Reglement für gemeine Judenschafft: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Privileg wurde der Jüdischen Gemeinde Fürth dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt.
Diese Privileg wurde der Jüdischen Gemeinde Fürth dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt.


Die nachfolgenden Dompröpste versuchen zwar die Rechte einzuschränken oder ganz abzuschaffen, aber die Jüdische Gemeinde kämpfte um ihre Rechte vor dem [[Reichskammergericht]] in Wetzlar. Es ist aber nichts bekannt über einen Richterspruch.
Die nachfolgenden Dompröpste versuchten zwar die Rechte einzuschränken oder ganz abzuschaffen, aber die Jüdische Gemeinde kämpfte um ihre Rechte vor dem [[Reichskammergericht]] in Wetzlar. Über einen abschließenden Richterspruch ist allerdings nichts bekannt.  
 
So hatte das ''Reglement'' bis [[1820]] Bestand, ehe das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde.  
Und so hatte es Bestand, bis [[1820]] das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde.  


Das "Reglement für gemeine Judenschafft" war einmalig zur damaligen Zeit!  
Das "Reglement für gemeine Judenschafft" war einmalig zur damaligen Zeit!  
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