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Johann Weber besuchte im Alter von 6 bis 13 Jahren in Steppach die Werktagsschule. 1852 wurde er konfirmiert, im Anschluss erfüllte er seine Sonntagsschulpflichtigkeit und erlernte ordnungsgemäß das Zimmerhandwerk. Vom Militärdienst wurde er zunächst zurückgestellt und erhielt schließlich, weil er zum Dienst in der Armee nicht herangezogen wurde, den sog. einfachen Entlassungsschein des k. obersten Rekrutierungsrats von Oberfranken vom 4. Oktober 1862. | Johann Weber besuchte im Alter von 6 bis 13 Jahren in Steppach die Werktagsschule. 1852 wurde er konfirmiert, im Anschluss erfüllte er seine Sonntagsschulpflichtigkeit und erlernte ordnungsgemäß das Zimmerhandwerk. Vom Militärdienst wurde er zunächst zurückgestellt und erhielt schließlich, weil er zum Dienst in der Armee nicht herangezogen wurde, den sog. einfachen Entlassungsschein des k. obersten Rekrutierungsrats von Oberfranken vom 4. Oktober 1862. | ||
Etwa um diese Zeit war er wohl nach Fürth gekommen und hier als Zimmergeselle tätig. Kurz nachdem seinem Bruder Konrad am 2. Mai 1867 die nachgesuchte Konzession für das Zimmerhandwerk und die Ansässigmachung bewilligt wurden, am 7. Mai, wurde Johann Weber mit Braut, der Schullehrerstochter Babetta Blankenbach (geb. 28. Dezember 1838 in [[wikipedia:Aschbach (Schlüsselfeld)|Aschbach]]), auch aus Steppach, beim Fürther Stadtmagistrat vorstellig.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Zimmerpaliers Johann Weber von Steppach, 1867.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/W 228</ref> | Etwa um diese Zeit war er wohl nach Fürth gekommen und hier als Zimmergeselle tätig. Kurz nachdem seinem Bruder Konrad am 2. Mai 1867 die nachgesuchte Konzession für das Zimmerhandwerk und die Ansässigmachung bewilligt wurden, am 7. Mai, wurde Johann Weber mit Braut, der Schullehrerstochter Babetta Blankenbach (geb. 28. Dezember 1838 in [[wikipedia:Aschbach (Schlüsselfeld)|Aschbach]]), auch aus Steppach, beim Fürther Stadtmagistrat vorstellig. | ||
Er stellte das Gesuch, ihm die Erlaubnis zur Ansässigmachung als Insasse und Zimmerpolier sowie zur Verehelichung mit Babetta Blankenbach zu erteilen. Dazu übergab er eine Reihe von Bescheinigungen und Zeugnissen (Impfschein, Werktags- und Sonntags-Schulentlassungsschein, Religionszeugnis, Militärentlassungsschein, Leumundszeugnis, Totenschein der Eltern) und wies unter Vorlage eines gesonderten Dokuments darauf hin, dass er bei seinem Bruder, dem Zimmermeister Konrad Weber, als Polier in Arbeit stehe und einen täglichen Verdienst von 2 f. (Gulden) sowohl in den Sommer- als auch in den Wintermonaten erziele. Die Gemeindeverwaltung Steppach bestätigte ihm ein Vermögen von 500 f., teils erspart, teils von den Eltern ererbt. Seine Braut erhalte als Mitgabe von ihren Eltern 400 f. inklusive Ausstattung. Diese übergab ebenfalls ihre Scheine und Zeugnisse einschließlich elterlicher Einwilligung zur Eheschließung und erklärte sich bereit, den Zimmerpolier Johann Weber zu heiraten und verpflichtete sich, das genannte Vermögen in die Ehe zu bringen. | |||
Die Angelegenheit war schnell entschieden, nachdem das Kollegium des Armenpflegschaftsrats mit Erklärung vom 15. Mai keine Einwände geltend machte und auch die Gemeindebevollmächtigten mit Bekundung vom 21. des Monats ihr Einverständnis gaben. Der Stadtmagistrat (Unterschriften [[Adolf John|John]], [[Haller von Hallerstein|Haller]], [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]]) erteilte mit Beschluss vom 23. Mai 1867 seine Genehmigung zur Ansässigmachung als Insasse und zur Verehelichung. Am Folgetag wurden das Schutzdekret und das „Copulationsattest“ gefertigt. Als Auswärtiger hatte Weber die Aufnahmegebühr III. Klasse mit 20 fl. zu entrichten, dazu kamen noch 30 kr. (Kreuzer) Hochzeitsgeld und ein Löschgerätebeitrag von 1 f. 30 kr. Der Staatsbürgereid wurde ihm am 21. Juni 1867 abgenommen. Fünf Jahre später, am 31. Dezember 1872, erhielt Weber auch das von ihm nachgesuchte Bürgerrecht.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Zimmerpaliers Johann Weber von Steppach, 1867.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/W 228</ref> | |||
Zimmermeister wurde Johann Weber aber erst recht spät, um 1891. Sein Sohn Konrad Weber führte den väterlichen Bauhandwerksbetrieb fort. | |||
Über Zeit und Ort seines Todes fehlen genaue Angaben. | |||
== Familie == | |||
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== Adressen == | |||
* 1869: „Nürnbergerlandstraße“ 4<ref name=„KB-Reg“>nach Registereinträgen der Kirchenbücher von St. Michael</ref> | |||
* 1871: Marienstraße 7<ref name=„KB-Reg“/> (ab 1890 [[Marienstraße 17]]) | |||
* 1879: Untere Karolinenstraße 2<ref name="AB-1879">Adressbuch von 1879</ref> (ab 1890 [[Karolinenstraße 15]]) | |||
* 1879: Rednitzstraße 3<ref name="AB-1879"/> (ab 1890 [[Rednitzstraße 5]]) | |||
* 1884: „Schwabacherlandstraße“ 51<ref>Adressbücher von 1884, 1886, 1889</ref> bzw. ab 1890 [[Schwabacher Straße 74]], Vorgängergebäude<ref>Adressbücher von 1893, 1895</ref> | |||
* 1896: [[Schwabacher Straße 79]]<ref>Adressbuch von 1896</ref> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== |