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Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 | Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 im Stadtarchiv Fürth erhalten geblieben, in dem insg. 104 Fälle behandelt werden. Das Heft selbst ist oktavheftgroß, beginnend im Mai [[1862]], der letzte Eintrag findet sich am [[10. Oktober]] [[1918]]. | ||
In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift. | In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift. |