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Am 11. Mai 1942 ging bei der Stadt ein Schreiben der Gauleitung Franken der NSDAP ein, nach dem in Fürth von den Denkmälern aus Bronze oder Kupfer wegen seines besonderen geschichtlichen oder künstlerischen Wertes nur der [[Centaurenbrunnen|Zentaurenbrunnen]] erhalten bleiben solle. Auslöser für diese Mitteilung war ein Schnellbrief des Reichsministers des Innern vom [[3. Mai]] [[1942]], der die Stadt als Regierungsentschließung vom 16. Mai 1942 erst am 19. Mai 1942 erreichte: Zur Verfügung zu stellen waren jetzt sämtliche Denkmäler aus Kupfer und Bronze auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich im Eigentum der Gemeinden befanden; ausgenommen waren Denkmäler, die wegen ihrer besonderen künstlerischen oder geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben sollten, in Fürth also einzig der [[Centaurenbrunnen]].
Am 11. Mai 1942 ging bei der Stadt ein Schreiben der Gauleitung Franken der NSDAP ein, nach dem in Fürth von den Denkmälern aus Bronze oder Kupfer wegen seines besonderen geschichtlichen oder künstlerischen Wertes nur der [[Centaurenbrunnen|Zentaurenbrunnen]] erhalten bleiben solle. Auslöser für diese Mitteilung war ein Schnellbrief des Reichsministers des Innern vom [[3. Mai]] [[1942]], der die Stadt als Regierungsentschließung vom 16. Mai 1942 erst am 19. Mai 1942 erreichte: Zur Verfügung zu stellen waren jetzt sämtliche Denkmäler aus Kupfer und Bronze auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich im Eigentum der Gemeinden befanden; ausgenommen waren Denkmäler, die wegen ihrer besonderen künstlerischen oder geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben sollten, in Fürth also einzig der [[Centaurenbrunnen]].


Am [[28. Mai]] [[1942]] erließ der Oberbürgermeister die der Anweisung entsprechende Entschließung: ''"In Vollzug der Regierungsentschließung vom 16.5.1942 Nr.2175 X a 6 bestimme ich, daß folgende Denkmäler abzunehmen und am städt. Bauhof als Sammellager, gegen Sicht verdeckt, einzulagern sind … Mit der Abnahme der Denkmäler wird das städt. Hochbauamt und mit der Einlagerung das städt. Tiefbauamt betraut … Evtl. benötigte Arbeitskräfte sind über die Kreishandwerkerschaft Fürth anzufordern.“'' Der Auftrag, ''„daß folgende Denkmäler abzunehmen … und einzulagern sind“'', bezog sich offensichtlich nur auf die jeweiligen Teile aus Bronze, also auf die Figur des [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmals von 1870/71]] am [[Hallplatz]], die Büste sowie die 2 Reliefs der [[Wittelsbacherbank]], die Brunnenfigur des [[Hopfenpflückerinbrunnen]]s, die Brunnenfigur Putto aus dem [[Nathanstift]], das Mähnenschaf im [[Stadtpark]], die Büste von [[Hans Humbser]] im [[Stadtpark]], das Relief sowie die Inschrift der [[Engelhardtbank]] im Stadtpark, die 2 Figuren "Hoffnung" und "Erfüllung" vom [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]], die [[Eckarttafel]] am Wohnhaus [[Hornschuchpromenade]] 5 und die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] von Schweden an der [[Kirche St. Michael]].
Am [[28. Mai]] [[1942]] erließ der Oberbürgermeister die der Anweisung entsprechende Entschließung: ''"In Vollzug der Regierungsentschließung vom 16.5.1942 Nr.2175 X a 6 bestimme ich, daß folgende Denkmäler abzunehmen und am städt. Bauhof als Sammellager, gegen Sicht verdeckt, einzulagern sind … Mit der Abnahme der Denkmäler wird das städt. Hochbauamt und mit der Einlagerung das städt. Tiefbauamt betraut … Evtl. benötigte Arbeitskräfte sind über die Kreishandwerkerschaft Fürth anzufordern.“'' Der Auftrag, ''„daß folgende Denkmäler abzunehmen … und einzulagern sind“'', bezog sich offensichtlich nur auf die jeweiligen Teile aus Bronze, also auf die Figur des [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmals von 1870/71]] am [[Hallplatz]], die Büste sowie die 2 Reliefs der [[Wittelsbacherbank]], die Brunnenfigur des [[Hopfenpflückerinbrunnen]]s, die Brunnenfigur Putto aus dem [[Nathanstift]], das Mähnenschaf im [[Stadtpark]], die Büste von [[Hans Humbser]] im [[Stadtpark]], das Relief sowie die Inschrift der [[Engelhardtbank]] im Stadtpark, die 2 Figuren "Hoffnung" und "Erfüllung" vom [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]], die [[Eckarttafel]] am Wohnhaus [[Hornschuchpromenade 5; Nürnberger Straße 46|Hornschuchpromenade 5]] und die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] von Schweden an der [[Kirche St. Michael]].


Wie in der Anweisung angeboten und schon bei bisherigen Aktionen angewendet, wandte sich das Hochbauamt an die Kreishandwerkerschaft Fürth, doch zog sich die Klärung der Zuständigkeit für Abnahme und Transport den ganzen Juni hin, bis die Kreishandwerkerschaft klarstellte: ''„Auf Grund der nun mehr mit der Leitstelle geführten telefonischen Unterredung ist die Abnahme der Denkmäler nicht wie bei der Glockenaktion oder beim Ausbau der kupfernen Gebäudeteile durch die Kreishandwerkerschaft, sondern durch die örtliche Baubehörde durchzuführen. Uns obliegt nur die Aufgabe für die Bereitstellung von Arbeitskräften zu sorgen. Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 17. Juni mitgeteilt, hat sich der Maurer- und Steinmetzmeister Georg Reinmann, unter Beihilfe des Steinmetzmeister Siebenhorn und des Zimmerermeisters Höchammer bereit erklärt, die Arbeiten durchzuführen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 30. Juni 1942</ref>
Wie in der Anweisung angeboten und schon bei bisherigen Aktionen angewendet, wandte sich das Hochbauamt an die Kreishandwerkerschaft Fürth, doch zog sich die Klärung der Zuständigkeit für Abnahme und Transport den ganzen Juni hin, bis die Kreishandwerkerschaft klarstellte: ''„Auf Grund der nun mehr mit der Leitstelle geführten telefonischen Unterredung ist die Abnahme der Denkmäler nicht wie bei der Glockenaktion oder beim Ausbau der kupfernen Gebäudeteile durch die Kreishandwerkerschaft, sondern durch die örtliche Baubehörde durchzuführen. Uns obliegt nur die Aufgabe für die Bereitstellung von Arbeitskräften zu sorgen. Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 17. Juni mitgeteilt, hat sich der Maurer- und Steinmetzmeister Georg Reinmann, unter Beihilfe des Steinmetzmeister Siebenhorn und des Zimmerermeisters [[Matthäus Höchammer|Höchammer]] bereit erklärt, die Arbeiten durchzuführen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 30. Juni 1942</ref>


Das Hochbauamt meldete den Beginn der Abnahmearbeiten durch diese Handwerker für den 1. Juli 1942 und das für den Transport zuständige Tiefbauamt am 16. Juli 1942 die Einlagerung: ''„Die unter 1 bis 9 aufgeführten Denkmäler sowie die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] wurden zum Bauhof gebracht u. eingelagert“'', dazu lieferte es eine Gewichtsaufstellung der abgenommenen Bronzeteile an Hand von 11 Waagscheinen. Das Hochbauamt bezifferte bei einem Gesamtgewicht der Teile von 2005 kg den Metallwert nach dem aktuellen Tagespreis auf 1278,20 RM, was aber bedeutungslos war, denn in der Anweisung vom [[3. Mai]] [[1942]] heißt es dazu: ''„Die Reichsstelle für Metalle … trägt die Kosten für die Abnahme und den Transport der Denkmäler bis zur Hütte … Dagegen wird eine besondere Entschädigung nicht gezahlt, da angenommen wird, daß die Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten diese Opfer auch ohne eine solche Entschädigung zu bringen bereit sein werden. Auch die Herrichtung des Denkmalsplatzes nach der Abnahme, gegebenenfalls Beseitigung auch der nicht ablieferungspflichtigen Teile des Denkmals und die Schaffung eines baupolizeilich befriedigenden Zustandes in der Umgebung des Denkmals bleibt ihre Aufgabe … Ich erwarte, daß die Gemeinden (GV) das Opfer, das die Kriegslage von ihnen durch die Ablieferung der Denkmäler fordert, uneingeschränkt und fristgerecht bringen und damit auch auf diesem Gebiet dazu beitragen, den Endsieg sicherzustellen.“''
Das Hochbauamt meldete den Beginn der Abnahmearbeiten durch diese Handwerker für den 1. Juli 1942 und das für den Transport zuständige Tiefbauamt am 16. Juli 1942 die Einlagerung: ''„Die unter 1 bis 9 aufgeführten Denkmäler sowie die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] wurden zum Bauhof gebracht u. eingelagert“'', dazu lieferte es eine Gewichtsaufstellung der abgenommenen Bronzeteile an Hand von 11 Waagscheinen. Das Hochbauamt bezifferte bei einem Gesamtgewicht der Teile von 2005 kg den Metallwert nach dem aktuellen Tagespreis auf 1278,20 RM, was aber bedeutungslos war, denn in der Anweisung vom [[3. Mai]] [[1942]] heißt es dazu: ''„Die Reichsstelle für Metalle … trägt die Kosten für die Abnahme und den Transport der Denkmäler bis zur Hütte … Dagegen wird eine besondere Entschädigung nicht gezahlt, da angenommen wird, daß die Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten diese Opfer auch ohne eine solche Entschädigung zu bringen bereit sein werden. Auch die Herrichtung des Denkmalsplatzes nach der Abnahme, gegebenenfalls Beseitigung auch der nicht ablieferungspflichtigen Teile des Denkmals und die Schaffung eines baupolizeilich befriedigenden Zustandes in der Umgebung des Denkmals bleibt ihre Aufgabe … Ich erwarte, daß die Gemeinden (GV) das Opfer, das die Kriegslage von ihnen durch die Ablieferung der Denkmäler fordert, uneingeschränkt und fristgerecht bringen und damit auch auf diesem Gebiet dazu beitragen, den Endsieg sicherzustellen.“''
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