Freundeskreis Alemannia Fürth e. V.: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Gemeinnützigkeit ===
=== Gemeinnützigkeit ===
Der Freundeskreis Alemannia Fürth e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit befähigt für Spenden eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Gemäß aktueller gesetzlicher Regelungen werden diese ab einem Betrag von 300,00€ (Stand 03.10.2022 <ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html §50 Abs.4 Nr.2b EStDV], vereinfachter Spendennachweis in der Einkommenssteuer Durchführungsverordnung</ref>).
Der Freundeskreis Alemannia Fürth e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit befähigt für Spenden eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Gemäß aktueller gesetzlicher Regelungen werden diese ab einem Betrag von 300,00€ (Stand 03.10.2022 <ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html §50 Abs.4 Nr.2b EStDV], vereinfachter Spendennachweis in der Einkommenssteuer Durchführungsverordnung</ref>) ausgestellt.


== Was wir tun ==
== Was wir tun ==
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