Johann Weber: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Angelegenheit war schnell entschieden, nachdem das Kollegium des Armenpflegschaftsrats mit Erklärung vom 15. Mai keine Einwände geltend machte und auch die  Gemeindebevollmächtigten mit Bekundung vom 21. des Monats ihr Einverständnis gaben. Der Stadtmagistrat (Unterschriften [[Adolf John|John]], [[Haller von Hallerstein|Haller]], [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]]) erteilte mit Beschluss vom 23. Mai 1867 seine Genehmigung zur Ansässigmachung als Insasse und zur Verehelichung. Am Folgetag wurden das Schutzdekret und das „Copulationsattest“ gefertigt. Als Auswärtiger hatte Weber die Aufnahmegebühr III. Klasse mit 20 fl. zu entrichten, dazu kamen noch 30 kr. (Kreuzer) Hochzeitsgeld und ein Löschgerätebeitrag von 1 f. 30 kr. Der Staatsbürgereid wurde ihm am 21. Juni 1867 abgenommen. Fünf Jahre später, am 31. Dezember 1872, erhielt Weber auch das von ihm nachgesuchte Bürgerrecht.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend  das Schutzaufnahmsgesuch des Zimmerpaliers Johann Weber von Steppach, 1867.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/W 228</ref>
Die Angelegenheit war schnell entschieden, nachdem das Kollegium des Armenpflegschaftsrats mit Erklärung vom 15. Mai keine Einwände geltend machte und auch die  Gemeindebevollmächtigten mit Bekundung vom 21. des Monats ihr Einverständnis gaben. Der Stadtmagistrat (Unterschriften [[Adolf John|John]], [[Haller von Hallerstein|Haller]], [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]]) erteilte mit Beschluss vom 23. Mai 1867 seine Genehmigung zur Ansässigmachung als Insasse und zur Verehelichung. Am Folgetag wurden das Schutzdekret und das „Copulationsattest“ gefertigt. Als Auswärtiger hatte Weber die Aufnahmegebühr III. Klasse mit 20 fl. zu entrichten, dazu kamen noch 30 kr. (Kreuzer) Hochzeitsgeld und ein Löschgerätebeitrag von 1 f. 30 kr. Der Staatsbürgereid wurde ihm am 21. Juni 1867 abgenommen. Fünf Jahre später, am 31. Dezember 1872, erhielt Weber auch das von ihm nachgesuchte Bürgerrecht.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend  das Schutzaufnahmsgesuch des Zimmerpaliers Johann Weber von Steppach, 1867.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/W 228</ref>


Zimmermeister wurde Johann Weber aber erst recht spät, um 1891. Sein Sohn Konrad Weber führte den väterlichen Bauhandwerksbetrieb fort.
Zimmermeister wurde Johann Weber aber erst recht spät, um 1891. Sein Sohn [[Konrad Weber, geb. 1871|Konrad Weber]] führte den väterlichen Bauhandwerksbetrieb fort.


Über Zeit und Ort seines Todes fehlen genaue Angaben.  
Über Zeit und Ort seines Todes fehlen genaue Angaben.


== Familie ==
== Familie ==
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