Diskussion:Johann Georg Faber: Unterschied zwischen den Versionen

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Nur einen Hinweis auf ihn gibt es, nämlich dass ein Ölgemälde vom Polizei-/Stadtkommissär Eberhard Faber existierte. Im FAUST-Programm unter Signatur X/47 ist das Gemälde als „Öl unter Rahmen 56 x 45 cm, Erwerb von Hubert Schilling, Photograph in Fürth, 100 RM“ erfasst. Es wurde am 20.01.1970 ins Depot genommen und am 11.08.1999 „wg. Zustand ausgeschieden“. Laut Nachschau von Magazinverwalter Brandl im November 2017 ist es nicht mehr vorhanden. Dass offensichtlich kein Foto davon gemacht wurde, muss schon etwas verwundern bzw. enttäuschen.
Nur einen Hinweis auf ihn gibt es, nämlich dass ein Ölgemälde vom Polizei-/Stadtkommissär Eberhard Faber existierte. Im FAUST-Programm unter Signatur X/47 ist das Gemälde als „Öl unter Rahmen 56 x 45 cm, Erwerb von Hubert Schilling, Photograph in Fürth, 100 RM“ erfasst. Es wurde am 20.01.1970 ins Depot genommen und am 11.08.1999 „wg. Zustand ausgeschieden“. Laut Nachschau von Magazinverwalter Brandl im November 2017 ist es nicht mehr vorhanden. Dass offensichtlich kein Foto davon gemacht wurde, muss schon etwas verwundern bzw. enttäuschen.
Nicht ermittelt werden konnte bisher der Wohnsitz von Faber in Fürth. Im ersten ausführlichen Adressbuch von Aktuar Eger im Jahr 1819 erscheint er naturgemäß nicht mehr wegen seines Wegzugs nach Nürnberg.
Nicht ermittelt werden konnte bisher der Wohnsitz von Faber in Fürth. Im ersten ausführlichen Adressbuch von Aktuar Eger im Jahr 1819 erscheint er naturgemäß nicht mehr wegen seines Wegzugs nach Nürnberg.
Quellen:
StAN, Akten der Regierung von Mittelfranken (früher Reg. des Retzat-Kreises), Kammer des Innern, Abgabe 1932, Nr. 24 I Das Stadt-Commissariat Nürnberg, die Personal- und Amtsverhältnisse 1818-38;
Band 24 II für die Zeit ab 1839-47. Reg. von MFr., KdI, Abgabe 1932, Nr. 1039 (In Sachen der Gutsbesitzer Herrgottshofer und Cons. zu Kemathen, den Kgl. Stadtkommissaer Faber zu Nürnberg, Schaafwaidablösung betreffend, 1837).
Anmerkungen:
1) Stadtlexikon Nürnberg, Stichwort Stadtkommissariat, Nürnberg 1999.
2) Ordonnateur = ein Anordner, Anweiser, Beamter, der für Zahlungen Anweisung geben muss (lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901 (Stadtbibliothek Fürth 15.59.8).
3) Affaire = der Vorfall, das Scharmützel, Gefacht, die Schlacht (Quelle wie zu 2).
4) Stadtarchiv Nürnberg, Kirchenbuch-Zweitschrift unter Signatur C 21/II Nr. 228, Eintrag Nr. 270. Freundliche Mitteilung von Herrn Gerhard Jochem, StadtAN, vom 22.11.2017.
5) Stadtbibliothek Fürth, Geschichte der Bayer. Staatsbank 1780-1955, 4012.8.
6) Wie vor (4012.8), S. 108.
7) Stadtarchiv Nürnberg, alte Adressbücher auch digitalisiert.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
<references />
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