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Am 4. Juli [[1935]] wurde Dr. Kraus inhaftiert und anschließend in einem politisch motivierten Gerichtsverfahren noch im gleichen Monat die "gewerbsmäßige Abtreibung" vorgeworfen. Im Verlauf des Verfahrens gab Dr. Kraus zu, "''auf Bitten''" der Frauen "''geeignete Eingriffe und Mittel zur Beseitigung der Schwangerschaft''" herbei geführt zu haben, in einem Fall etwa, weil die Patientin ihr suizidgefährdet erschien. Nach Angaben von Dr. Kraus handelte es sich in der Regel stets um Frauen, die aus sozialen Gründen nicht in der Lage waren ihre Partner zu heiraten. Das Gericht folgte jedoch nicht ihrer Argumentation aus "''Mitleid''" gehandelt zu haben, da ihr Einkommen "''nach ihren eigenen glaubhaften Angaben nach der Machtergreifung sehr zurückgegangen''" sei und sie somit "''bestrebt war, auf alle Weise, auch auf gesetzlich nicht erlaubtem Weg, sich eine Einnahmequelle zu verschaffen, um ihr Leben fristen zu können''"<ref>Universitätsarchiv Erlangen, A1/3a 346e 1923/ 24-25</ref>. Dieser Vorwurf hatte reichsweit System: erst wurde jüdischen Ärzten die kassenärztlichen Einnahmequellen gesetzlich entzogen - um ihnen dann im Anschluss den Vorwurf zu machen, dass sie sich auf "nicht erlaubten Wege" durch Privatliquidation doch noch den Beruf ausübten um ihre Existenz zu sichern. Was zuvor noch durch Verordnungen geregelt war wurde am 25. Juli 1938 zum Gesetz. Damit wurde allen jüdischen Ärzten die berufliche Existenz entzogen, in dem Ihnen die Approbation aberkannt wurde. <ref> * Anmerkung: [[1933]] gab es im gesamten Reich ca. 9.000 jüdische Ärzte. Die bis [[1938]] noch verbliebenen 3152 jüdischen Ärzte wurden durch den Approbationsentzug von einem auf den anderen Tag ihrer Existenz beraubt. Spätestens jetzt versuchten die noch verbliebenen jüdischen Ärzte den Weg ins Exil - für viele war es jedoch leider viel zu spät, so dass sie dem Tod durch Deportation nicht mehr entgehen konnten und ihr Leben in einem KZ beendeten.</ref> | Am 4. Juli [[1935]] wurde Dr. Kraus inhaftiert und anschließend in einem politisch motivierten Gerichtsverfahren noch im gleichen Monat die "gewerbsmäßige Abtreibung" vorgeworfen. Im Verlauf des Verfahrens gab Dr. Kraus zu, "''auf Bitten''" der Frauen "''geeignete Eingriffe und Mittel zur Beseitigung der Schwangerschaft''" herbei geführt zu haben, in einem Fall etwa, weil die Patientin ihr suizidgefährdet erschien. Nach Angaben von Dr. Kraus handelte es sich in der Regel stets um Frauen, die aus sozialen Gründen nicht in der Lage waren ihre Partner zu heiraten. Das Gericht folgte jedoch nicht ihrer Argumentation aus "''Mitleid''" gehandelt zu haben, da ihr Einkommen "''nach ihren eigenen glaubhaften Angaben nach der Machtergreifung sehr zurückgegangen''" sei und sie somit "''bestrebt war, auf alle Weise, auch auf gesetzlich nicht erlaubtem Weg, sich eine Einnahmequelle zu verschaffen, um ihr Leben fristen zu können''"<ref>Universitätsarchiv Erlangen, A1/3a 346e 1923/ 24-25</ref>. Dieser Vorwurf hatte reichsweit System: erst wurde jüdischen Ärzten die kassenärztlichen Einnahmequellen gesetzlich entzogen - um ihnen dann im Anschluss den Vorwurf zu machen, dass sie sich auf "nicht erlaubten Wege" durch Privatliquidation doch noch den Beruf ausübten um ihre Existenz zu sichern. Was zuvor noch durch Verordnungen geregelt war wurde am 25. Juli 1938 zum Gesetz. Damit wurde allen jüdischen Ärzten die berufliche Existenz entzogen, in dem Ihnen die Approbation aberkannt wurde. <ref> * Anmerkung: [[1933]] gab es im gesamten Reich ca. 9.000 jüdische Ärzte. Die bis [[1938]] noch verbliebenen 3152 jüdischen Ärzte wurden durch den Approbationsentzug von einem auf den anderen Tag ihrer Existenz beraubt. Spätestens jetzt versuchten die noch verbliebenen jüdischen Ärzte den Weg ins Exil - für viele war es jedoch leider viel zu spät, so dass sie dem Tod durch Deportation nicht mehr entgehen konnten und ihr Leben in einem KZ beendeten.</ref> | ||
Im November [[1935]] wurde sie zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Weiterhin wurden ihr für die Dauer von fünf Jahren die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen, da sie "''durch ihr Verhalten eine äußerst ehrlose Gesinnung an den Tag gelegt''" hat. Ihre "Strafe" saß Dr. Kraus bis zum 8. August [[1941]] im Gefängnis in Aichach ab. Anschließend wurde sie in das Konzentrationslager Ravenbrück gebracht, wo sie am 06. Juni [[1942]] verstarb. Zuvor wurde Ihr am 30. Mai 1941 die Doktorwürde durch einen Beschluß der Universtität Erlangen aberkannt<ref>* Quelle: Gisela Naomi Blume, | Im November [[1935]] wurde sie zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Weiterhin wurden ihr für die Dauer von fünf Jahren die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen, da sie "''durch ihr Verhalten eine äußerst ehrlose Gesinnung an den Tag gelegt''" hat. Ihre "Strafe" saß Dr. Kraus bis zum 8. August [[1941]] im Gefängnis in Aichach ab. Anschließend wurde sie in das Konzentrationslager Ravenbrück gebracht, wo sie am 06. Juni [[1942]] verstarb. Zuvor wurde Ihr am 30. Mai 1941 die Doktorwürde durch einen Beschluß der Universtität Erlangen aberkannt<ref>* Quelle: Gisela Naomi Blume, [http://www.juedische-fuerther.de Memorbuch Fürth], Stand 31.12.12, 14:58 Uhr</ref>. Ihre Geschwister Selma und Felix wurden im November [[1941]] nach Riga-Jungfernhof deportiert und gelten seit dem als verschollen. Gleiches gilt für die Schwester Hedwig, die im März [[1942]] gemeinsam mit dem Juristen [[Paul Sahlmann]] und 260 weiteren Fürtherinnen und Fürther nach Izbica deportiert wurde. Sie und alle anderen gelten ebenfalls als verschollen <ref>Memorbuch Fürth, Gisela Naomi Blume [http://www.juedische-fuerther.de Memorbuch Fürth], Stand 29.12.12, 02:22 Uhr</ref> | ||
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