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Dann aber stellte der Magistrat auf Grundlage des Gewerbegesetzes nach Art. 6 (3) fest, dass die Hofmann’sche Konzession vom 6. März 1823 durch fünfjährige freiwillige Unterlassung des Betriebes längst erloschen sei. Gegen diesen Beschluss vom 22. März 1847 legte Carl Hofmann umgehend Rekurs ein, dessen Bearbeitung sich hinzog. Nach einem Monat – der Stadtmagistrat hatte der kgl. Regierung dazu noch nicht einmal berichtet – beantragte und erhielt Hofmann später einen neuen Heimatschein für eine Reise nach Zürich nachgesandt, da ihn seine Frau zur schnellen Rückkehr aufgefordert hatte, weil sie sehr krank sei. Schließlich legte der Magistrat mit Bericht vom 16. Juni 1847 der Regierung die Beschwerde von Hofmann vor und wies darauf hin, dass dieser seit Oktober 1833 ununterbrochen abwesend war und das Maurergewerbe vor Ort nicht ausgeübt habe. Zudem wurde ergänzend auf seine Mittellosigkeit verwiesen, die ihm die Gewerbeausübung unmöglich mache, und ihm unterstellt, er würde durch einen Verzicht nur einem Anderen zur Konzession verhelfen wollen. Die Regierung in Ansbach entschied am 10. Juli, den Rekurs unter Verurteilung in die Kosten der II. Instanz abzuweisen. Der Stadtmagistrat sandte am 19. des Monats per Brief „An den vormaligen Maurermeister Johann Karl Hofmann zu Zürich“ eine Abschrift der kgl. Regierungsentschließung und fügte an, dass der Magistratsbeschluss Bestätigung gefunden hat. Die Versendung wurde dem Handelsmann Schüssel aufgetragen, ebenso die Bestellung des nunmehr fertiggestellten, doppelt legalisierten Heimatscheins.<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Militair-Befreiungs- dann Aufenthalts Gesuch im Auslande des Architekten Johann Carl Hofmann, 2) dessen Aufnahms-Gesuch als Maurer Meister dahier. 1819–22“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/H 116</ref> | Dann aber stellte der Magistrat auf Grundlage des Gewerbegesetzes nach Art. 6 (3) fest, dass die Hofmann’sche Konzession vom 6. März 1823 durch fünfjährige freiwillige Unterlassung des Betriebes längst erloschen sei. Gegen diesen Beschluss vom 22. März 1847 legte Carl Hofmann umgehend Rekurs ein, dessen Bearbeitung sich hinzog. Nach einem Monat – der Stadtmagistrat hatte der kgl. Regierung dazu noch nicht einmal berichtet – beantragte und erhielt Hofmann später einen neuen Heimatschein für eine Reise nach Zürich nachgesandt, da ihn seine Frau zur schnellen Rückkehr aufgefordert hatte, weil sie sehr krank sei. Schließlich legte der Magistrat mit Bericht vom 16. Juni 1847 der Regierung die Beschwerde von Hofmann vor und wies darauf hin, dass dieser seit Oktober 1833 ununterbrochen abwesend war und das Maurergewerbe vor Ort nicht ausgeübt habe. Zudem wurde ergänzend auf seine Mittellosigkeit verwiesen, die ihm die Gewerbeausübung unmöglich mache, und ihm unterstellt, er würde durch einen Verzicht nur einem Anderen zur Konzession verhelfen wollen. Die Regierung in Ansbach entschied am 10. Juli, den Rekurs unter Verurteilung in die Kosten der II. Instanz abzuweisen. Der Stadtmagistrat sandte am 19. des Monats per Brief „An den vormaligen Maurermeister Johann Karl Hofmann zu Zürich“ eine Abschrift der kgl. Regierungsentschließung und fügte an, dass der Magistratsbeschluss Bestätigung gefunden hat. Die Versendung wurde dem Handelsmann Schüssel aufgetragen, ebenso die Bestellung des nunmehr fertiggestellten, doppelt legalisierten Heimatscheins.<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Militair-Befreiungs- dann Aufenthalts Gesuch im Auslande des Architekten Johann Carl Hofmann, 2) dessen Aufnahms-Gesuch als Maurer Meister dahier. 1819–22“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/H 116</ref> | ||
Nach dem Tod der Ehefrau Maria Hofmann-Waser, gestorben am 17. Februar 1849 in [[wikipedia:Fluntern|Fluntern]] und am 20. des Monats begraben auf dem damaligen Spitalfriedhof<ref>Spital Zürich, Totenbuch 1844–1853, Nr. 1849-02</ref><ref>Der ehemalige Züricher Spitalfriedhof wurde von 1838 | Nach dem Tod der Ehefrau Maria Hofmann-Waser, gestorben am 17. Februar 1849 in [[wikipedia:Fluntern|Fluntern]] und am 20. des Monats begraben auf dem damaligen Spitalfriedhof<ref>Spital Zürich, Totenbuch 1844–1853, Nr. 1849-02</ref><ref>Der ehemalige Züricher Spitalfriedhof wurde von 1838 bis 1883 betrieben; im Sommer 2023 sicherte die Kantonsarchäologie Zürich die Überreste der Toten, da dort Neubauten des Universitätsspitals Zürich entstehen sollen; siehe auch: „Wo das neue Spital entsteht, wuchsen früher Reben“, USZ Universitätsspital Zürich, USZ-Newsletter vom 28.03.2023 (abgerufen am 20.12.2023) - [https://www.usz.ch/wo-das-neue-spital-entsteht-wuchsen-frueher-reben/ online]</ref>, kehrte Carl Hofmann nach Fürth zurück. Unter Hinweis auf sein umfangreiches und vielseitiges Schaffen bewarb er sich am 19. August 1849 beim Stadtmagistrat für den städtischen Dienst als Bauaufseher oder Bauführer, zumal zu dieser Zeit Fürth ohne technischen Baurat war. Ausweislich der Magistratsakten bekam er nicht einmal eine Antwort. | ||
Carl Hofmann starb im Alter von 65 Jahren im städtischen [[Altes Krankenhaus|Krankenhaus]], laut Diagnose von Dr. [[Georg Tobias Christoph II. Fronmüller|Fronmüller]] an „Schleimschlag“.<ref name="KB-Bsttg"/> Noch am Sterbetag meldete Hospitalverwalter [[Johann Matthias Spahn|Spahn]] sein Ableben dem Stadtmagistrat und bemerkte, dass die Kosten der Beerdigung die Anverwandten tragen. | Carl Hofmann starb im Alter von 65 Jahren im städtischen [[Altes Krankenhaus|Krankenhaus]], laut Diagnose von Dr. [[Georg Tobias Christoph II. Fronmüller|Fronmüller]] an „Schleimschlag“.<ref name="KB-Bsttg"/> Noch am Sterbetag meldete Hospitalverwalter [[Johann Matthias Spahn|Spahn]] sein Ableben dem Stadtmagistrat und bemerkte, dass die Kosten der Beerdigung die Anverwandten tragen. |