Stadtwald: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr [[1969]] kaufte die Stadt Fürth den Wald der Graf-Pückler-Limpurg-Stiftung um die heutige Erddeponie an. Ein Teil dieses Waldes liegt außerhalb der Stadtgrenze.
Im Jahr [[1969]] kaufte die Stadt Fürth den Wald der Graf-Pückler-Limpurg-Stiftung um die heutige Erddeponie an. Ein Teil dieses Waldes liegt außerhalb der Stadtgrenze.
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==Der Fürther Stadtwald und die Streitigkeiten um seine Nutzung==
Seine ökologische Bedeutung
In der Freizeitkarte der Stadt Fürth, herausgegeben vom Stadtplanungsamt, Vermessungsabteilung (als Freizeitkarte erstmals 1999 erscheinen, Ausgabe 2006), erläutern die beiden Stadtoberhäupter von Fürth und Zirndorf (OB Dr. Thomas Jung und Erster Bürgermeister Thomas Zwingel) in Vorworten den Wert des Stadtwaldes. Er diene der Naherholung, Bewegung und dem Naturkontakt. Der 450 Hektar große Fürther Stadtwald sei auch ein wichtiger Lebensraum für unsere heimische Flora und Fauna (also die Pflanzen- und Tierwelt). Wander- und Reitwege, Trimm-Dich-Pfad, Erlebnis- und Lehrpfad bieten viele Möglichkeiten.
Nutzungsarten und früher viel Streit um die Nutzungen
In früheren Jahrhunderten ging es den Menschen mehr um seine Nutzung und diese waren sehr umstritten. Die ältesten Rechte besaßen wohl die Fürther, hatten aber den Nachbarn in den Gemeinden ringsum freiwillig Zutritt und Nutznießung eingeräumt. Schon im 14. Jahrhundert gab es Differenzen mit Zirndorf über das Recht zum Weiden des Viehs im Fürberg-Wald. Der bambergische Dompropst setzte im 16. Jahrhundert einen eigenen Förster für den Wald ein. Mit den Farrnbachern gab es Streit über den Schaftrieb, d. h. Schafherden in die Fürberg zu treiben und zu hüten, außerdem „nach Zimmerholz und Brennholz darin zu fahren“.
Bis 1904 galt der Stadtwald als ausmärkischer Forstbezirk. Er war keiner Gemeinde zugeteilt. Nur das Forsthaus im Stadtwald gehörte ab der Eingemeindung von Dambach 1901 auch zum Stadtbezirk Fürth. Die Polizeigewalt im Stadtwald unterstand dem Bezirksamt Fürth (spätere Bezeichnung Landratsamt). Als dann 1903 das Sanatorium für Lungenkranke durch Fürth im Stadtwald gebaut wurde, beantragte der Stadtmagistrat bei der Regierung am 16.10.1903 die Einverleibung des bisher ausmärkischen Gebietes. Begründung:
Das im Stadtwald gelegene, von der Stadt Fürth errichtete und in deren Eigentum stehende Sanatorium (Heilstätte für weibliche Lungenkranke) soll ab Mitte November in Betrieb gehen. Es befinde sich auch das städtische Forsthaus im Stadtwald, das seit 1892 der Gemeinde Dambach und seit deren am 1. Januar 1901 erfolgten Einverleibung der Stadtgemeinde zugeteilt ist.
Die Zuordnung zur Stadt Fürth
Am 7. April 1904 wurde vom Staatsministerium des Innern genehmigt, dass vom 1. Juli 1904 ab der Fürther Stadtwald unter Abtrennung vom Bezirksamt Fürth der Stadt Fürth zugeteilt wird. Genauer gesagt, es wurde die Genehmigung erteilt, dass der ausmärkische Forstbezirk „Fürther Stadtwald“ der Steuergemeinde „Forstbezirk Fürther Stadtwald“ der Stadtgemeinde Fürth einverleibt wird. Das Gebiet umfasste 274 Hektar.
Im Jahr 1912 urteilte die Stadt: Der Stadtwald ist ein Erholungsgebiet ersten Ranges. Die Stadt Fürth besitzt in diesem Wald eine Lungenheilstätte, das Gelände der Walderholungsstätte – vom Roten Kreuz betrieben – und eine dem Ausflugsverkehr dienende Wirtschaft, das so genannte Forsthaus.
Die Walddistrikte mit Abteilungen werden in der Bann-Rechtsverordnung von 1985 aufgelistet:
Es gibt folgende Flurbezeichnungen: Eschenau, Eschenau-Buck, Zolltafel, Großer Weg, Haderlach, Weiherhofer Hänge, Im weißen See, Dreibrüder, Katzenstein, Rennbock (Rennbuck), Lehmgrube, Winterrangen, Dreieichenschlag, Sommerrangen, Pfalzwiese, Abgebrannter Schlag.
Im Juni 1813 führte das königlich-bayerische Polizeikommissariat Fürth bei der Beschreibung des Stadtgebietes folgendes an:
„Übrigens besitzt die Fürther Gemeinde noch eine bedeutende Waldung von 360 Morgen, welche anderthalb Stunden von der Stadtmarkung entfernt ist und im Distrikt der Landgerichte Nürnberg und Cadolzburg liegt. Dieselbe grenzt gegen Morgen an Ober- und Unter-Fürberg, dann Dambach, gegen Mittag an Zirndorf, gegen Abend an Weiherhof und das Cadolzburger Holz, und gegen Mitternacht an den Burgfarrnbacher Gemeindewald.“
Die „Waldung“ der Fürther Gemeinde, also die „Fürberg“ (von Föhrenwald) und der „Hardwald“, der zur Fürther Heide und dann zur „Hard“ wurde, war stets Streitgegenstand mit den Nachbargemeinden und dem Grafen Pückler in Burgfarrnbach. Strittig waren die vielfältigen Nutzungen: Bauholz und Holz für Wege und Stege, Brennholz, Lehm aus Gruben für die Ziegelherstellung, Steinbrüche für Bausandsteine, Flächen für Vieh- und Schafweide sowie Streurechte.
Noch zu Zeiten als ein dompröbstlicher Amtmann von Bamberg in Fürth eingesetzt war, verwaltete der Förster des Domprobstes den Wald hinsichtlich:
a) Entnahme von Bauholz und Holz zur Ausbesserung von Wegen, nach Anweisungen des Försters,
b) Beaufsichtigung der Steinbrüche für den Abbau von Sandsteinen,
c) Beaufsichtigung von Weideflächen im Wald für das Vieh (Rinder und Schafe).
Daneben ging es um das Graben von Lehm für den „Ziegler“ von Burgfarrnbach, der dann Ziegelsteine für den Bau der Häuser brannte.
Die städtischen Steinbrüche im Stadtwald, in den Abteilungen Katzenstein und Rennbock (Rennbuck), wurden an Maurermeister und Baumeister verpachtet: 1838 an den Maurermeister Friedrich Schmidt, 1845 an den Maurermeister Caspar Gran, später Leonhard Gran, später Wilhelm Evora, Jakob Maier (1870), A. Danzer in Burgfarrnbach und Melchior Horneber. Sandsteine für das Fürther Rathaus wurden aus den Brüchen des Staatsforstes Alte Veste entnommen.
Über die Prozesse um den Fürther Stadtwald ab 1716, endend mit einem Vergleich 1777, informiert eingehend Otto Ostermeier in seiner Dissertation von 1951. Den Differenzen um den Stadtwald mit den östlichen Nachbargemeinden lagen die verworrenen Herrschafts- und Gerichtsverhältnisse in Fürth zugrunde. Geklärt werden musste, wer im Prozess zuständig war: die Dompropstei Bamberg bzw. dessen Ehegericht in Fürth oder das kaiserliche Landgericht des Burggrafentum Nürnberg in Ansbach. Der Reichshofrat in Berlin musste entscheiden; wegen der besonderen Hoheitsverhältnisse in Fürth dauerte der Rechtsstreit auch 60 Jahre.
Während des Prozesses kam es auch zu Tätlichkeiten, die bekannt wurden unter dem Titel „Farrnbacher Ochsen- und Wagenpfändung“. Die Farrnbacher und Atzenhofer wollten sich am 7.10.1727 die nach ihrer Meinung vorenthaltenen Nutzungen im Wald in der „Fürberg“ – ohne Absprache mit dem Fürther Gemeindeförster – holen und erschienen mit 18 Wagen und fast 200 Leuten, um dort Streu zu rechen. Auf die Meldung des Försters hin eilte ein große Anzahl Fürther mit Bürgermeistern, nebst einem Kommando von 13 in Fürth stationierten ansbachischen Soldaten zur Vertreibung der Bauern in den Wald. Sie traktierten die Bauern „mit Schlägen und Rippenstößen“, nahmen den Oberfarrnbachern 5 Wagen mit 12 Zugochsen, den Unterfarrnbachern 10 Wagen mit 22 Ochsen sowie 3 Pferden und den Atzenhöfern 3 Wagen mit 6 Ochsen mit Gewalt ab und brachten sie nach Fürth. Die wegen des „Waldfrevels“ „gepfändeten“ Sachen (Vieh und Wagen) wurden beim Schlüsselwirt [Wirt zum Blauen Schlüssel] und dem Wirt zum Roten Ross untergestellt.  Der Streit um die Herausgabe und dann der Verkauf  der Pfänder, weil von den Bauern nicht eingelöst wegen der verlangten hohen Fütterungskosten, und weil die Burgfarrnbacher Herrschaft (Graf Pückler) gegen den Rückkauf war, führte natürlich zur Erbitterung und Feindschaft der Nachbarn gegenüber Fürth. Die Farrnbacher beschwerten sich beim Reichshofrat. Die „Fürberger Ochsen- und Wagenpfändung“ endete 1735 mit einer Zahlung an die Farrnbacher durch die Fürther Gemeinde und Fürth hatte einen Schaden von mehr als 2000 Gulden.
Auch um das „eigenmächtige“ Steinebrechen von Farrnbacher Einwohnern in der Fürberg ging es in einem Nebenprozess. Eine Beschwerde der Fürther Bürgermeister über den Grafen Pückler gab es 1733, weil dieser nicht die Steine anmelde, die er zu seinem Schlossbau sowie einem neuen Marstall und Einfassung des Gartens verwende. Auch darin kann wieder die Rivalität zwischen Fürth und Burgfarrnbach gesehen werden. Ein notarieller Vertrag und ein Dekret des Reichshofrats sollten Missbräuche verhindern, insbesondere sollte der Graf keine neuen Brechplätze anlegen und die Fürberg „verwüsten“ (so die Beschwerde der Fürther Bürgermeister 1735 beim Dompropst).
==Streit ums Holz==
Außerdem ging es beim Streit um den Stadtwald um das Weg- und Stegholz. Da sich aber 1733 die Farrnbacher in einer Nacht 21 große Föhren und 12 Fichten aus der Fürberg holten, wurde wieder von den Fürthern der Reichshofrat angerufen. Den Farrnbacher wurde bei strenger Strafe verboten, eigenmächtig in der Fürberg Holz zu holen, Eicheln zu schlagen oder dergleichen vorzunehmen. Eicheln wurden als Schweinefutter verwendet. Man holte sie wagenweise aus dem Wald „Dergleichen Waldfrevel“ bedeutete auch Lehmgraben (Laimengraben). Die „landfriedenbrüchigen Einfälle“ der Farrnbacher konnte der Fürther Waldförster Gruber bezeugen. Die Einwände der Farrnbacher gingen dann dahin, dass an der Grenze zwischen Stadtwald und der Farrnbacher Markung Laim (Lehm) gegraben worden sei. Dann wurde behauptet, die Grenzsteine seien umgesetzt worden. Ostermeier zitiert hierzu auf Seite 82 zur Behauptung der „verrückt gewordenen Grenzsteinen“ den § 919 I BGB. Das konnte letztlich nicht geklärt werden. Die Gemarkung in der Fürberg sei nicht ganz sicher und einwandfrei.
Sachverständige Förster stellten in einem „Augenscheinsbericht“ von 1747 fest, dass der Wald durch übermäßiges Behüten und andere Unordnungen „sehr forstwidrig traktiert und sehr verösigt (= kahl, verödet) und dünngemacht worden sei. Deshalb müsse die Abgabe von Holzklafter (an die Farrnbacher!) eingeschränkt werden. Ein weiteres Abholzen der Fürberg sei nicht mehr zu verantworten.
Pläne ab 1747
1747 wurde ein genauer Plan nach Vermessung erstellt und beschrieben. Den Auftrag dazu hatte der Ansbacher Kanzleirat Johann Georg Hoffmann erhalten, der sich dazu mit zwei Wildmeistern nach Fürth begeben hatte. Den Plan fertigte der Kupferstecher Schneider auf Pergament.  Der Plan und die Schilderung geben ein genaues Bild vom Zustand des Waldes um die Mitte des 18. Jahrhunderts.
Wegen der Verschleppung des Prozesses durch die Fürther Bürgermeister und Syndici (Anwälte) und rücksichtslosem Vorgehen der Waldfrevler mit Hacken und Beilen – größtenteils Oberfarrnbacher, die selbst den Förster mit schlimmsten Drohungen verjagten – erließ die Dompropstei im April 1747 gegen alle eine Verfügung mit „allgemeinem Waldverbot“. Nur bei Windbrüchen, also nach großem Sturm, wurde viel gefallenes Holz aus dem Wald geholt. Nachträgliche Strafen an die Fürther Bürgermeister wurden von den Frevlern gezahlt.
1750, am 7. November, kamen die streitenden Parteien vor dem Michaelis-Heeg-Gericht in Fürth zusammen. Zeugen sagten aus. Die Fehde dauerte aber weiter, bis es schließlich 1777 zu einem Vergleich kam. 1773 begannen Verhandlungen, um zu einem Vergleich zu kommen im Sinne einer Teilung der Fürberg. Die Fürther Bürgermeister holten sich in einer Gemeindeversammlung das Einverständnis der Gemeindsmitglieder zu einer gütlichen Vereinbarung mit den Farrnbachern ein. Die Dompropstei drängte zu einer Einigung. Dazu kam es am 7.2.1777: ein endgültiger Vergleich wurde in Fürth anlässlich des Drei-König-Heeggerichts unterzeichnet. Die Waldabteilungen wurden festgelegt und provisorisch verpflockt. Die Farrnbacher Teile waren da aber schon in einem schlechten Zustand, weil er fast kein „hiebiges Holz“ mehr enthielt. Der Fürther Gemeindeteil war vor allem durch die Aufsicht durch den Gemeindeförster vor größeren Einschlägen bewahrt und nicht so ausgebeutet war. Die Hut-Gerechtigkeit wurde auch geregelt; dem Vieh sollte der ganze Wald offen stehen, aber bestimmte Plätze konnten im Interesse des Aufforstens für die Herden gesperrt werden. Die hitzigen Fehden zwischen den Parteien 6 Jahrzehnte lang, hatten nicht nur die Bürgermeister, Gemeindepersonal und die Gemeinde selbst sowie die Nutzer mittels Werkzeugen und sogar Fäusten beschäftigt, sondern auch viele Anwälte und Gerichte in den Prozessen.
==Grenzsteine==
Eine Vermessung bzw. Vermarkung des Fürbergwaldes nach einer Generalvisitation 1873 gab es mit Pfählen aus Eichenholz zwischen den Grenzsteinen. Den markierten Grenzverlauf legte eine Kommission fest. Zuvor war 1798 der Nordrand des Waldes vermarkt worden und 55 neue Steine gesetzt worden.
Über die Grenzbegehungen und Abmarkungen 1776 bis 1819 kann man sich aus dem Buch von Karl Röttel, Grenzen und Grenzsteine des Fürther Stadtwaldes, informieren (herausgegeben vom Polygon-Verlag, Buxheim-Eichstätt, 2000).
Die Grenzsteine wurden nach einem langen Prozess mit Einigung gesetzt und tragen die Inschrift „HMF“ (Hofmark Fürth) mit den Kleeblättern (drei auf einem Hügel) aus 1791 oder auf Zirndorfer Seite „ZD“ und die Jahreszahl. Auf einigen Grenzsteinen finden sich die Buchstaben O FARNB GW (für Oberfarrnbacher Gemeindewald) oder U FARNB GW (für Unterfarrbacher Gemeindewald). Auch von Franz Zettler werden „Die Flurdenkmale des Stadt- und Landkreises Fürth“ in: Das Steinkreuz, Heft 1/2 von 1960, beschrieben.
Abbildungen gibt es von den alten heute nur vereinzelt anzutreffenden Grenzsteinen, die noch das Wappen mit dreifachem Kleeblattstengel tragen, die aus einem Dreiberg herauswachsen. In der Folgezeit – Ende 18. Jahrhundert – wurde das einfache Kleeblatt, das aus einem einfachen Berg herauswächst, verwendet. Danach kam nur noch ein schlichtes Kleeblatt ohne Berg. Die neueren Grenzsteine sind „kalte Granitwürfel mit Nummern“ (so Scharrer).
Scharrers Fazit generell: “Selbst Marksteine können dem besinnlichen Waldwanderer ein Stückchen Kulturgeschichte erzählen“.
Quellen/Anmerkungen
Scharrer, Andreas: Aus der Geschichte des Fürther Stadtwaldes. In: Fürther Heimatblätter 1939 Nr. 7, S. 55-69. Scharrer (wie vor), S. 64 und Plan-Abdruck als Bildbeilage „Fürther Heimatbilder Nr. 5“.
Die Grenz-Beschreibung der Stadt Fürth aus 1813, von Faber verfasst am 27.6.1813. Damals hatte Fürth 12.438 Einwohner in 571 Häusern. Aus Akte Nr. 3562 der Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, Abgabe 1952 an das Staatsarchiv Nürnberg. Titel: Die Organisation des Munizipalrats zu Fürth, 1810-1817.
Abhandlungen von Karl Albert über den Fürther Stadtwald, 2 Bände in der Volksbücherei Fürth, und von Hans Werner Kress in Fürther Heimatblätter 1993, Heft 2 und 1994. 
Inaugural-Dissertation von Otto Ostermeier an der Juristischen Fakultät der F.A.-Universität Erlangen: Der Prozess um den Fürther Stadtwald (1716-1776), Stadtbibliothek Fürth, 80.319.4.
Mahr, Helmut: Flurdenkmale im Landkreis Fürth, Kulturkunde des Bibert- und Zenntales Heft 1, 1975. Arbeitsbogen für den Unterricht an des Schulen des Landkreises Fürth (Stadtarchiv Fürth HB 6 79.49.4).


== Baumarten ==
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