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Im Laufe des 19. Jahrhunderts gab es in Fürth verschiedene sog. '''Kleinkinderbewahranstalten''' oder '''Kleinkinderschulen''' (die sich | Im Laufe des 19. Jahrhunderts gab es in Fürth verschiedene sog. '''Kleinkinderbewahranstalten''' oder '''Kleinkinderschulen''' (die sich wahrscheinlich in der Organisation als auch in ihrem jeweiligen Konzept etwas voneinander unterschieden). | ||
Die älteste erwähnte Kleinkinderschule/Kleinkinderbewahranstalt in Bayern gab es wohl in Burgfarrnbach: | Die älteste erwähnte Kleinkinderschule/Kleinkinderbewahranstalt in Bayern gab es wohl in Burgfarrnbach: | ||
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Der Begriff "Kindergarten" wurde erst 1840 von [[wikipedia:Friedrich Fröbel|Friedrich Fröbel]] (1782 - 1852) geprägt.<ref>Manfred Berger: Die ehem. und gegenwärtigen Ausbildungstätten für Kleinkinderlehrerinnen, Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen ... und Erzieher/innen in Bayern - Ein Beitrag zur Geschichte und Gegenwart der professionellen Erzieher_/innenausbildung, 2017, S. 1</ref> | Der Begriff "Kindergarten" wurde erst 1840 von [[wikipedia:Friedrich Fröbel|Friedrich Fröbel]] (1782 - 1852) geprägt.<ref>Manfred Berger: Die ehem. und gegenwärtigen Ausbildungstätten für Kleinkinderlehrerinnen, Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen ... und Erzieher/innen in Bayern - Ein Beitrag zur Geschichte und Gegenwart der professionellen Erzieher_/innenausbildung, 2017, S. 1</ref> | ||
==Gesetzliche Regelungen ab 1834/1839== | |||
Spätestens ab 1834/1839 gab es gesetzliche Regelungen zu den "Kleinkinderschulen" bzw. "Kleinkinderbewahranstalten": | |||
'''''Kleinkinder-Bewahr-Anstalten<ref>Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg, Repertorium 1814-1841, S. 297 - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb10346190_00005_u001/153?cq=Kleinkinder online]</ref> ''''' | |||
''"1) Die durch Vereine gebildeten Kleinkinder-Schulen bilden eine der wichtigsten Hilfsquellen der Armenpflegen und stehen unter der Aufsicht der Lokal- und Distrikts-Schulinspektion..."'' | |||
und: | |||
''"2) Bestimmungen, nach welchen bei Errichtung und Beaufsichtigung der Klein-Kinder-Bewahr-Anstalten künftig zu verfahren ist; unter andern sind diese Anstalten als Privat-Institute zu betrachten und von den Behörden zu überwachen; der Ein- und Austritt steht frei; ein eigentlicher Schulunterricht barf darin nicht gegeben werden, sondern es ist durch spielende Beschäftigung und Unterhaltung auf Stärkung des Körpers auf allmählige Entwicklung der Geisteskräfte und auf Erweckung einer wahren Gottesfurcht hinzu wirken; Der Zweck dieser Anstalten ist, daß kleine, für die öffentlichen Schulen noch nicht reife Kinder Aufenthalt und Pflege an Eltern Statt erhalten; das gewählte Aufsichts-Personal ist der betreffenden Polizei und Schulbehörde anzuzeigen..."'' | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |