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== Leben und Wirken == | == Leben und Wirken == | ||
In seinem später verfassten Schreiben zur Ruhestandversetzung schildert Faber seine eigene berufliche Lebenslauf wie folgt: | |||
:''Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden.'' | |||
:''Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden. In dieser Eigenschaft ging er mit der Provinz Ansbach an die Krone Bayern über. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen von Thürheim nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls Ney dem Ordonateur en chef des 6. Franzöischen Armeekorps Marchant als Attaché der Militär-Administration dieses Corps, welche eine Abteilung königlich bayerischer Truppen zugeteilt war, beigegeben und beauftragt, dem Hauptquartier zu folgen.<ref>rdonnateur = ein Anordner, Anweiser, Beamter, der für Zahlungen Anweisung geben muss. Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> Mit diesem machte er die Feldzüge nach Preußen und Polen in den Jahren 1806 und 1807 mit und zwar von der ersten Affaire von Schleitz bis zur Schlacht von Friedland.<ref>Affaire = der Vorfall, das Scharmützel, Gefacht, die Schlacht, Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> An der Seite des Ordonnateurs en chef hatte er Geschäfte der Militär-Administration von der wichtigsten und delikatesten Natur z. B. während der Belagerung, dann bei der Übergabe Magdeburgs auszuführen. Darüber lege er die empfangene Order von Nürnberg 7. Oktober 1806 und das Zeugnis des Ordonnateur en chef vom 7. Oktober 1806 über seine Dienstleistungen vor.'' | |||
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:''Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt. | |||
Hiermit habe er volle vierzig Dienstjahre nachgewiesen; wollte man aber auf seine Anstellung als Registratur-Offiziant vom 26. Januar 1799, eigentlich 1. Juni 1798 als solche nicht, sondern erst diejenige vom 28. November 1800 als wirkliche Anstellung gelten lassen, so könne und dürfe er dagegen wohl Anspruch machen, dass die zwei Jahre des preußischen und geleisteten Feldzugs doppelt mir angerechnet werden.'' | |||
:''Vom Monat Februar bis September 1806 habe er bei der für die Franzosen in Franken konstituiert gewesenen Verpflegungs-Kommission in Ansbach permanente Dienste, und zwar von der schwierigsten und zartesten Natur geleistet, und hierauf die gefährlichen Winter-Feldzüge nach Polen und Preußen bestanden.''<ref>StAN, Akten der Regierung von Mittelfranken (früher Reg. des Retzat-Kreises), Kammer des Innern, Abgabe 1932, Nr. 24 I Das Stadt-Commissariat Nürnberg, die Personal- und Amtsverhältnisse 1818-38</ref> | |||
== Fabers Wirken während seiner Zeit in Fürth == | |||
Das Staatsministerium des Innern verfügte am 5. November 1818 gegenüber der Regierung in Ansbach, dass Polizei-Kommissär Johann Georg Faber zu Fürth (Leiter des Polizeikommissariats Fürth) nunmehr in seiner neuen Bestimmung als königlicher Kommissär in der Stadt Nürnberg einzuweisen ist. Dort wurde er von Regierungsrat Frendel am 23. November 1818 dem Magistrat mit Bürgermeister Lörsch und den Gemeindebevollmächtigten vor deren feierlichen Einsetzung vorgestellt und in seine Funktion eingewiesen. Für Polizeidirektor Wurm, der dabei anwesend war, endete dessen Tätigkeit. Der neue Amtssitz von Faber war das Rathaus in Nürnberg. Die feierliche Einsetzung des neuen Magistrats in Fürth fand am 17. November 1818 statt. Faber verabschiedete sich von den Fürthern durch eine Zeitungsanzeige. Darin verdeutlichte er seine bisherige Stellung: er habe „doppelte Pflichten als Polizeibeamter und Gemeindevorsteher“ erfüllt.<ref>Fürther Intelligenzblatt Nr. 48 vom 23.11.1818, S. 210</ref> | |||
Während seiner Amtszeit als Polizei-Kommissär habe Faber nach eigenen Angaben in den schwierigsten Ereignissen der Kriegszeit und der Teuerung mannigfaltige besondere Dienste geleistet und Aufträge erfüllt. Folgende Aspekte benannte Faber selbst als Meilensteine während seiner Amtszeit in Fürth: | |||
* Im Jahr 1811 gelang es ihm, ohne anderen Fonds als die freiwilligen Beiträge der Gemeindeglieder das ganze Volksschulwesen der Stadt auf eine Weise zu organisieren, dass für 1800 schulpflichtige Kinder statt früherer 3 Klassen 14 dergleichen geschaffen und hierüber später 3 besondere Belobungs-Dekrete erteilt wurden, wie sie hier vom 12. November 1814, 26. Juli 1817 und 3. Februar 1820 beiliegen. | |||
* Im Jahr 1812 war, unter Anlegung eines Magazins für Aufnahme und Verpflegung aller Pferde zu sorgen, welche aus dem ganzen Königreich nach Fürth geliefert worden, und der Artillerie-Park für die bayerische Armee unter General Colonge für den russischen Feldzug organisiert wurde. | |||
* Im Jahr 1813 stellte er den ersten freiwilligen Husaren und eine ganze Kompagnie freiwilliger Jäger von 100 Mann aus der Stadt Fürth mit teilweiser Armierung und Bekleidung derselben. | |||
* Im Jahr 1817 legte er mit dem ersten russischen Getreide durch einen aus der Stadt selbst aufgebrachten Aufwand von 80.000 Gulden zur Rettung der Bewohner Fürths vom Hungertod ein Magazin an. Fürth überstand diese furchtbare Periode, ohne dass auch nur einen Augenblick ein Mangel an dem ersten Lebensbedürfnis eintrat. | |||
1817 ließ sich Faber ein neues Wohnhaus erbauen und zwar in der damals Nürnberger Landstraße mit Nr. 539. Später erhielt es die Adresse Obere Königstraße 107 (ab 1860) und ab 1890 war es dann Königstraße 119. Die Grundsteinlegung fand am 10. Februar 1817 statt.<ref>Fronmüller-Chronik, 1817</ref> Der Bauplatz, auf dem zuvor das Armen- und Hirtenhaus (altes Spital) stand, kaufte Faber für 66 Gulden von der Gemeinde. Verwendet wurden Steine aus der Ruine einer Nürnberger Klosterkirche. In der Wunschel-Häuserchronik wird das Gebäude als massives Hauses mit zwei Hintergebäuden beschrieben, wenn auch unter den Namen „Georg Bernhard Faber“.<ref>Gottlieb Wunschel: Häuserchronik, Königstraße 107/119</ref> Bereits 1818 übernahm das Haus wegen des Weggangs durch Versetzung von Faber nach Nürnberg ein Samuel Seligmann Stuttgardter. Das Eger´sche Adressbuch von 1819 nennt als neuen Besitzer Stuttgarter, Seligmann, Juwelenhändler. | |||
== Fabers neuer Wirkungskreis in Nürnberg == | == Fabers neuer Wirkungskreis in Nürnberg == | ||
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== Ruhestandsversetzung == | == Ruhestandsversetzung == | ||
Was er in dieser seiner langen Dienstzeit geleistet habe, wolle er nicht besonders erwähnen, so viel sei ihm aber zu sagen erlaubt, dass er in jeder Eigenschaft seine Pflichten nach allen Kräften erfüllt habe. Er könnte von 1799 an zahlreiche und ehrenvolle Zeugnisse seiner Vorgesetzten und mannigfaltige Belobigungs-Dekrete und Beweise des höchsten und allerhöchsten Vertrauens der besonderen und selbst Eurer Königlichen Majestät anführen und vorlegen. Er berufe sich jedoch lediglich auf die Akten und bemerke nur, dass seine Dienstzeit in die schwierigste Periode der Zeitereignisse gefallen [sei]. | |||
Am 16. Juni 1839 stellte Faber Antrag auf Versetzung in den Ruhestand. Der König habe ihn mit Reskript vom 10. Juni als Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz in provisorischer Eigenschaft ab 1. Juli 1839 mit Belassung seines dermaligen Standes und Dienstgeldgehaltes zu versetzen geruht. Die allerhöchste Entschließung überrasche ihn zu einem Zeitpunkt, weil er schon lange im Zustand einer leidenden Gesundheit sei und noch hinzukomme, dass er bereits im 65. Lebensjahr und 40. Dienstjahr sei. Er fühle sich nicht mehr im Stande, die ihm übertragene Regierungsratsstelle in der Pfalz anzutreten. | Am 16. Juni 1839 stellte Faber Antrag auf Versetzung in den Ruhestand. Der König habe ihn mit Reskript vom 10. Juni als Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz in provisorischer Eigenschaft ab 1. Juli 1839 mit Belassung seines dermaligen Standes und Dienstgeldgehaltes zu versetzen geruht. Die allerhöchste Entschließung überrasche ihn zu einem Zeitpunkt, weil er schon lange im Zustand einer leidenden Gesundheit sei und noch hinzukomme, dass er bereits im 65. Lebensjahr und 40. Dienstjahr sei. Er fühle sich nicht mehr im Stande, die ihm übertragene Regierungsratsstelle in der Pfalz anzutreten. | ||
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Dazu Randnotiz von Faber über die ärztlichen Aussteller der Zeugnisse und der kompetenten Geschäftsmänner: | Dazu Randnotiz von Faber über die ärztlichen Aussteller der Zeugnisse und der kompetenten Geschäftsmänner: | ||
Dr. Lochner, Dr. Kapfer – Dr. Heinrichmaier, Dr. Solbrig | : ''Dr. Lochner, Dr. Kapfer – Dr. Heinrichmaier, Dr. Solbrig'' | ||
I. Bürgermeister Binder; Landrichter v Kreß | : ''I. Bürgermeister Binder; Landrichter v Kreß'' | ||
Er bemerke hierzu, dass er am 1. Mai 1775 in der vormals zur Provinz Ansbach gehörig gewesenen Stadt Crailsheim geboren sei. | : ''Er bemerke hierzu, dass er am 1. Mai 1775 in der vormals zur Provinz Ansbach gehörig gewesenen Stadt Crailsheim geboren sei. Somit glaube er, sein Quieszenz-Gesuch hinreichend begründet und gerechtfertigt zu haben und bringe daher vor die Stufen des Thrones die alleruntertänigste Bitte, Seine königliche Majestät geruhe allergnädigst auf Grund des konstitutionellen Edikts, Beilage IX der Verfassungsurkunde des Reichs § 22 Lit. B oder doch Lit. D die definitive Versetzung in den Ruhestand ihm allerhuldvollst zu gewähren.'' | ||
Somit glaube er, sein Quieszenz-Gesuch hinreichend begründet und gerechtfertigt zu haben und bringe daher vor die Stufen des Thrones die alleruntertänigste Bitte, Seine königliche Majestät geruhe allergnädigst auf Grund des konstitutionellen Edikts, Beilage IX der Verfassungsurkunde des Reichs § 22 Lit. B oder doch Lit. D die definitive Versetzung in den Ruhestand ihm allerhuldvollst zu gewähren. | : ''In allertiefster Ehrfurcht ersterbend Eurer Königlichen Majestät'' | ||
In allertiefster Ehrfurcht ersterbend Eurer Königlichen Majestät | : ''allerunterthänigst treugehorsamster'' | ||
allerunterthänigst treugehorsamster | : ''Johann Georg Eberhard Faber'' | ||
Johann Georg Eberhard Faber | |||
Zum Quieszenz-[Ruhestands-]-Gesuch vom 16. Juni 1839 fügte Faber 11 Beilagen bei, nämlich „Anstellungs- und Belobungs-Dekrete“. Ansbach antwortete am 20. Juni 1839, dass sein Gesuch mit gutachtlichem Bericht an das Ministerium des Innern eingesandt worden sei. Von München erging die allerhöchste Bewilligung am 7. Juli 1839 unter Rückgabe sämtlicher Beilagen unter dem Betreff „Die Entbindung des zum Regierungsrat der Kammer des Innern der Pfalz allergnädigst ernannten bisherigen Stadtkommissärs Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle und dessen Ruheversetzung“. | Zum Quieszenz-[Ruhestands-]-Gesuch vom 16. Juni 1839 fügte Faber 11 Beilagen bei, nämlich „Anstellungs- und Belobungs-Dekrete“. Die Regierung in Ansbach antwortete am 20. Juni 1839, dass sein Gesuch mit gutachtlichem Bericht an das Ministerium des Innern eingesandt worden sei. Von München erging die allerhöchste Bewilligung am 7. Juli 1839 unter Rückgabe sämtlicher Beilagen unter dem Betreff „Die Entbindung des zum Regierungsrat der Kammer des Innern der Pfalz allergnädigst ernannten bisherigen Stadtkommissärs Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle und dessen Ruheversetzung“. | ||
Verfügt wurde, dass Faber in Berücksichtigung seiner, nach gesetzlicher Vorschrift nachgewiesene Altersschwäche und Gebrechlichkeit beruhenden physischen Funktions-Unfähigkeit nach § 22 Lit. D der IX. Verfassungs-Beilage die erbetene Versetzung in den Ruhestand für immer, unter dem Ausdruck der Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten allergnädigst bewilligt werde. | Verfügt wurde, dass Faber in Berücksichtigung seiner, nach gesetzlicher Vorschrift nachgewiesene Altersschwäche und Gebrechlichkeit beruhenden physischen Funktions-Unfähigkeit nach § 22 Lit. D der IX. Verfassungs-Beilage die erbetene Versetzung in den Ruhestand für immer, unter dem Ausdruck der Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten allergnädigst bewilligt werde. | ||
Faber erhielt von Ansbach eine Abschrift des Reskripts vom 7. Juli 1839. Vermerkt war, dass das Ruhegehalt für den Regierungsrat Faber festgesetzt und angewiesen wurde. Seine Majestät der König habe sich bewogen gefunden, den zum Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz ernannten bisherigen Stadtkommissär Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle zu entbinden und ihm in den Ruhestand zu versetzen unter dem Ausdruck der Allerhöchsten Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten. | Faber erhielt von Ansbach eine Abschrift des Reskripts vom 7. Juli 1839. Vermerkt war, dass das Ruhegehalt für den Regierungsrat Faber festgesetzt und angewiesen wurde. Seine Majestät der König habe sich bewogen gefunden, den zum Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz ernannten bisherigen Stadtkommissär Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle zu entbinden und ihm in den Ruhestand zu versetzen unter dem Ausdruck der Allerhöchsten Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten. | ||
In den Akten enthalten sind die ärztlichen Zeugnisse, beglaubigt durch den Stadtmagistrat Nürnberg. Die Ausführungen im Schreiben des I. Bürgermeisters Binder verdienen, vollständig festgehalten zu werden: | In den Akten enthalten sind die ärztlichen Zeugnisse, beglaubigt durch den Stadtmagistrat Nürnberg. Die Ausführungen im Schreiben des I. Bürgermeisters Binder verdienen, vollständig festgehalten zu werden: | ||
: ''Der königliche Stadtkommissär Herr Faber ist dem Unterzeichneten seit 18 Jahren persönlich sehr genau bekannt und er kann daher nach seinen eigenen Wahrnehmungen, wie nach den Klagen, welche derselbe öfters über seine Gesundheitszustände gegen ihn führte, der Wahrheit gemäß hiermit bezeugen, dass solche sehr leidend sind. | |||
Zur Begründung dieser Überzeugung braucht man in der Tat kein Arzt zu sein, denn wer, wie der Unterzeichnete Gelegenheit hatte, denselben zu jeder Zeit, sowohl im als außer Dienst zu sehen, konnte es sich nicht verhehlen, dass dessen von einer schwachen Konstitution begleitete Gesundheit seit einigen Jahren ganz besonders abgenommen hat und dass sich häufig eine chronische Kränklichkeit hinzugesellte, welche die Tätigkeit des inneren Lebens anzugreifen schien. Dieser Zustand machte sich dem Unterzeichneten durch eine auffallende Abmagerung dessen Körpers, durch eine schwache, nicht selten heißere Stimme, durch eine fahle Gesichtsfarbe, durch Mangel an Lebhaftigkeit in Gebärden und Bewegungen und durch einen selbst im Gang sich aussprechende Ermattung erkennbar. Und diese Erscheinungen befestigten in dem Unterzeichneten die Überzeugung, dass derselbe wahrscheinlich längst zu Grunde gegangen sein würde, wenn er nicht, wovon Unterzeichneter bei vielen Gelegenheiten persönlich Zeuge war, durch ein bis zur höchsten Resignation gehenden Diät, seine leidende Gesundheit möglichst geschont hätte.'' | |||
: ''Der Unterzeichnete ist aber auch eben deshalb und bei der deutlichen Wahrnehmung, dass die körperlichen Leiden des kränklichen Herrn Stadtkommissars Faber in ihrem Fortschreiten nicht aufgehalten werden können, sofern ihm nicht neben einem wenig anstrengenden Berufe Ruhe zu Teil wird, überzeugt, dass er außerdem seiner Familie zu bald entreißen werden würde.'' | |||
: ''Dieses bezeugt auf Verlangen der Wahrheit gemäß mit Siegel und Unterschrift:'' | |||
: ''Nürnberg, den 17. Juni 1839'' | |||
: ''Der I. Bürgermeister'' | |||
: ''Binder'' | |||
Die Beurteilung der gesamten Vorlagen nahm am 20. Juni 1839 in Ansbach Kreismedizinalrat Dr. Bezold vor. Er kam zum Ergebnis, dass Faber infolge dieser physischen Gebrechlichkeit zu den Funktionen sowohl seines bisherigen als auch künftigen Stellung als Staatsdiener unfähig erklärt werden müsse. | |||
Die Stadtkommissars-Stelle in Nürnberg wurde wieder besetzt. Die Amtsübergabe von Faber an den neu bestellten Stadtkommissar Regierungsrat Philipp Sieß fand in Nürnberger Rathaus am 29. Juli 1839 in Anwesenheit des Regierungsrats Freiherr von der Haydte aus Ansbach statt. | |||
Faber konnte danach 16 Jahren und sechs Monaten seinen Ruhestand genießen. Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am 08.Februar 1856 in Nürnberg an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbuch-Eintrag der Pfarrei St. Sebald.<ref>StAN, Akten der Regierung von Mittelfranken (früher Reg. des Retzat-Kreises), Kammer des Innern, Abgabe 1932, Nr. 24 I Das Stadt-Commissariat Nürnberg, die Personal- und Amtsverhältnisse 1818-38</ref> | |||
== Faber als Gutsbesitzer == | == Faber als Gutsbesitzer == |