Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

17 Bytes hinzugefügt ,  7. Februar 2008
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' (Magistrat der Stadt Fürth) ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist.
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist.


Fürth besitzt seit [[1818]], seit es endlich Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
Fürth besitzt seit [[1818]], seit es endlich Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
Anonymer Benutzer