Stadelner Vermittlungsbuch 1862 - 1918: Unterschied zwischen den Versionen

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* Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht.
* Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht.
* Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben.
* Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben.
Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908).
* Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908).
* Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen.
* Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen.
* Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen.
* Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen.
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