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* Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken. | * Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken. | ||
Die Privilegien wurden der Jüdischen Gemeinde Fürth am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] gewährt. Selbstverständlich war dafür Schutzgeld zu zahlen. Doch war dieses Regelwerk zur damaligen Zeit einmalig | Die Privilegien wurden der Jüdischen Gemeinde Fürth am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] gewährt. Selbstverständlich war dafür Schutzgeld zu zahlen. Doch war dieses Regelwerk zur damaligen Zeit einmalig. | ||
[[Bild:Synagoge innen.jpg|mini|left|Innenansicht der [[Synagoge|Hauptsynagoge]] 1705]] | [[Bild:Synagoge innen.jpg|mini|left|Innenansicht der [[Synagoge|Hauptsynagoge]] 1705]] | ||
Die Fürther Gemeinde hatte sogar ihren eigenen "''Fürther Ritus''" ("[[Minhagimbuch|Minhagim]]", erstmals gedruckt 1762) in der öffentlichen Ausübung ihres Glaubens, im Feiern der Gottesdienste in den Synagogen. | Die Fürther Gemeinde hatte sogar ihren eigenen "''Fürther Ritus''" ("[[Minhagimbuch|Minhagim]]", erstmals gedruckt 1762) in der öffentlichen Ausübung ihres Glaubens, im Feiern der Gottesdienste in den Synagogen. |
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