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Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref> | Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref> | ||
Die Stadterhebung vollzog sich in drei Etappen | Die Stadterhebung vollzog sich in drei Etappen. Am Samstag, den [[24. September]] 1808, wurde Fürth zur "Stadt Zweiter Klasse" erhoben. Damit verbunden war eine eigene Verwaltung. legitimiert durch königlich-bayerische Staatsbeamte unter Leitung des Polizeikommissärs [[Eberhard Faber]]. Die nächste Etappe vollzog sich am [[1. Oktober]] [[1810]], unter Mitwirkung eines [[Munizipalrat]]s aus fünf Bürgern bei der Verwaltung der Stadt. Die „Municipal-Commune Fürth“ war damit formiert. Es gibt neun Stadtviertel mit je einem Viertelmeister, vier Walddeputierte und weitere aus der Kämmereikasse besoldete Personen mit gemeindlichen Funktionen. Ein Kommunaladministrator (Advokat [[Konrad Zimmermann]]) fungiert als [[Stadtkämmerer]] und brachte Ordnung in das bisher desolate Finanzwesen. Die letzte Etappe der Stadterhebung fand im Jahr [[1818]] statt, als Fürth zur "Stadt Erster Klasse" ernannt wurde. Das bedeutete: die Stadt hatte eine eigene Stadtverwaltung unter Leitung von zwei [[Bürgermeister]]n, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines [[Stadtwappen]]s. | ||
Ein Kommunaladministrator (Advokat Konrad Zimmermann) fungiert | |||
== Vorgeschichte zur Stadterhebung == | == Vorgeschichte zur Stadterhebung == |