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Am 11. April 1886 klagt der Ökonom Georg Fein gegen den Tüncher Andreas Georg Roth wegen „eigenmächtiger Meerrettich-Futter-Heimschaffung vom Feld des Klägers“, wofür eine Entschädigung von 20 Mark gefordert wird. Es kann keine Einigkeit erzielt werden, weshalb der Kläger an das Amtsgericht Fürth verwiesen wird. | * Am 11. April 1886 klagt der Ökonom Georg Fein gegen den Tüncher Andreas Georg Roth wegen „eigenmächtiger Meerrettich-Futter-Heimschaffung vom Feld des Klägers“, wofür eine Entschädigung von 20 Mark gefordert wird. Es kann keine Einigkeit erzielt werden, weshalb der Kläger an das Amtsgericht Fürth verwiesen wird. | ||
Der Ökonom in Mannhof Johann Schaumann klagt gegen Wilhelm Frosch, Schuhmacher in Mannhof, wegen Ehrenbeleidigung. Man einigt sich darauf, dass der Beklagte seine beleidigenden Worte zurücknimmt, 2,50 Mark in die Armenkasse zahlt und zwar aus freiem Ermessen sowie die Taxen für den Auszug aus dem Vermittlungsbuch entrichtet. Vermittler waren der Bürgermeister Ulrich und der Beigeordnete Johann Muggenhöfer (31. | * Der Ökonom in Mannhof Johann Schaumann klagt gegen Wilhelm Frosch, Schuhmacher in Mannhof, wegen Ehrenbeleidigung. Man einigt sich darauf, dass der Beklagte seine beleidigenden Worte zurücknimmt, 2,50 Mark in die Armenkasse zahlt und zwar aus freiem Ermessen sowie die Taxen für den Auszug aus dem Vermittlungsbuch entrichtet. Vermittler waren der Bürgermeister Ulrich und der Beigeordnete Johann Muggenhöfer (31. Mai 1886). | ||
Der Wirt Johann Muggenhöfer klagte gegen den Ökonomen Georg Wölfel wegen Beschuldigung eines Meineids, den der Beklagte am 22. Mai getan haben soll. Wölfel gibt zu, dass er den Kläger eines falschen Eides bezichtigte, weil er bei der gerichtlichen Verhandlung Viehtrieb betreffend Unwahrheiten nach abgelegtem Eid (…). Da der Kläger durch das Aussagen des Beklagten sich gekränkt fühlt, so sucht er [Muggenhöfer] deshalb den Rechtsweg (7. Juni 1886). | * Der Wirt Johann Muggenhöfer klagte gegen den Ökonomen [[Georg Wölfel]] wegen Beschuldigung eines Meineids, den der Beklagte am 22. Mai getan haben soll. Wölfel gibt zu, dass er den Kläger eines falschen Eides bezichtigte, weil er bei der gerichtlichen Verhandlung Viehtrieb betreffend Unwahrheiten nach abgelegtem Eid (…). Da der Kläger durch das Aussagen des Beklagten sich gekränkt fühlt, so sucht er [Muggenhöfer] deshalb den Rechtsweg (7. Juni 1886). | ||
Der Dienstknecht Michael Zeh, beheimatet in Schweinau, klagt gegen den Ökonomen Georg Fein wegen Verweigerung des Abendbrotes und auf Herausgabe des Dienstbuches nach der 5 Wochen vor Walburgi geschehenen Aufkündigung. Der Beklagte erschien nach Vorladung nicht und der Kläger wurde zur Verfolgung seines vermeintlichen Rechtes vom Bürgermeister an das Amtsgericht Fürth verwiesen. | * Der Dienstknecht Michael Zeh, beheimatet in Schweinau, klagt gegen den Ökonomen Georg Fein wegen Verweigerung des Abendbrotes und auf Herausgabe des Dienstbuches nach der 5 Wochen vor Walburgi geschehenen Aufkündigung. Der Beklagte erschien nach Vorladung nicht und der Kläger wurde zur Verfolgung seines vermeintlichen Rechtes vom Bürgermeister an das Amtsgericht Fürth verwiesen. | ||
11. Juni 1886: Der Wirt Johann Muggenhöfer und der Ökonom Georg Wölfel erschienen zwar vor dem Bürgermeister Ulrich, aber der Kläger Wölfel verließ wieder die Versammlung, ohne eine Klage gestellt zu haben. Daher ging die Sache „unverrichtet wieder auseinander“. | * 11. Juni 1886: Der Wirt Johann Muggenhöfer und der Ökonom Georg Wölfel erschienen zwar vor dem Bürgermeister Ulrich, aber der Kläger Wölfel verließ wieder die Versammlung, ohne eine Klage gestellt zu haben. Daher ging die Sache „unverrichtet wieder auseinander“. | ||
26. | * 26. Juni 1886: Die Näherin Theresia Prester, wohnhaft in Vach, heimatberechtigt in Mögendorf, Bezirksamt Roding in der Oberpfalz, klagt gegen Wilhelm Böbel, Restaurateur in der Restauration am Bahnhof Vach, heimatberechtigt in Unterreichenbach. Sie stellt Klage, weil Böbel eines Tages ihr die Schlüssel zu ihrer Wohnung abnahm ihr die Wohnung aufsagte. Böbel behauptet, die Klägerin sei auf seine Kündigung eingegangen. Zwischen Beiden konnte eine Vermittlung nicht erzielt werden und die Klägerin wurde daher auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Vorgenannte Theresia Prester klagt danach gegen den Georg Zehgruber, Stations-Taglöhner am Bahnhof Vach, heimatberechtigt in Großgründlach. Er soll die Prester eine Schnalle und ein Mensch genannt haben. Der Beklagte stellt dies in Abrede. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, daher die Klägerin an das Amtsgericht Fürth verwiesen wurde (16. | * Vorgenannte Theresia Prester klagt danach gegen den Georg Zehgruber, Stations-Taglöhner am Bahnhof Vach, heimatberechtigt in Großgründlach. Er soll die Prester eine Schnalle und ein Mensch genannt haben. Der Beklagte stellt dies in Abrede. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, daher die Klägerin an das Amtsgericht Fürth verwiesen wurde (16. Juni 1886). | ||
2. | * 2. August 1886: Gegen die Ökonomen Georg Wölfel und Andreas Lober klagen Johann Sternecker, Metallschläger, heimatberechtigt und wohnhaft in Fürth, und Friedrich Dornauer, Metallschläger-Meister in Fürth wegen Beleidigung, indem sie die Kläger des Fische-Reusen-Diebstahls bezichtigen. Sternecker stellt die weitere Klage wegen Drohung ins Wasserwerfen. Lober erklärte, dass er Sternecker ins Wasser wirft, sobald er ihn wieder an seinem Wasser antrifft. Die beiden Beklagten behaupten, dass die beiden Kläger in ihrem Kahn waren und die Reusen zerstörten. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. | ||
29. | * 29. November 1886: Georg Wölfel klagt gegen Michael Schrems (beide Ökonomen in Stadeln) wegen Beleidigung, wie solches in der Anklageschrift des Rechtsanwalts Dr. Schmidt von Fürth vom 26. letzten Monats niedergelegt ist. Schrems behauptet auch heute die ihm zur Last gelegte Aussage vom 13. des Monats, dass Wölfel dem Johann Hofmann beauftragt habe, ihm Leiterbäume und Heubäume zu bringen. Wölfel lässt trotz der Vermittlung von Seiten des Bürgermeisters die Behauptung des Schrems nicht auf sich ruhen und bittet um Abschrift der Verhandlung des Sühneversuchs. Der Sühneversuch ist gescheitert, weshalb der Kläger zur Entscheidung der Angelegenheit ans Amtsgericht Fürth verwiesen wird. Alle drei Beteiligten (Wölfel, Schrems und Bürgermeister Ulrich) leisten ihre Unterschriften. | ||
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