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Franz Joseph von Bäumen war mit Dorothea Jakobina Wilhelmina von Scheurl verheiratet. Seine Frau starb in Fürth fünf Jahre vor seinem Ableben am [[18. August]] [[1856]]. Aus der Ehe gingen insgesamt sieben Kinder hervor: Jean (Geburts- und Sterbedatum unbekannt); Isabella Wilhelmine Dorothea (geb. 15. Dezember 1810 in Bamberg, gest. 13. April 1811 in Bamberg), Wilhelm Christian Heinrich (geb. 1831; gest. 7. Juni 1855 in Alter von 24 Jahren), Georg (geb. 15. Juli 1821 in Fürth, gest. 30. Juni 1866), Johann Georg (geb. 24.März 1823 in Fürth, gest. 20. November 1861), Wilhelm Christian Heinrich (geb. 16. August 1830, gest. unbek.) und Josephine (geb. unbek., gest. 5. Juni 1855 in Kassel).<ref>Stadtarchiv Fürth, Biografische Sammlung zu (von) Bäumen; Fach 130/24 und Fach 144/7</ref> Den Überlieferungen nach haben die ersten sechs Kinder nie geheiratet. Lediglich Josephine Bäumen hat geheiratet, ob Kinder aus der Ehe hervorgingen ist aktuell nicht bekannt, da das Archiv in Kassel während des [[2. Weltkrieg]]es vollständig abgebrannt ist. | Franz Joseph von Bäumen war mit Dorothea Jakobina Wilhelmina von Scheurl verheiratet. Seine Frau starb in Fürth fünf Jahre vor seinem Ableben am [[18. August]] [[1856]]. Aus der Ehe gingen insgesamt sieben Kinder hervor: Jean (Geburts- und Sterbedatum unbekannt); Isabella Wilhelmine Dorothea (geb. 15. Dezember 1810 in Bamberg, gest. 13. April 1811 in Bamberg), Wilhelm Christian Heinrich (geb. 1831; gest. 7. Juni 1855 in Alter von 24 Jahren), Georg (geb. 15. Juli 1821 in Fürth, gest. 30. Juni 1866), Johann Georg (geb. 24.März 1823 in Fürth, gest. 20. November 1861), Wilhelm Christian Heinrich (geb. 16. August 1830, gest. unbek.) und Josephine (geb. unbek., gest. 5. Juni 1855 in Kassel).<ref>Stadtarchiv Fürth, Biografische Sammlung zu (von) Bäumen; Fach 130/24 und Fach 144/7</ref> Den Überlieferungen nach haben die ersten sechs Kinder nie geheiratet. Lediglich Josephine Bäumen hat geheiratet, ob Kinder aus der Ehe hervorgingen ist aktuell nicht bekannt, da das Archiv in Kassel während des [[2. Weltkrieg]]es vollständig abgebrannt ist. | ||
== Amtzeit von Bäumen als erster Bürgermeister == | |||
Der erste Bürgermeister, den Fürth ab seiner Erhebung als Stadt I. Klasse mit eigenem Magistrat zur Selbstverwaltung hatte, war Franz Bäumen | Der erste Bürgermeister, den Fürth ab seiner Erhebung als Stadt I. Klasse mit eigenem Magistrat zur Selbstverwaltung hatte, war Franz Bäumen geboren als Sohn des kurpfälzischen Hofkammerrates Heinrich Aloys von Bäumen und seiner Ehefrau Maria Isabella Eleonore Elisabeta von Sperl. Er amtierte ab seiner staatlichen Vereidigung am [[17. November]] [[1818]]. | ||
Bäumen hatte in Mannheim das Gymnasium absolviert und dann an der Universität Heidelberg studiert. 1804 praktizierte er beim Hofoberrichteramt und beim Militärobergericht in München. Nach seinem Staatsexamen war er 1805 zunächst Auditoriatsverweser, was dem allgemein Regimentsrichter oder Beisitzer beim Militärgericht entsprach. Beim Militär er verwaltet zunächst eine frei gewordene Stelle ohne definitive Anstellung. Anschließend kam er am [[24. August]] [[1805]] als Auditoriats-Praktikant in den bayerischen Militärdienst. Ab [[30. August]] [[1805]] arbeitete er beim Churpfalz-bayerischen Auditoriat in München. Mit dem Infanterie-Regiment Churprinz machte er den ersten Feldzug gegen Österreich mit. Am [[11. Mai]] [[1806]] ernannte man ihn zum Auditor im 4. leichten Infanterie-Bataillon Stengel. Er rückte in diesem Jahr mit seinem Bataillon gegen die Preußen ins Feld. Am [[1. Juli]] [[1807]] wurde er zum 9. Infanterie-Regiment versetzt und zum Regiments-Auditor befördert. Vom [[3. April]] [[1809]] bis Juli [[1810]] wirkte er als Stabsauditor beim Generalkommando mit, welches damals seinen Sitz in Nürnberg hatte. Darüber heißt es in den Akten: „''In diesen beiden Jahren hat er – seinen Angaben zufolge – die Feldzüge in Österreich in Tirol mitgemacht''“. | |||
Am [[24. März]] [[1812]] wurde er dann zum Assessor beim kgl. Kreis- und Stadtgericht Fürth ernannt. Bäumen war ab April [[1812]] in Fürth und begann als Assessor beim Kreis- und Stadtgericht Fürth. Als er [[1818]] für die Wahl zum Bürgermeister antrat, war er Gerichtsrat. Als gewählter I. rechtskundiger Bürgermeister der Stadt Fürth wurde er im Oktober [[1818]] bestätigt und am [[20. November]] [[1818]] aus dem Staatsdienst entlassen. Alle vorgenannten Militärdienstzeiten sind ihm bei seinen Ehrungen und für die Pension angerechnet worden. | |||
Wie vorsichtig Bäumen bei der Übernahme vom Staatsdienst in den kommunalen Dienst taktierte und er Bedingungen stellte, geht aus dem Genehmigungsschreiben des Innenministeriums in München vom [[21. Dezember]] [[1818]] hervor, mit dem die Zusammensetzung des neu gewählten Magistrats bestätigt wurde. Nach anfänglichen finanziellen Bedenken gegen einen zu großen Magistrat - das Gemeindevermögen wurde als „unbedeutend“ bezeichnet, weshalb die staatlichen Aufsichtsbehörden eine kleinere Verwaltung wünschten – genehmigte der Staat auch die Stelle des 2. Bürgermeisters für [[Adolph Schönwald]] und die Stelle des 2. Rechtsrats für Dr. [[Johann Gottfried Hessel]]. An Bäumen gerichtet, führte man aus: „''Dem ersten Bürgermeister Franz Bäumen kann zu seiner vollen Beruhigung eröffnet werden, dass sein Übertritt zum Magistrat einer späteren Bewerbung um eine Stelle im öffentlichen Staatsdienst ebenso wenig als den allenfallsigen Pensionsansprüchen seiner Gattin und Kinder nachteilig sei.''“ | |||
[[1843]] erhielt er vom König zum 25. Dienstjubiläum den Michaels-Orden verliehen, mit dem der persönliche Adel („von Bäumen“) verbunden war. | |||
Nach 38 Dienstjahren, als von Bäumen sein 73. Lebensjahr vollendete, beantragte er am [[11. Februar]] [[1857]] seine Versetzung in den Ruhestand. Der Stadtmagistrat beschloss am [[15. Februar]], ihm sein ganzes Dienstgehalt mit 2.000 Gulden als Ruhegehalt zu bewilligen. Dem stimmte das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten zu. Die Regierung erhob zwar Einwände, dass das eigentliche Gehalt 1.800 Gulden betragen habe und er (ab 1852) eine Zulage von 200 Gulden jährlich erhalten hatte. Aber schließlich stimmte das Innenministerium am [[14. April]] [[1857]] der Ruhestandversetzung mit dem vollen Gehalt zu. | |||
Schon früher erhielt er hohe Auszeichnungen: so 1841 das Ritterkreuz des Verdienstordens vom Hl. Michael als erster Bürgermeister des Königreiches, wobei ihm der Stadtkommissär „Treue und Anhänglichkeit an den Thron, ausgezeichnete Geschäftsführung und unermüdlichen Fleiß, große Unparteilichkeit und Energie“ bestätigte. | Schon früher erhielt er hohe Auszeichnungen: so 1841 das Ritterkreuz des Verdienstordens vom Hl. Michael als erster Bürgermeister des Königreiches, wobei ihm der Stadtkommissär „Treue und Anhänglichkeit an den Thron, ausgezeichnete Geschäftsführung und unermüdlichen Fleiß, große Unparteilichkeit und Energie“ bestätigte. | ||
Nur einmal kam ihm offenbar sein „strenges Rechtsgefühl“ abhanden. Im März 1835 richtete er ein Dispensationsgesuch (einen Befreiungsantrag) an die Aufsichtsbehörde, damit der 2. rechtskundige Magistratsrat Anton Möller die Heiratserlaubnis zur Eheschließung mit seiner Tochter Dorothea Jakobina Wilhelmina erhält. Die 21-jährige hatte sich mit dem seit Mitte 1831 in Diensten der Stadt Fürth stehenden Rechtsrat verlobt. Der Heirat standen jedoch die Vorschriften des Gemeindeedikts (Gemeindeordnung) entgegen, da der künftige Ehegatte der Tochter im ersten Grad mit dem 1. Bürgermeister verschwägert werden würde. Die staatlichen Behörden sahen sich deshalb außerstande, eine Ausnahme von der „unbedingten, keine Dispensation zulassenden“ Vorschrift zuzulassen, solange sich Möller oder der Bürgermeister Bäumen in ihren gegenwärtigen Dienstverhältnissen befinden. | Nur einmal kam ihm offenbar sein „strenges Rechtsgefühl“ abhanden. Im März 1835 richtete er ein Dispensationsgesuch (einen Befreiungsantrag) an die Aufsichtsbehörde, damit der 2. rechtskundige Magistratsrat Anton Möller die Heiratserlaubnis zur Eheschließung mit seiner Tochter Dorothea Jakobina Wilhelmina erhält. Die 21-jährige hatte sich mit dem seit Mitte 1831 in Diensten der Stadt Fürth stehenden Rechtsrat verlobt. Der Heirat standen jedoch die Vorschriften des Gemeindeedikts (Gemeindeordnung) entgegen, da der künftige Ehegatte der Tochter im ersten Grad mit dem 1. Bürgermeister verschwägert werden würde. Die staatlichen Behörden sahen sich deshalb außerstande, eine Ausnahme von der „unbedingten, keine Dispensation zulassenden“ Vorschrift zuzulassen, solange sich Möller oder der Bürgermeister Bäumen in ihren gegenwärtigen Dienstverhältnissen befinden. |