Rathaus: Unterschied zwischen den Versionen

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1 Byte hinzugefügt ,  15. Oktober 2021
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Die von Friedrich Bürklein vor dem Baubeginn gefertigte Kostenaufstellung, einzureichen bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach als Aufsichtsbehörde von Fürth, lautete 1838 auf 125.000 Gulden. Im Dezember 1841 legte die Regierung ein Honorar von 1.610 Gulden fest wg. der Erhöhung der Kosten.  
Die von Friedrich Bürklein vor dem Baubeginn gefertigte Kostenaufstellung, einzureichen bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach als Aufsichtsbehörde von Fürth, lautete 1838 auf 125.000 Gulden. Im Dezember 1841 legte die Regierung ein Honorar von 1.610 Gulden fest wg. der Erhöhung der Kosten.  
Bürklein erhielt durch den städtischen Rechnungsführer Fronmüller bis Dezember 1847 in drei Abschlagszahlungen 1.350 Gulden. Sie wurden aus der Bieraufschlagskasse bezahlt. Also bezahlten die Fürther Biertrinker ihr Rathaus. Bis 1850 nach Bau-Fertigstellung beliefen sich die Kosten auf 250.000 Gulden. Ob Bürklein danach 2.500 Gulden Entlohnung bekommen hat, entzieht sich der Kenntnis.  
Bürklein erhielt durch den städtischen Rechnungsführer Fronmüller bis Dezember 1847 in drei Abschlagszahlungen 1.350 Gulden. Sie wurden aus der Bieraufschlagskasse bezahlt. Also bezahlten die Fürther Biertrinker ihr Rathaus. Bis 1850 nach Bau-Fertigstellung beliefen sich die Kosten auf 250.000 Gulden. Ob Bürklein danach 2.500 Gulden Entlohnung bekommen hat, entzieht sich der Kenntnis.  
Diese Baukosten von 250.000 Gulden bedeuteten nach Einführung der Reichsmark eine Summe von 1,5 bis 2 Millionen RM<ref>Hans Lippert: Abhandlung von 1940 über den Rathausbau. In: Fürther Heimatblätter 1940, Heft 3/5, S. 42.</ref>
Diese Baukosten von 250.000 Gulden bedeuteten nach Einführung der Reichsmark eine Summe von 1,5 bis 2 Millionen RM.<ref>Hans Lippert: Abhandlung von 1940 über den Rathausbau. In: Fürther Heimatblätter 1940, Heft 3/5, S. 42.</ref>


== Beleuchtung ==
== Beleuchtung ==
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