Caspar Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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Danach stellte Gran am [[5. Mai]] [[1837]], zusammen mit der Fürther Maurermeisterswitwe Johanna Karolina Schmidt, geborene Schultheiss<ref>Änderung im Originaldokument, gestrichen wurde Jaeger</ref>, ein Bürgeraufnahmegesuch. Dieses beinhaltete zur Ansässigmachung die Verehelichung mit der Witwe Schmidt und die Verleihung der Konzession für das Maurergewerbe, auf welche diese, ererbt von ihrem 1835 im Alter von 26 Jahren verstorbenen Mann, dem Maurermeister [[Josef Schmidt]], zu Gunsten von Gran verzichtete. Als vorhandenes Vermögen zur Begründung des Wohnsitzes gab Gran an, dass er 400 fl. (Gulden) nebst einer „Ausfertigung“ im Wert von 200 fl., die Mitgabe seines Vaters, besitzt und seine Braut 300 fl. in bar, eine standesgemäße Ausstattung und das nötige Handwerkszeug mit in die Ehe bringt.
Danach stellte Gran am [[5. Mai]] [[1837]], zusammen mit der Fürther Maurermeisterswitwe Johanna Karolina Schmidt, geborene Schultheiss<ref>Änderung im Originaldokument, gestrichen wurde Jaeger</ref>, ein Bürgeraufnahmegesuch. Dieses beinhaltete zur Ansässigmachung die Verehelichung mit der Witwe Schmidt und die Verleihung der Konzession für das Maurergewerbe, auf welche diese, ererbt von ihrem 1835 im Alter von 26 Jahren verstorbenen Mann, dem Maurermeister [[Josef Schmidt]], zu Gunsten von Gran verzichtete. Als vorhandenes Vermögen zur Begründung des Wohnsitzes gab Gran an, dass er 400 fl. (Gulden) nebst einer „Ausfertigung“ im Wert von 200 fl., die Mitgabe seines Vaters, besitzt und seine Braut 300 fl. in bar, eine standesgemäße Ausstattung und das nötige Handwerkszeug mit in die Ehe bringt.


Den Kom­pa­renten wurde jedoch die Beibringung weiterer Nachweise aufgegeben. Gran musste noch Taufzeugnis und Übersiedlungsattest ausfertigen lassen, die Witwe Schmidt hatte ein Sterbeattest ihres Ehemanns vorzulegen und ihre Vermögensangaben zu belegen. Am 11. Mai wurde auch der Distriktvorsteher Georg Friedrich Emmerling vorgeladen und zum Leumund der Witwe vernommen, der ihre Tadellosigkeit bestätigte. Schmidt übergab am 29. Mai die verlangten Nachweise, nur den Geldnachweis lieferte sie einen Tag später. In einer Auflistung durch die „Gerichts Taxidorin“ Maria Catharina Schulte wurde der Wert der Mobilien auf 641 Gulden bestimmt. Dennoch kontrollierte eine städtische Deputation (Sekretär Friedrich Wilhelm Hommel, Kanzlist Fischer) in der Wohnung das Verzeichnis Stück für Stück. Das Gutachten über das Handwerkszeug vom 26. Mai stellte der Vorsteher der Zimmermeister Johann Wunderlich auf, der einen Wert von 316 f. (Gulden) 48 Xr. (Kreuzer) feststellte. Beim Bargeldnachweis<ref>Zeugnis der Schmidt’schen Vorausregulierung des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 23. Juni 1835</ref> stellte sich schließlich heraus, dass die angegebenen 300 Gulden das Heiratsgut des Verstorbenen waren, welches aber seine Eltern resp. Mutter noch schuldig geblieben sind.
Den Kom­pa­renten wurde jedoch die Beibringung weiterer Nachweise aufgegeben. Gran musste noch Taufzeugnis und Übersiedlungsattest ausfertigen lassen, die Witwe Schmidt hatte ein Sterbeattest ihres Ehemanns vorzulegen und ihre Vermögensangaben zu belegen. Am 11. Mai wurde auch der Distriktvorsteher Georg Friedrich Emmerling vorgeladen und zum Leumund der Witwe vernommen, der ihre Tadellosigkeit bestätigte. Schmidt übergab am 29. Mai die verlangten Nachweise, nur den Geldnachweis lieferte sie einen Tag später. In einer Auflistung durch die „Gerichts Taxidorin“ Maria Catharina Schulte wurde der Wert der Mobilien auf 641 Gulden bestimmt. Dennoch kontrollierte eine städtische Deputation (Sekretär Friedrich Wilhelm Hommel, Kanzlist Fischer) in der Wohnung das Verzeichnis Stück für Stück. Das Gutachten über das Handwerkszeug vom 26. Mai stellte der Vorsteher der Zimmermeister [[Johann Wunderlich]] auf, der einen Wert von 316 f. (Gulden) 48 Xr. (Kreuzer) feststellte. Beim Bargeldnachweis<ref>Zeugnis der Schmidt’schen Vorausregulierung des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 23. Juni 1835</ref> stellte sich schließlich heraus, dass die angegebenen 300 Gulden das Heiratsgut des Verstorbenen waren, welches aber seine Eltern resp. Mutter noch schuldig geblieben sind.


Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am [[3. Juli]] [[1837]] den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und [[Jakob Blutharsch|Jacob Blutharsch]] bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.
Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am [[3. Juli]] [[1837]] den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und [[Jakob Blutharsch|Jacob Blutharsch]] bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.
24.110

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