Caspar Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Bau des Güterbahnhofs<ref>Stadtmagistrat Fürth: „Akte über die Anordnung eines Schiedsgerichts zur Beurtheilung der Entschädigungsansprüche gegen den Maurermeister Caspar Gran wegen verzoegerter Bauführung des Eisenbahnhofs in Fürth, 1847“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 69/6</ref> ===
=== Bau des Güterbahnhofs<ref>Stadtmagistrat Fürth: „Akte über die Anordnung eines Schiedsgerichts zur Beurtheilung der Entschädigungsansprüche gegen den Maurermeister Caspar Gran wegen verzoegerter Bauführung des Eisenbahnhofs in Fürth, 1847“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 69/6</ref><ref>siehe hierzu auch Hermann Ott: Die Kooperation von Ludwigs- und Königlich Bayerischer Staatsbahn um 1850 - Entstehung, Arbeitsweise und Nutzen für Fürth, Fürther Geschichtsblätter, 3/2020, S. 91 - 100</ref> ===
[[Datei:A3729 Ludwigsbahnhof.jpg|mini|400px|right|Güterbahnhofsgebäude (Bildmitte links)]]
[[Datei:A3729 Ludwigsbahnhof.jpg|mini|400px|right|Güterbahnhofsgebäude (Bildmitte links)]]
Die Stadt Fürth errichtete [[1847]] unmittelbar neben dem [[Ludwigsbahnhof]] einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat [[Friedrich Weltrich]] beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen.  Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September ''„unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“''  Tags zuvor gab der Zimmermeister [[Matthäus Schelter]] beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat ([[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], [[Eduard Köppel|Koeppel]]) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen.
Die Stadt Fürth errichtete [[1847]] unmittelbar neben dem [[Ludwigsbahnhof]] einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat [[Friedrich Weltrich]] beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen.  Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September ''„unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“''  Tags zuvor gab der Zimmermeister [[Matthäus Schelter]] beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat ([[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], [[Eduard Köppel|Koeppel]]) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen.
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