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: Nach der bereits verwerteten Beschreibung des Besitztums im Salbuch 1700 Seite 117 hat das Hauptgebäude zwei steinerne Giebel. Aus der nebenstehenden Abbildung ist dieses Hauptgebäude mit den beiden steinernen Giebeln zu erkennen. Der Giebel an der Königsstraße trägt oben etwa zwei Meter unterhalb der Spitze die sogar von der Straße aus erkenntliche Jahreszahl [[1652]]. Nun kann aus dieser Jahreszahl keinesfalls auf die Zeit der Bebauung des Grundstückes an und für sich geschlossen werden. Vielmehr stellt diese Jahreszahl den Zeitpunkt des Wiederaufbaues dieses Hauses nach dem im Jahre 1634 erfolgten Niederbrennen dar. | : Nach der bereits verwerteten Beschreibung des Besitztums im Salbuch 1700 Seite 117 hat das Hauptgebäude zwei steinerne Giebel. Aus der nebenstehenden Abbildung ist dieses Hauptgebäude mit den beiden steinernen Giebeln zu erkennen. Der Giebel an der Königsstraße trägt oben etwa zwei Meter unterhalb der Spitze die sogar von der Straße aus erkenntliche Jahreszahl [[1652]]. Nun kann aus dieser Jahreszahl keinesfalls auf die Zeit der Bebauung des Grundstückes an und für sich geschlossen werden. Vielmehr stellt diese Jahreszahl den Zeitpunkt des Wiederaufbaues dieses Hauses nach dem im Jahre 1634 erfolgten Niederbrennen dar. | ||
: Eingangs der Ausführungen wurde darauf hingewiesen, dass als wahrscheinlich angenommen werden kann, das ganze Besitztum ist schon um 1300 gegründet worden. Diese Wahrscheinlichkeit wird durch den Lageplan verstärkt. Die Besitzungen Königsstraße 64, 66, 68, 70 und [[Mohrenstraße 6]], 8, 10, 12 erscheinen nach dem Verlauf der Grundstücksgrenzen einst ein Gesamtgebilde Gesamtgebilde gewesen zu sein. Wann die Zertrümmerung einsetzte, war nicht zu ermitteln. Am 6. Juli 1802 ließ der damalige Hausbesitzer, der Bader Lechner, über dem Toreingang seines Hauses auf der Seite gegen die Glockengasse ( | : Eingangs der Ausführungen wurde darauf hingewiesen, dass als wahrscheinlich angenommen werden kann, das ganze Besitztum ist schon um 1300 gegründet worden. Diese Wahrscheinlichkeit wird durch den Lageplan verstärkt. Die Besitzungen Königsstraße 64, 66, 68, 70 und [[Mohrenstraße 6]], 8, 10, 12 erscheinen nach dem Verlauf der Grundstücksgrenzen einst ein Gesamtgebilde Gesamtgebilde gewesen zu sein. Wann die Zertrümmerung einsetzte, war nicht zu ermitteln. Am 6. Juli 1802 ließ der damalige Hausbesitzer, der Bader Lechner, über dem Toreingang seines Hauses auf der Seite gegen die Glockengasse (später Theaterstraße, dann Schwammbergerstraße, heute [[Schwammbergerstraße]]) den Kopf eines Satyr’s (Waldgott) anbringen. Diese Figur mußte Lechner aber auf Aufforderung der Baupolizei wieder entfernen, weil anstößig. | ||
: Das größte Vorsicht bei Angaben und Behauptungen geboten ist, zeigt eine im Fürther Anzeiger vom 24. September [[1938]] erschienene Abhandlung über alte Fürther Winkel und Höfe von [[Heinrich J. Dennemarck]]. Der Verfasser gibt an: | : Das größte Vorsicht bei Angaben und Behauptungen geboten ist, zeigt eine im Fürther Anzeiger vom 24. September [[1938]] erschienene Abhandlung über alte Fürther Winkel und Höfe von [[Heinrich J. Dennemarck]]. Der Verfasser gibt an: |
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