Streik: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 13. April fanden vor den Fabriken Hemmersbach, Lorenz Scheidig, Ammersdörfer & Haas Ansammlungen von mehreren Hundert Ausständiger statt, bei denen es zu „Widersetzlichkeiten“ gegen die Schutzmannschaft kam. Der Stadtmagistrat erließ daraufhin eine Amtliche Bekanntmachung vom 14. April 1896, worin die Ansammlungen der Arbeiter und Neugierigen als nicht zu duldende Ruhestörung und gegen die Sicherheit und Bequemlichkeit des Verkehrs bezeichnet wurden. Die Menschenansammlungen vor den Fabriken und in deren Nähe wurden bei Geldstrafe (bis zu 60 Mark) oder mit Haft (bis zu 14 Tagen) verboten. Nach Gewährung einer fünfviertelstündigen Mittagspause nahmen die Glasarbeiter in den Facettenschleifereien die Arbeit wieder auf. Bei den drei Fabriken der Holzindustrie wiederholten sich am Abend des 15. April die Ansammlungen. Schutzleute und bis zu 35 Gendarmen veranlassten „das Publikum zum Zirkulieren“. Ein eigentlicher Widerstand kam nicht vor. Die herbeigerufene Gendarmerie wurde in Gasthäusern auf Staatskosten untergebracht. In einer Versammlung der Holzarbeiter am 16. April wurde nach längeren Debatten beschlossen, die Arbeiten zu dem Angebot der Arbeitgeber (erweiterte Mittagspause) wieder aufzunehmen. Die Arbeiterkontrollposten bei den Fabriken wurden zurückgezogen. Es gab keine abendlichen Ansammlungen mehr. Die Gendarmeriemannschaft wurde abgezogen. Die Holzarbeiten nahmen die Arbeit nach fünfwöchigem Streik wieder auf. Er war nicht nur ohne den erhofften Erfolg, sondern 200 Arbeiter standen auf der Straße, weil ihre Stellen von den Firmen anderweitig besetzt wurden. Die Arbeitgeber hatten sich durchgesetzt!
Am 13. April fanden vor den Fabriken Hemmersbach, Lorenz Scheidig, Ammersdörfer & Haas Ansammlungen von mehreren Hundert Ausständiger statt, bei denen es zu „Widersetzlichkeiten“ gegen die Schutzmannschaft kam. Der Stadtmagistrat erließ daraufhin eine Amtliche Bekanntmachung vom 14. April 1896, worin die Ansammlungen der Arbeiter und Neugierigen als nicht zu duldende Ruhestörung und gegen die Sicherheit und Bequemlichkeit des Verkehrs bezeichnet wurden. Die Menschenansammlungen vor den Fabriken und in deren Nähe wurden bei Geldstrafe (bis zu 60 Mark) oder mit Haft (bis zu 14 Tagen) verboten. Nach Gewährung einer fünfviertelstündigen Mittagspause nahmen die Glasarbeiter in den Facettenschleifereien die Arbeit wieder auf. Bei den drei Fabriken der Holzindustrie wiederholten sich am Abend des 15. April die Ansammlungen. Schutzleute und bis zu 35 Gendarmen veranlassten „das Publikum zum Zirkulieren“. Ein eigentlicher Widerstand kam nicht vor. Die herbeigerufene Gendarmerie wurde in Gasthäusern auf Staatskosten untergebracht. In einer Versammlung der Holzarbeiter am 16. April wurde nach längeren Debatten beschlossen, die Arbeiten zu dem Angebot der Arbeitgeber (erweiterte Mittagspause) wieder aufzunehmen. Die Arbeiterkontrollposten bei den Fabriken wurden zurückgezogen. Es gab keine abendlichen Ansammlungen mehr. Die Gendarmeriemannschaft wurde abgezogen. Die Holzarbeiten nahmen die Arbeit nach fünfwöchigem Streik wieder auf. Er war nicht nur ohne den erhofften Erfolg, sondern 200 Arbeiter standen auf der Straße, weil ihre Stellen von den Firmen anderweitig besetzt wurden. Die Arbeitgeber hatten sich durchgesetzt!


==1901 Glasarbeiterausstand==  
==1901 Glasarbeiterausstand und spätere Streiks==  
Die Käppner’sche Chronik vermerkt ab dem 15. April: „Wegen Entlassung des Glasarbeiters Dirscherl legten gestern 13 Glasschleifer in der Neger’schen Glasschleife die Arbeit nieder.“ Am 18. April fanden dann „grobe Exzesse gegen den Abend von der Arbeit Heinkehrenden, so genannte Streikbrecher, statt“. Dieselben mussten sich, da sie beschimpft und tätlich angegriffen wurde, in das Polizeiwachlokal der Ludwigsbahn flüchten. Sie wurden teil mit der Polizei heimgeleitet, teils fuhren sie mit der Ludwigsbahn bis Fürth-Ost, um von da ihre Wohnungen zu erreichen.“ Am 19. April fanden „keine „Excesse statt, da der Bürgermeister (von Langhans) in der Magistratssitzung ernstlich warnte und die Arbeiter in der Neger’schen Fabrik schon um 5 ½ Uhr Feierabend machten.“ Am 23. April dann eine Auseinandersetzung zwischen Magistratsrat Zick und dem Bürgermeister. Ersterer hatte sich über die weitgehenden Schutzmaßnahmen für die Arbeitswilligen beklagt. Der Bürgermeister dagegen verteidigte den persönlichen Schutz des Staates, der denjenigen gewährt wird, die nicht Unrechtes tun. Der Staat würde sonst bankrott.
Die Käppner’sche Chronik vermerkt ab dem 15. April: „Wegen Entlassung des Glasarbeiters Dirscherl legten gestern 13 Glasschleifer in der Neger’schen Glasschleife die Arbeit nieder.“ Am 18. April fanden dann „grobe Exzesse gegen den Abend von der Arbeit Heinkehrenden, so genannte Streikbrecher, statt“. Dieselben mussten sich, da sie beschimpft und tätlich angegriffen wurde, in das Polizeiwachlokal der Ludwigsbahn flüchten. Sie wurden teil mit der Polizei heimgeleitet, teils fuhren sie mit der Ludwigsbahn bis Fürth-Ost, um von da ihre Wohnungen zu erreichen.“ Am 19. April fanden „keine „Excesse statt, da der Bürgermeister (von Langhans) in der Magistratssitzung ernstlich warnte und die Arbeiter in der Neger’schen Fabrik schon um 5 ½ Uhr Feierabend machten.“ Am 23. April dann eine Auseinandersetzung zwischen Magistratsrat Zick und dem Bürgermeister. Ersterer hatte sich über die weitgehenden Schutzmaßnahmen für die Arbeitswilligen beklagt. Der Bürgermeister dagegen verteidigte den persönlichen Schutz des Staates, der denjenigen gewährt wird, die nicht Unrechtes tun. Der Staat würde sonst bankrott.
Die fünf Glasschleifer, die beim Streik in der Glasschleiferei Neger gegen Streikbrecher „turbulente Szenen“ veranlassten, vom Landgericht am 5. November wegen Landfriedensbruch verurteilt und zu Gefängnisstrafen von 3 ½ Monaten (3 Arbeiter) und 3 Monaten (2 Arbeiter) verurteilt.
Die fünf Glasschleifer, die beim Streik in der Glasschleiferei Neger gegen Streikbrecher „turbulente Szenen“ veranlassten, vom Landgericht am 5. November wegen Landfriedensbruch verurteilt und zu Gefängnisstrafen von 3 ½ Monaten (3 Arbeiter) und 3 Monaten (2 Arbeiter) verurteilt.
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