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===Neubau in der Julienstraße=== | ===Neubau in der Julienstraße=== | ||
[[1863]] verzeichnete das Waisenhaus zwölf Waisen, ''zehn von auswärts und nur zwei von hier'' <ref>[[wikipedia:Allgemeine Zeitung des Judentums|Allgemeine Zeitung des Judentums]] vom [[19. Mai]] [[1863]]</ref>. | [[1863]] verzeichnete das Waisenhaus zwölf Waisen, ''zehn von auswärts und nur zwei von hier'' <ref>[[wikipedia:Allgemeine Zeitung des Judentums|Allgemeine Zeitung des Judentums]] vom [[19. Mai]] [[1863]]</ref>. | ||
[[1866]] konnte ein Platz zum Bau eines neuen Waisenhauses erworben werden <ref>Der Bauplatz war noch von [[Simon Bamberger]] erstanden worden; vgl. "[[wikipedia:Der Israelit|Der Israelit]]" vom [[6. November]] [[1867]]</ref>, wo dann [[1868]] in der damaligen Julienstraße 2 (heute [[Hallemannstraße 2 / 2a]]) das neue Gebäude errichtet wurde <ref>Die Baugenehmigung für das Waisenhaus wurde im Stadtmagistrat am Dienstag, den 19. März 1867 als ''massiver dreistöckiger Baukörper'' inclusive einer Synagoge erteilt. Siehe dazu [[Fürther Tagblatt]] vom 20. März 1867 [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503885_00282/pct:52,71.63284,45.06667,6.50369/full/0/default.jpg - online | [[1866]] konnte ein Platz zum Bau eines neuen Waisenhauses erworben werden <ref>Der Bauplatz war noch von [[Simon Bamberger]] erstanden worden; vgl. "[[wikipedia:Der Israelit|Der Israelit]]" vom [[6. November]] [[1867]]</ref>, wo dann [[1868]] in der damaligen Julienstraße 2 (heute [[Hallemannstraße 2 / 2a]]) das neue Gebäude errichtet wurde <ref>Die Baugenehmigung für das Waisenhaus wurde im Stadtmagistrat am Dienstag, den 19. März 1867 als ''massiver dreistöckiger Baukörper'' inclusive einer Synagoge erteilt. Siehe dazu [[Fürther Tagblatt]] vom 20. März 1867 [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503885_00282/pct:52,71.63284,45.06667,6.50369/full/0/default.jpg - online]</ref>. Da die Einrichtung die einzige in Bayern war, wurde häufig landesweit um Unterstützung gebeten <ref>so z.B. in der Zeitschrift "[[wikipedia:Der Israelit|Der Israelit]]" vom [[25. September]] [[1878]], wo auch über Inhaltliches Rechenschaft gegeben wird: ''Schon nach zurückgelegtem 5. Lebensjahre werden die Waisenknaben aufgenommen und verbleiben da bis zum ihrem 13. beziehungsweise 14 Lebensjahre. Während des Aufenthaltes in der Anstalt erhalten sie Logis, Kost, Kleidung und Wäsche, überhaupt vollständige Verpflegung, sowie vollständigen Religions- und Elementarunterrichts - alles unentgeltlich. In der Religion umfasst der Unterricht alle zu diesem Fache gehörigen Gegenstände, bei den Befähigteren Raschi, Mixchna und Gemara. Der Elementarunterricht entspricht den Leistungen einer städtischen Volksschule und erstreckt sich noch überdies auf kaufmännliche Fächer, wie kaufmännisches Rechnen, Korrespondenz und Buchhaltung. Von den neueren Sprachen wird französisch unterrichtet.''</ref>.</br> | ||
===Anbau der Mädchenwaisenanstalt=== | ===Anbau der Mädchenwaisenanstalt=== |