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* Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht. | * Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht. | ||
* Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben. | * Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben. | ||
Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908). | * Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908). | ||
* Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen. | * Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen. | ||
* Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen. |