Friedrich Hirsch: Unterschied zwischen den Versionen

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Ende der 1950er Jahre stellte sich jedoch heraus, dass viele Baumaßnahmen auf der Hardhöhe ohne jegliche Rechtsgrundlage (Bauantrag, etc.) vollzogen wurden. Auch sonst legte Hirsch die Gesetze eher "flexibel" aus. Sein persönliches Wohnhaus im [[Fliederweg]] ließ er von den beteiligten Baufirmen der Hardhöhe zu günstigeren Konditionen bauen und die Grünfläche um sein Wohnhaus durch das Grünflächenamt anlegen. Am 31.10.1960 wurde Friedrich Hirsch im Bauamtsgebäude Rudolf-Breitscheid-Straße/Ecke Kirchenstraße von der Polizei festgenommen und kam in Untersuchungshaft.<ref>Erinnerungen von Peter Frank, der im Oktober 1960 im Bauamt zur Ausbildung war und die Verhaftung miterlebte.</ref> Hirsch bot eine Kaution von 13.000 Schweizer Franken als Sicherheit für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft an und zeigte insgesamt in der Folge wenig Schuldbewusstsein. In einem Gerichtsverfahren - das durch ein Revisionsgericht bestätigt wurde - wurde Friedrich Hirsch wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme im Amt zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt und 8154 DM Bestechungsgelder eingezogen.  
Ende der 1950er Jahre stellte sich jedoch heraus, dass viele Baumaßnahmen auf der Hardhöhe ohne jegliche Rechtsgrundlage (Bauantrag, etc.) vollzogen wurden. Auch sonst legte Hirsch die Gesetze eher "flexibel" aus. Sein persönliches Wohnhaus im [[Fliederweg]] ließ er von den beteiligten Baufirmen der Hardhöhe zu günstigeren Konditionen bauen und die Grünfläche um sein Wohnhaus durch das Grünflächenamt anlegen. Am 31.10.1960 wurde Friedrich Hirsch im Bauamtsgebäude Rudolf-Breitscheid-Straße/Ecke Kirchenstraße von der Polizei festgenommen und kam in Untersuchungshaft.<ref>Erinnerungen von Peter Frank, der im Oktober 1960 im Bauamt zur Ausbildung war und die Verhaftung miterlebte.</ref> Hirsch bot eine Kaution von 13.000 Schweizer Franken als Sicherheit für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft an und zeigte insgesamt in der Folge wenig Schuldbewusstsein. In einem Gerichtsverfahren - das durch ein Revisionsgericht bestätigt wurde - wurde Friedrich Hirsch wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme im Amt zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt und 8154 DM Bestechungsgelder eingezogen.  
Im Rahmen der Ermittlungen kam auch das Fürther Bauunternehmen [[Franken Wohnbau]] in den Fokus der Ermittlungen. Dabei wurde u.a. auch [[1960]] der Unternehmer [[Hans Röllinger]] verhaftet.<ref>fn: Hans Röllinger - Nachruf. In: Fürther Nachrichten vom 7. Mai 1986, S. 43 (Druckausgabe)</ref>  
Im Rahmen der Ermittlungen kam auch das Fürther Bauunternehmen [[Franken Wohnbau]] in den Fokus der Ermittlungen. Dabei wurde u.a. auch [[1960]] der Unternehmer [[Hans Röllinger]] verhaftet.<ref>fn: Hans Röllinger - Nachruf. In: Fürther Nachrichten vom 7. Mai 1986, S. 43 (Druckausgabe)</ref>  
Am 7. November 1961 erging das Urteil der I. Großen Strafkammer am Landgericht Nürnberg wegen schwerer passiver Bestechung und Untreue: 2 Jahre 5 Monate Gefängnis, 4500 DM Geldstrafe und drei Jahre Ehrverlust. Strafverschärfend: Untergebene in Gewissensnöte gebracht. Die Verteidigung brachte vor, Hirsch fehlte das Unrechtsbewusstsein. Bei einer Verurteilung wurden 18.000 Schweizer Franken als Kaution angeboten.
Der Bundesgerichtshof verwarf im Juli 1962 die Revision von Friedrich Hirsch. Das Urteil wurde rechtskräftig. Es hieß: Als höchster Baubeamter der Stadt Fürth habe er lang andauernde Verfehlungen begangen und das Ansehen der Stadt Fürth sehr geschädigt. In einem Zeitungsartikel wurde gemutmaßt: Fehlte Hirsch das Unrechtsbewusstsein? Und es wurde Bilanz gezogen: Nach dreiwöchiger Dauer ging der bisher umfangreichste Prozess in der Reihe der Nürnberg-Fürther Bestechungs-Affären vorläufig zu Ende.


== Siehe auch ==
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