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::::::Hallo Kollege Marocco, Deiner guten Idee diese externen Wegerecht-Videos nur auf meiner Benutzerunterseite zu verlinken im Sinne eines ergänzenden Effektes bin ich nachgekommen. Da wie in meiner vorigen - nun modifizierten - Antwort dargestellt, stehen die beiden Parzellen Karolinenstraße 70 & 72 in einen Zusammenhang mit der besonderen Situation, dass eine Parzelle hinter der anderen liegt, sodass m.E. zwingend ein Wegerecht in Anspruch genommen werden muss. Ich will damit zeigen, da normalerweise Wegerechte aber auch die Parzellierung als solche inklusive Hausnummernvergabe im Fürther Grundbuch eingetragen sein müssen, dass die Werkstatt nicht so ohne weiteres eine andere Hausnr. 72 verwenden konnte, wenn eigentlich die Nr. 70 aktenkundig war. Dass der zitierte Bayernatlas einem amtlichen Grundbuch gleichkommt, habe ich erhebliche Zweifel, siehe [https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/58108021666?plz=83022&behoerde=05664877386&gemeinde=683634231699 bayernportal.de]. Hinzu kommen auch die Belange der Grundsteuer, und da wird niemand Interesse daran haben einen anderen "Deckel" zu bezahlen, der nicht spezifisch auf ihn zutrifft. Ob Eigentümer, Mieter oder Pächter - wir zahlen alle kommunale Grundsteuern, entweder direkt über einen Steuerbescheid vom Amt oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung. Wenn das mit der Verwechslung Haus-Nr 70 mit Nr 72 zuträfe müsste ja der Pächter des Werkstattareals die Grundsteuern fürs Garagenareal bezahlt haben und umgekehrt. Deshalb bin ich nach wir vor der Meinung, dass die Vergabe der Haus-Nr 70 und Nr 72 amtlich war und ggf. modifiziert wurde. ''Ich gehe in dieser Sache auch eine Wette ein: Bier oder Kaffee??'' Kniffliges Thema!! Wenn ich verlieren sollte, gebe ich natürlich gerne einen aus ... Grüsse --[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) 05:48, 17. Dez. 2023 (CET) | ::::::Hallo Kollege Marocco, Deiner guten Idee diese externen Wegerecht-Videos nur auf meiner Benutzerunterseite zu verlinken im Sinne eines ergänzenden Effektes bin ich nachgekommen. Da wie in meiner vorigen - nun modifizierten - Antwort dargestellt, stehen die beiden Parzellen Karolinenstraße 70 & 72 in einen Zusammenhang mit der besonderen Situation, dass eine Parzelle hinter der anderen liegt, sodass m.E. zwingend ein Wegerecht in Anspruch genommen werden muss. Ich will damit zeigen, da normalerweise Wegerechte aber auch die Parzellierung als solche inklusive Hausnummernvergabe im Fürther Grundbuch eingetragen sein müssen, dass die Werkstatt nicht so ohne weiteres eine andere Hausnr. 72 verwenden konnte, wenn eigentlich die Nr. 70 aktenkundig war. Dass der zitierte Bayernatlas einem amtlichen Grundbuch gleichkommt, habe ich erhebliche Zweifel, siehe [https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/58108021666?plz=83022&behoerde=05664877386&gemeinde=683634231699 bayernportal.de]. Hinzu kommen auch die Belange der Grundsteuer, und da wird niemand Interesse daran haben einen anderen "Deckel" zu bezahlen, der nicht spezifisch auf ihn zutrifft. Ob Eigentümer, Mieter oder Pächter - wir zahlen alle kommunale Grundsteuern, entweder direkt über einen Steuerbescheid vom Amt oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung. Wenn das mit der Verwechslung Haus-Nr 70 mit Nr 72 zuträfe müsste ja der Pächter des Werkstattareals die Grundsteuern fürs Garagenareal bezahlt haben und umgekehrt. Deshalb bin ich nach wir vor der Meinung, dass die Vergabe der Haus-Nr 70 und Nr 72 amtlich war und ggf. modifiziert wurde. ''Ich gehe in dieser Sache auch eine Wette ein: Bier oder Kaffee??'' Kniffliges Thema!! Wenn ich verlieren sollte, gebe ich natürlich gerne einen aus ... Grüsse --[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) 05:48, 17. Dez. 2023 (CET) | ||
''Weiterer Aspekt: | '''Weiterer Aspekt: Laut der Straßenkarte beim Artikel bilden die Hausnummern 68 bis 74 eine Neben- resp. Stichstraße, die von der Hauptader Karolinenstraße abzweigt!''' | ||
Laut | ''Da die genannten Grundstücke allesamt gleichberechtigten Zugang zu dieser Stichstraße haben, müssen sie im Sinne des Wegerechtes nebeneinander und nicht hintereinander liegen'' (wo ein Wegerecht erforderlich würde), siehe dazu auch meinen Beitrag zu [[Diskussion:Auto Tetik]]. | ||
Ich vermute stark, dass die Grundstücke Karolinenstr. 70 & 72 - auf denen die Werkstatt sowie Garagen benachbart standen, demselben Eigentümer gehörten und dieser alles zusammenhängend verkauft hat. Und über die vielen Jahre in denen die Karolinenstraße schon besteht haben sich solche Nutzungsänderungen der Grund-/Flurstücke und gravierenden Veränderungen im Gebäudebestand mit Sicherheit immer mal wieder ergeben. Da soetwas immer Papierkram & Genehmigungen mit sich bringt, ist es für mich nicht nachzuvollziehen, dass jemand frei nach gusto abweichende Hausnummern verwenden kann! Ein dicker Hund wäre natürlich, wenn ein Fake im Fürther Grundbuch wäre! Aber das glaube ich einfach nicht! Deshalb gehe ich - wie bereits erwähnt - '''eine feuchtfröhliche Wette auf Kaffee- und Bierbasis''' ein! Falls ich doch verlieren sollte, lasse ich natürlich einen springen! | |||
Da die Flurstücke und Grundstücke immer dieselben geblieben sind - auch wenn sich darauf Nutzungen & Gebäudebestand immer wieder verändert haben - sollte dieser Artikel nur "Karolinenstr. 70" heißen und das "ehemals" gestrichen werden! | |||
Grüße rundherum | Grüße rundherum | ||
--[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) | --[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) 03:19, 28. Dez. 2023 (CET) |
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