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Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref> | Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref> | ||
Die Stadterhebung vollzog sich in | Die Stadterhebung vollzog sich in drei Etappen: | ||
* Zum Samstag, den [[24. September]] 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische | * Zum Samstag, den [[24. September]] 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamte unter Leitung des Polizeikommissärs Eberhard Faber. | ||
* Ab 1. Oktober 1810 Mitwirkung eines Munizipalrats aus 5 Bürgern bei der Verwaltung der Stadt. Die „Municipal-Commune Fürth“ ist damit formiert. Es gibt 9 Stadtviertel mit je einem Viertelmeister, 4 Walddeputierte und weitere aus der Kämmereikasse besoldete Personen mit gemeindlichen Funktionen. | |||
Ein Kommunaladministrator (Advokat Konrad Zimmermann) fungiert nun als Stadtkämmerer und bringt Ordnung in das bisher desolate Finanzwesen. | |||
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei [[Bürgermeister]]n, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines [[Stadtwappen]]s. | * Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei [[Bürgermeister]]n, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines [[Stadtwappen]]s. | ||
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