Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ( | Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist. | ||
Fürth besitzt seit [[1818]], seit es endlich Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor. | Fürth besitzt seit [[1818]], seit es endlich Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor. |