Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem der Vorpächter Ullrich die Pacht geräumt und Schmidt sie angetretenen hatte, fand am 21. November 1833 die Übergabe der zugehörigen, in einem Verzeichnis beschriebenen, Pachtutensilien statt. U. a. beantragte hierbei Ullrich für aus eigenen Mitteln angeschaffte Gegenstände eine gesonderte Vergütung. In einer Notiz vom 14. März 1834 wurde von der Rentei vermerkt, dass diese dazu ein Vergleich zwischen den beiden Müllern getroffen hat, wonach Schmidt ''„für alle diese Gegenstände überhaupt die Summe von Achtzehn Gulden rh. in einem Vierteljahr baar bezalen will, was er auch versprochen.“'' Am 9. August schließlich wurde dem Neupächter die Zahlung binnen 8 Tagen aufgegeben. Mit eigenhändiger Unterschrift quittiert Ullrich am 30. August 1834 endlich den Empfang der 18 f.
Nachdem der Vorpächter Ullrich die Pacht geräumt und Schmidt sie angetretenen hatte, fand am 21. November 1833 die Übergabe der zugehörigen, in einem Verzeichnis beschriebenen, Pachtutensilien statt. U. a. beantragte hierbei Ullrich für aus eigenen Mitteln angeschaffte Gegenstände eine gesonderte Vergütung. In einer Notiz vom 14. März 1834 wurde von der Rentei vermerkt, dass diese dazu ein Vergleich zwischen den beiden Müllern getroffen hat, wonach Schmidt ''„für alle diese Gegenstände überhaupt die Summe von Achtzehn Gulden rh. in einem Vierteljahr baar bezalen will, was er auch versprochen.“'' Am 9. August schließlich wurde dem Neupächter die Zahlung binnen 8 Tagen aufgegeben. Mit eigenhändiger Unterschrift quittiert Ullrich am 30. August 1834 endlich den Empfang der 18 f.


Außer einer Mitteilung vom Mai über die Begutachtung eines noch vom Vorpächter für 9 f. 15 kr neu angeschafften Sägeblatts durch den Zimmermeister Joh. Fried. Schelter und einer Anzeige von Schmidt vom 29. Oktober 1834 über abgenutzte Boden- und Läufersteine der Kornmühle finden sich keine weiteren Nachrichten aus dieser Pachtperiode.
Außer einer Mitteilung vom Mai über die Begutachtung eines noch vom Vorpächter für 9 f. 15 kr neu angeschafften Sägeblatts durch den Zimmermeister [[Johann Friedrich Schelter]] und einer Anzeige von Schmidt vom 29. Oktober 1834 über abgenutzte Boden- und Läufersteine der Kornmühle finden sich keine weiteren Nachrichten aus dieser Pachtperiode.


Am 3. Mai 1839 meldete sich Jakob Schmidt bei den Herren der Gräflich von Pückler-Limpurg’schen Rentei, Administrator Schmieg und Protokollführer Schauppmeier, und trug vor: ''„Am Allerheiligen d. Js. geht meine Pachtzeit zu Ende. Ich bin zwar gesonnen neuerdings auf eine Pachtzeit von 6 Jahren einzugehen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der bisherige Jahrespachtschilling von 225 f. auf 200 f. gemindert werde.“'' Daraufhin wurde in der Konferenz vom 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Cond. Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrath Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg) sofort die anderweitige Verpachtung der Mühle im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschlossen.
Am 3. Mai 1839 meldete sich Jakob Schmidt bei den Herren der Gräflich von Pückler-Limpurg’schen Rentei, Administrator Schmieg und Protokollführer Schauppmeier, und trug vor: ''„Am Allerheiligen d. Js. geht meine Pachtzeit zu Ende. Ich bin zwar gesonnen neuerdings auf eine Pachtzeit von 6 Jahren einzugehen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der bisherige Jahrespachtschilling von 225 f. auf 200 f. gemindert werde.“'' Daraufhin wurde in der Konferenz vom 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Cond. Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrath Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg) sofort die anderweitige Verpachtung der Mühle im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschlossen.
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