Diskussion:Karolinenstraße 70 (ehemals): Unterschied zwischen den Versionen

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:::::Lieber Gustav moenus, vielen Dank erst mal für deine Überlegungen. Aber ich finde, obwohl ich bekennender extra3-Fan bin, dein Beitrag schweift zu weit ab und entfernt sich zu weit vom eigentlichen Thema (Karolinenstraße 70). Du hast ja zudem die Videos auch in deiner persönlichen Benutzerseite verlinkt. Deshalb bitte ich dich, im Sinne der Lesbarkeit deines Beitrags, hier nur (für weiter an dem Thema Interessierte) auf deine Benutzerseite zu verlinken (und den Beitrag selbst evtl. etwas auf das eigentliche Thema "einzudampfen"). Dann kann sich jeder, der will, diese Videos auch über deine Benutzerseite ansehen. Vielen Dank und nix für ungut!--[[Benutzer:Marocco|Marocco]] ([[Benutzer Diskussion:Marocco|Diskussion]]) 12:50, 16. Dez. 2023 (CET)
:::::Lieber Gustav moenus, vielen Dank erst mal für deine Überlegungen. Aber ich finde, obwohl ich bekennender extra3-Fan bin, dein Beitrag schweift zu weit ab und entfernt sich zu weit vom eigentlichen Thema (Karolinenstraße 70). Du hast ja zudem die Videos auch in deiner persönlichen Benutzerseite verlinkt. Deshalb bitte ich dich, im Sinne der Lesbarkeit deines Beitrags, hier nur (für weiter an dem Thema Interessierte) auf deine Benutzerseite zu verlinken (und den Beitrag selbst evtl. etwas auf das eigentliche Thema "einzudampfen"). Dann kann sich jeder, der will, diese Videos auch über deine Benutzerseite ansehen. Vielen Dank und nix für ungut!--[[Benutzer:Marocco|Marocco]] ([[Benutzer Diskussion:Marocco|Diskussion]]) 12:50, 16. Dez. 2023 (CET)


::::::Hallo Kollege Marocco, Deiner guten Idee diese externen Wegerecht-Videos nur auf meiner Benutzerunterseite zu verlinken im Sinne eines ergänzenden Effektes bin ich nachgekommen. Da wie in meiner vorigen - nun modifizierten - Antwort dargestellt, stehen die beiden Parzellen Karolinenstraße 70 & 72 in einen Zusammenhang mit der besonderen Situation, dass eine Parzelle hinter der anderen liegt, sodass m.E. zwingend ein Wegerecht in Anspruch genommen werden muss. Ich will damit zeigen, da normalerweise Wegerechte aber auch die Parzellierung als solche inklusive Hausnummernvergabe im Fürther Grundbuch eingetragen sein müssen, dass die Werkstatt nicht so ohne weiteres eine andere Hausnr. 72 verwenden konnte, wenn eigentlich die Nr. 70 aktenkundig war. Dass der zitierte Bayernatlas einem amtlichen Grundbuch gleichkommt, habe ich erhebliche Zweifel. Hinzu kommen auch die Belange der Grundsteuer, und da wird niemand Interesse daran haben einen anderen "Deckel" zu bezahlen, der nicht spezifisch auf ihn zutrifft. Ob Eigentümer, Mieter oder Pächter - wir zahlen alle kommunale Grundsteuern, entweder direkt über einen Steuerbescheid vom Amz oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung. Wenn das mit der Verwechslung Haus-Nr 70 mit Nr 72 zuträfe müsste ja der Pächter des Werkstattareals die Grundsteuern fürs Garagenareal bezahlt haben und umgekehrt. Deshalb bin ich nach wir vor der Meinung, dass die Vergabe der Haus-Nr 70 und Nr 72 amtlich war und ggf. modifiziert wurde. ''Ich gehe in dieser Sache auch eine Wette ein: Bier oder Kaffee??'' Kniffliges Thema!! Wenn ich verlieren sollte, gebe ich natürlich gerne einen aus ... Grüsse --[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) 05:34, 17. Dez. 2023 (CET)
::::::Hallo Kollege Marocco, Deiner guten Idee diese externen Wegerecht-Videos nur auf meiner Benutzerunterseite zu verlinken im Sinne eines ergänzenden Effektes bin ich nachgekommen. Da wie in meiner vorigen - nun modifizierten - Antwort dargestellt, stehen die beiden Parzellen Karolinenstraße 70 & 72 in einen Zusammenhang mit der besonderen Situation, dass eine Parzelle hinter der anderen liegt, sodass m.E. zwingend ein Wegerecht in Anspruch genommen werden muss. Ich will damit zeigen, da normalerweise Wegerechte aber auch die Parzellierung als solche inklusive Hausnummernvergabe im Fürther Grundbuch eingetragen sein müssen, dass die Werkstatt nicht so ohne weiteres eine andere Hausnr. 72 verwenden konnte, wenn eigentlich die Nr. 70 aktenkundig war. Dass der zitierte Bayernatlas einem amtlichen Grundbuch gleichkommt, habe ich erhebliche Zweifel, siehe [https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/58108021666?plz=83022&behoerde=05664877386&gemeinde=683634231699 bayernportal.de]. Hinzu kommen auch die Belange der Grundsteuer, und da wird niemand Interesse daran haben einen anderen "Deckel" zu bezahlen, der nicht spezifisch auf ihn zutrifft. Ob Eigentümer, Mieter oder Pächter - wir zahlen alle kommunale Grundsteuern, entweder direkt über einen Steuerbescheid vom Amt oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung. Wenn das mit der Verwechslung Haus-Nr 70 mit Nr 72 zuträfe müsste ja der Pächter des Werkstattareals die Grundsteuern fürs Garagenareal bezahlt haben und umgekehrt. Deshalb bin ich nach wir vor der Meinung, dass die Vergabe der Haus-Nr 70 und Nr 72 amtlich war und ggf. modifiziert wurde. ''Ich gehe in dieser Sache auch eine Wette ein: Bier oder Kaffee??'' Kniffliges Thema!! Wenn ich verlieren sollte, gebe ich natürlich gerne einen aus ... Grüsse --[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) 05:48, 17. Dez. 2023 (CET)
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