Central-Garage: Unterschied zwischen den Versionen

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==Beschreibung des ehem. Baudenkmals==
==Beschreibung des ehem. Baudenkmals==
Parkgarage, dreigeschossiger Putzbau mit Flachdach und Aufzugsturm mit Zeltdach, im Stil der [[Neue Sachlichkeit|Neuen Sachlichkeit]], von [[Hans Scharff]], [[1928]], eingeschossige Aufstockung von J. u. M. Müller, 1935. Mit dem Schreiben vom [[26. Mai]] [[2017]] teilt das Landesamt für Denkmalpflege der Stadt Fürth mit, dass die ehem. Central-Garage ".''.. nicht mehr die Voraussetzungen für ein Einzeldenkmal nach Art. 1 Abs. 2 BayDSchG [erfüllt] und ... aus der bayerischen Denkmalliste Teil A: Baudenkmäler gestrichen wird.'' " Somit besteht die Denkmaleigenschaft seit 2017 nicht mehr, womit das Gebäude aus der Denkmalschutzliste gestrichen wird.  
Parkgarage, dreigeschossiger Putzbau mit Flachdach und Aufzugsturm mit Zeltdach, im Stil der [[Neue Sachlichkeit|Neuen Sachlichkeit]], von [[Hans Scharff]], [[1928]], eingeschossige Aufstockung von [[J. und M. Müller]], 1935.  


Begründet wird dies damit, dass beim Umbau "''das Innere komplett entkernt [wurde], so dass Erscheinungsbild der Fassaden vergröbernd umgestaltet, die Geschossigkeit erhöht und das historische Flachdach durch ein Steildach ersetzt [wurde]. Die entgegen der fachlichen Beurteilung des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege und entgegen der ablehnenden Haltung des Bay. Landesdenkmalamtes vollzogenen Baumaßnahmen zerstören die historische Bausubstanz weitestgehend. Die einstige Funktion als Parkhaus ist nicht mehr ablesbar, die architekturgeschichtliche Bedeutung als Bau der neuen Sachlichkeit verloren.... Die 1928 eröffnete Central-Garage war eines der ersten Parkhäuser in Deutschland überhaupt. In den kubischen Formen der Neuen Sachlichkeit ausgeführt, kam dem Fürther Parkhaus eine typologie- und architekturgeschichtlich einzigartige Bedeutung innerhalb Bayerns zu; seine Zerstörung bedeutet einen unwiederbringlichen Verlust innerhalb der bayerischen Denkmallandschaft''."<ref>Schreiben des Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 26. Mai 2017</ref>
Mit Schreiben vom [[26. Mai]] [[2017]] teilte das Landesamt für Denkmalpflege der Stadt Fürth mit, dass die ehem. Central-Garage ''„... nicht mehr die Voraussetzungen für ein Einzeldenkmal nach Art. 1 Abs. 2 BayDSchG [erfüllt] und ... aus der bayerischen Denkmalliste Teil A: Baudenkmäler gestrichen wird“''. Das Gebäude wurde daraufhin aus der Denkmalschutzliste entfernt, somit besteht die Denkmaleigenschaft seit 2017 nicht mehr.
 
Begründung war, dass beim Umbau ''„... das Innere komplett entkernt [wurde], so dass Erscheinungsbild der Fassaden vergröbernd umgestaltet, die Geschossigkeit erhöht und das historische Flachdach durch ein Steildach ersetzt [wurden]. Die entgegen der fachlichen Beurteilung des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege und entgegen der ablehnenden Haltung des Bay. Landesdenkmalamtes vollzogenen Baumaßnahmen zerstören die historische Bausubstanz weitestgehend. Die einstige Funktion als Parkhaus ist nicht mehr ablesbar, die architekturgeschichtliche Bedeutung als Bau der neuen Sachlichkeit verloren. [...] Die 1928 eröffnete Central-Garage war eines der ersten Parkhäuser in Deutschland überhaupt. In den kubischen Formen der Neuen Sachlichkeit ausgeführt, kam dem Fürther Parkhaus eine typologie- und architekturgeschichtlich einzigartige Bedeutung innerhalb Bayerns zu; seine Zerstörung bedeutet einen unwiederbringlichen Verlust innerhalb der bayerischen Denkmallandschaft.“''<ref>Schreiben des Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 26. Mai 2017</ref>


==Geschichte==
==Geschichte==
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