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Eine Reihe von Hinweisen über Brauchtum verschiedener Art im Uberwiegend
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evangelischen Landkreis Fürth, das sich aber weit über die Reformation
Eine Reihe von Hinweisen über Brauchtum verschiedener Art im Uberwiegend evangelischen Landkreis Fürth, das sich aber weit über die Reformation bis ins 19. Jhd. erhalten hat, läßt darauf schließen, daß kultische Handlungen in Verbindung mit Grenzkontrolle und Grenzmarkierung frUher auch in diesem Gebiet durchgeführt wurden, vor allem Grenz- und Flur- umritte, wie einer für Roßtal bezeugt ist.
bis ins 19. Jhd. erhalten hat, läßt darauf schließen, daß kultische
 
Handlungen in Verbindung mit Grenzkontrolle und Grenzmarkierung frUher
Alte ''Grenz- und Marksteine'' im Gebiet des Landkreises Fürth sind nur nach sehr wenige vorhanden. Das liegt daran, daß der Lebensraum des Menschen laufend Veränderungen unterliegt und so Grenzsteine bei Eingemeindungen überflüssig werden, vor allem aber auch daran daß Grenzzeichen bei heute nach gültigen Grenzen laufend erneuert wurden.
auch in diesem Gebiet durchgeführt wurden, vor allem Grenz- und Flur-
 
umritte, wie einer für Roßtal bezeugt ist.
Wo sich aber alte Grenz- und Marksteine gehalten haben - meist in Wöldern - handelt es sich um Zeichen früherer Grenzen, die heute keine rechtliche Bedeutung mehr haben, so z.B. ein Grenzstein der Stadt Fürth aus dem 19. Jhd. bei Dambach, die Grenzsteine der früheren Hofmark Fürth aus dem 18. Jhd. im Fürther Stadtwald, und Steine der ehemaligen Landesgrenze der Territorien Ansbach einerseits und Bayreuth-Kulmbach andererseits bei Münchzell, die bis zum Jahre 1768 gUltig waren.
Alte G r e n z- und M a r k s t e i n e im Gebiet des Landkreises
Fürth sind nur nach sehr wenige vorhanden. Das liegt daran, daß der
Lebensraum des Menschen laufend Veränderungen unterliegt und so Grenz-
steine bei Eingemeindungen überflüssig werden, vor allem aber auch daran
daß Grenzzeichen bei heute nach gültigen Grenzen laufend erneuert
wurden.
Wo sich aber alte Grenz- und Marksteine gehalten haben - meist in Wöl-
dern - handelt es sich um Zeichen früherer Grenzen, die heute keine
rechtliche Bedeutung mehr haben, so z.B. ein Grenzstein der Stadt Fürth
aus dem 19. Jhd. bei Dambach, die Grenzsteine der früheren Hofmark
Fürth aus dem 18. Jhd. im Fürther Stadtwald, und Steine der ehemaligen
Landesgrenze der Territorien Ansbach einerseits und Bayreuth-Kulmbach
andererseits bei Münchzell, die bis zum Jahre 1768 gUltig waren.
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