Konrad Weber: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bewerbung von Weber um die Zimmererkonzession wurde vom Stadtmagistrat durch Anschlag vom 21. März öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist trat kein Mitbewerber auf, sodass nun der Armenpflegschaftsrat zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Dieser sprach sich am 10. April für die Aufnahme unter der Bedingung aus, dass Weber seine Verlobte auch wirklich ehelicht. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 30. April auch einverstanden. Daraufhin erteilte der Stadtmagistrat mit „Plenar-Sitzungs-Beschluss“ vom 2. Mai 1867 (Unterschrift [[Adolf John|John]], Haller) die nachgesuchte Konzession, bewilligte die Ansässigmachung als Fürther Bürger und erlaubte die Verehelichung mit Babette Beck. Dieser Beschluss wurde ihm zwei Tage später vorlesend eröffnet. Am 20. Mai 1867 wurden die Konzessionsurkunde und das Kopulationsattest ausgefertigt. Ferner verfügte der Stadtmagistrat, dass Konrad Weber von Steppach als Auswärtiger die Aufnahmegebühr nach II. Klasse mit 35 f. zu entrichten hat. Dazu kamen noch 2 f. 30 xr. (Kreuzer) Löschgerätebeitrag und 36 xr. Hochzeitsgeld.
Die Bewerbung von Weber um die Zimmererkonzession wurde vom Stadtmagistrat durch Anschlag vom 21. März öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist trat kein Mitbewerber auf, sodass nun der Armenpflegschaftsrat zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Dieser sprach sich am 10. April für die Aufnahme unter der Bedingung aus, dass Weber seine Verlobte auch wirklich ehelicht. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 30. April auch einverstanden. Daraufhin erteilte der Stadtmagistrat mit „Plenar-Sitzungs-Beschluss“ vom 2. Mai 1867 (Unterschrift [[Adolf John|John]], Haller) die nachgesuchte Konzession, bewilligte die Ansässigmachung als Fürther Bürger und erlaubte die Verehelichung mit Babette Beck. Dieser Beschluss wurde ihm zwei Tage später vorlesend eröffnet. Am 20. Mai 1867 wurden die Konzessionsurkunde und das Kopulationsattest ausgefertigt. Ferner verfügte der Stadtmagistrat, dass Konrad Weber von Steppach als Auswärtiger die Aufnahmegebühr nach II. Klasse mit 35 f. zu entrichten hat. Dazu kamen noch 2 f. 30 xr. (Kreuzer) Löschgerätebeitrag und 36 xr. Hochzeitsgeld.


Ende November 1867 suchte Weber beim Stadtmagistrat unter Übergabe eines Prüfungszeugnisses um Erteilung einer Konzession zum Betrieb des Schreinergewerbes nach. Er hatte die Prüfung bereits am 21. April 1866 mit der Note II (sehr gute Befähigung) bei der Gewerbsprüfungskommission des Stadtmagistrats Ansbach abgelegt. Der Fürther Magistrat verlieh ihm diese Konzession mit Beschluss vom 28. Dezember, die entsprechend Urkunde wurde erst am 14. März 1868 ausgestellt.<ref name="W-307"/>
Ende November 1867 suchte Weber beim Stadtmagistrat unter Übergabe eines Prüfungszeugnisses um Erteilung einer Konzession zum Betrieb des Schreinergewerbes nach. Er hatte die Prüfung bereits am 21. April 1866 mit der Note II (sehr gute Befähigung) bei der Gewerbsprüfungskommission des Stadtmagistrats Ansbach abgelegt. Der Fürther Magistrat verlieh ihm diese Konzession mit Beschluss vom 28. Dezember, die entsprechende Urkunde wurde erst am 14. März 1868 ausgestellt.<ref name="W-307"/>


Konrad Weber hatte gute Startbedingungen in Fürth, sein Schwiegervater Georg Beck war ein erfolgreicher Holzhändler und unterstützte ihn, auch bei der Bereitstellung von Bauplätzen. Schnell wurde Weber ein umtriebiger und gut beschäftigter Bauunternehmer. Seine Familie zog dabei vielfach um; die Wohnungen befanden sich in etlichen seiner Neubauten, in denen sie meist nur übergangsweise wohnte.
Konrad Weber hatte gute Startbedingungen in Fürth, sein Schwiegervater Georg Beck war ein erfolgreicher Holzhändler und unterstützte ihn, auch bei der Bereitstellung von Bauplätzen. Schnell wurde Weber ein umtriebiger und gut beschäftigter Bauunternehmer. Seine Familie zog dabei vielfach um; die Wohnungen befanden sich in etlichen seiner Neubauten, in denen sie meist nur übergangsweise wohnte.
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