertzehenhundert vnd in dem fünften Jar | ||
Stadtsiegel von Nürnberg | |||
StA Nürnberg St. Klara Urkunden 16<br> | |||
Or. Pgt. ca. 35,16X20,4+2,0 cm<br> | |||
Stadtsiegel von Nürnberg<br> |
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