Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref>
Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref>


Die Stadterhebung vollzog sich in zwei Etappen:
Die Stadterhebung vollzog sich in drei Etappen:
* Zum Samstag, den [[24. September]] 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
* Zum Samstag, den [[24. September]] 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamte unter Leitung des Polizeikommissärs Eberhard Faber.
 
* Ab 1. Oktober 1810 Mitwirkung eines Munizipalrats aus 5 Bürgern bei der Verwaltung der Stadt. Die „Municipal-Commune Fürth“ ist damit formiert. Es gibt 9 Stadtviertel mit je einem Viertelmeister, 4 Walddeputierte und weitere aus der Kämmereikasse besoldete Personen mit gemeindlichen Funktionen.
 
Ein Kommunaladministrator (Advokat Konrad Zimmermann) fungiert nun als Stadtkämmerer und bringt Ordnung in das bisher desolate Finanzwesen.  
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei [[Bürgermeister]]n, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines [[Stadtwappen]]s.  
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei [[Bürgermeister]]n, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines [[Stadtwappen]]s.  


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