Carl Hofmann: Unterschied zwischen den Versionen

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1 f. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zu zahlen. Der wöchentliche Almosenbeitrag belief sich auf 10 x. Aus der Aufstellung seiner gemeindlichen Abgaben vom 27. März 1823 geht hervor, dass Hofmann zu diesem Zeitpunkt im Haus Nr. 514 ([[Alexanderstraße 22]]) wohnte.
1 f. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zu zahlen. Der wöchentliche Almosenbeitrag belief sich auf 10 x. Aus der Aufstellung seiner gemeindlichen Abgaben vom 27. März 1823 geht hervor, dass Hofmann zu diesem Zeitpunkt im Haus Nr. 514 ([[Alexanderstraße 22]]) wohnte.


Mitte Mai 1823 fiel dem Stadtmagistrat auf, dass Hofmann schon mehrere Wochen „eine fremde Weibsperson“ bei sich hatte, ohne sich über ihre Verhältnisse näher ausgewiesen zu haben. Am 27. Mai erhielt er die Magistratsverfügung, sich binnen 8 Tagen gehörig zur Verheiratung zu legitimieren oder Nachweise vorzulegen, in welchen Geschäften sie sich hier aufhalte. Am Folgetag gab Hofmann vor Amt unter Vorlage von Reisepass, Geburts- und „Blatternimpfschein“ zu Protokoll, dass die bereits seit drei Wochen bei ihm weilende Person seine aus der Schweiz angereiste Verlobte Maria Ursula Waser sei. Als Grund, weshalb er bislang kein Heiratsgesuch einbrachte, gab er ihre beständige Kränklichkeit durch verändertes Klima infolge des Ortswechsels an. Da ungewiss sei, ob sie sich an das hiesige Klima gewöhne, stellte er den Antrag auf eine Aufenthaltskarte für einen Monat und versprach, sie in dieser Zeit bei Verwandten, dem Schwager und Handelsmann Schüssel unterzubringen.  
Mitte Mai 1823 fiel dem Stadtmagistrat auf, dass Hofmann schon mehrere Wochen „eine fremde Weibsperson“ bei sich hatte, ohne sich über ihre Verhältnisse näher ausgewiesen zu haben. Am 27. Mai erhielt er die Magistratsverfügung, sich binnen 8 Tagen gehörig zur Verheiratung zu legitimieren oder Nachweise vorzulegen, in welchen Geschäften sie sich hier aufhalte. Am Folgetag gab Hofmann vor Amt unter Vorlage von Reisepass, Geburts- und „Blatternimpfschein“ zu Protokoll, dass die bereits seit drei Wochen bei ihm weilende Person seine aus der Schweiz angereiste Verlobte Maria Ursula Waser sei. Als Grund, weshalb er bislang kein Heiratsgesuch einbrachte, gab er ihre beständige Kränklichkeit durch verändertes Klima infolge des Ortswechsels an. Da ungewiss sei, ob sie sich an das hiesige Klima gewöhne, stellte er den Antrag auf eine Aufenthaltskarte für einen Monat und versprach, sie in dieser Zeit bei Verwandten, dem Schwager und Handelsmann Johann Christoph Schüssel (1796–1875) unterzubringen.  
Der wahre Grund lag aber eher darin, dass Hofmann noch versuchte, die Aussteuer seiner Braut zu steigern. So erhielt der Stadtmagistrat Fürth am 2. Juni 1823 ein Schreiben des Stadtrats von Zürich, unterzeichnet vom Stadtpräsidenten Vogel<ref>Hans Konrad Vogel (1750–1835), Historisches Lexikon der Schweiz HLS - [https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013533/2013-08-06/ online]</ref>, in welchem dieser darum bat, es bei dem ausgestellten Vermögensschein für Maria Waser über 30 [[wikipedia:Louis d’or|Louisdor]] (= 300 f.) zu belassen, was das Maximum ist, was von einer Ausländerin in Zürich verlangt wird. Grund des Zürcher Ansuchens war ein Schreiben der Mitbürgerin Maria Waser an den Stadtrat, wonach die bescheinigte Summe in Fürth nicht ausreichend sei, sondern hundert Louisdor (= 1000 f.) erforderlich seien. In gleicher Sache schrieb ihr Vater, der Kernenfassermeister ([[wikipedia:Fruchtmesser (Beruf)|Getreidemesser]]) Hans Rudolf Waser (1761–?), am 26. Juni einen Brief an den Fürther Magistrat. Er beklagte, von Hofmann getäuscht worden zu sein, weil dieser als Aussteuer statt der vereinbarten 300 f. nunmehr 1000 f. verlangt, ansonsten soll er seine Tochter nach Hause nehmen, ihr aber Reisegeld senden. Waser bat um Beistand des Magistrats, damit Hofmann entweder die Ehe vollzieht oder aber die Tochter samt aller Heiratsgüter zurückbefördert.  
Der wahre Grund lag aber eher darin, dass Hofmann noch versuchte, die Aussteuer seiner Braut zu steigern. So erhielt der Stadtmagistrat Fürth am 2. Juni 1823 ein Schreiben des Stadtrats von Zürich, unterzeichnet vom Stadtpräsidenten Vogel<ref>Hans Konrad Vogel (1750–1835), Historisches Lexikon der Schweiz HLS - [https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013533/2013-08-06/ online]</ref>, in welchem dieser darum bat, es bei dem ausgestellten Vermögensschein für Maria Waser über 30 [[wikipedia:Louis d’or|Louisdor]] (= 300 f.) zu belassen, was das Maximum ist, was von einer Ausländerin in Zürich verlangt wird. Grund des Zürcher Ansuchens war ein Schreiben der Mitbürgerin Maria Waser an den Stadtrat, wonach die bescheinigte Summe in Fürth nicht ausreichend sei, sondern hundert Louisdor (= 1000 f.) erforderlich seien. In gleicher Sache schrieb ihr Vater, der Kernenfassermeister ([[wikipedia:Fruchtmesser (Beruf)|Getreidemesser]]) Hans Rudolf Waser (1761–?), am 26. Juni einen Brief an den Fürther Magistrat. Er beklagte, von Hofmann getäuscht worden zu sein, weil dieser als Aussteuer statt der vereinbarten 300 f. nunmehr 1000 f. verlangt, ansonsten soll er seine Tochter nach Hause nehmen, ihr aber Reisegeld senden. Waser bat um Beistand des Magistrats, damit Hofmann entweder die Ehe vollzieht oder aber die Tochter samt aller Heiratsgüter zurückbefördert.  


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