Babette Zuckermantel: Unterschied zwischen den Versionen

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'''[[Vorname::Babette]] [[Nachname::Zuckermantel]]''' (* [[Geburtstag::6. Oktober]] [[Geburtsjahr::1889]] in [[Geburtsort::Fürth]]; † (?) war [[Partei::KPD]]-Mitglied in Fürth von [[Beruf::Buchhändlerin]].  
'''[[Vorname::Babette]] [[Nachname::Zuckermantel]]''' (* [[Geburtstag::6. Oktober]] [[Geburtsjahr::1889]] in [[Geburtsort::Fürth]]; † (?) war [[Partei::KPD]]-Mitglied in Fürth von [[Beruf::Buchhändlerin]].  


Babette Zuckermantel engangierte sich in der KPD-Fürth und wurde deshalb von den [[NSDAP|Nationalsozialisten]] verfolgt. Bereits kurz nach der Machtergreifung wurden u.a. [[SPD]], [[KPD]] und Gewerkschaftsmitglieder verfolgt und verhaftet. Bei Babette Zuckermantel fand zum ersten Mal eine Hausdurchsuchung am [[24. März]] [[1933]] statt. Diese verlief jedoch für die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] ergebnislos. Nur kurze Zeit später, am [[25. Juni]] [[1933]] wurde Sie erneut verhaftet. Noch am [[22. Juli]] [[1933]] wurde Sie nach Aichbach bei Augsburg in Schutzhaft genommen und anschließend am [[23. November]] [[1933]] zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftzeit endete für Zuckermantel am [[3. Mai]] [[1934]].  
Babette Zuckermantel engagierte sich in der KPD-Fürth und wurde deshalb von den [[NSDAP|Nationalsozialisten]] verfolgt. Bereits kurz nach der Machtergreifung wurden u.a. [[SPD]], [[KPD]] und Gewerkschaftsmitglieder verfolgt und verhaftet. Bei Babette Zuckermantel fand zum ersten Mal eine Hausdurchsuchung am [[24. März]] [[1933]] statt. Diese verlief jedoch für die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] ergebnislos. Nur kurze Zeit später, am [[25. Juni]] [[1933]] wurde Sie erneut verhaftet. Noch am [[22. Juli]] [[1933]] wurde Sie nach Aichbach bei Augsburg in Schutzhaft genommen und anschließend am [[23. November]] [[1933]] zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftzeit endete für Zuckermantel am [[3. Mai]] [[1934]].  


Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel erneut verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu ein Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten.  
Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel erneut verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu ein Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten.  
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Die Urteilsbegründung vom [[17. Oktober]] [[1935]] lautet für Babette Zuckermantel wie folgt:
Die Urteilsbegründung vom [[17. Oktober]] [[1935]] lautet für Babette Zuckermantel wie folgt:


:''„Die Angeklagte war eingetragenes Mitglied der KPD und hat sich auch nach der nationalen Erhebung durch Feilhalten kommunistischer Druckschriften betätigt und wurde hierfür bestraft. Nach wie vor verkehrt sie mit Kommunisten […] Das Gericht ist überzeugt, dass die Angeklagte auch heute noch kommunistisch eingestellt ist [...] Als Kommunistin war sie gegen den Staat, gegen die Partei und ihre Einrichtungen zwangsläuig feindlich eingestellt… Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt: Die Angeklagte ist eine dem nationalsozialistischen Staat feindliche und gefährliche Kommunistin… Solche […] staatsgefährdende kommunistische Wühlarbeit muss aufs Schärfste bestraft werden. Milde wäre ein falsches Mittel“''
:''„Die Angeklagte war eingetragenes Mitglied der KPD und hat sich auch nach der nationalen Erhebung durch Feilhalten kommunistischer Druckschriften betätigt und wurde hierfür bestraft. Nach wie vor verkehrt sie mit Kommunisten […] Das Gericht ist überzeugt, dass die Angeklagte auch heute noch kommunistisch eingestellt ist [...] Als Kommunistin war sie gegen den Staat, gegen die Partei und ihre Einrichtungen zwangsläufig feindlich eingestellt… Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt: Die Angeklagte ist eine dem nationalsozialistischen Staat feindliche und gefährliche Kommunistin… Solche […] staatsgefährdende kommunistische Wühlarbeit muss aufs Schärfste bestraft werden. Milde wäre ein falsches Mittel“''


Am [[28. Februar]] [[1936]] wurde Zuckermantel in die Justizvollzugsanstalt Landshut verlegt. Die Gestapo verfügte am [[13. Juli]] [[1936]] weiterhin, das Zuckermantel nach der Haft in das Konzentrationslager Moringen zu verlegen ist. Die Verlegung nach Moringen erfolgte bereits am [[9. Dezember]] [[1936]]. Der regulären Haftzeit folgt die Schutzhaft bis Dezember [[1939]]. Am [[15. Dezember]] [[1937]] wird Zuckermantel mit 200 anderen Frauen aus Moringen in das Konzentrationslager Lichtenburg beschrieben. Die ehem. Burg wurde wurde bis August [[1937]] als KZ für Männer genutzt und im Anschluss ab Dezember [[1937]] als Häftlingsanstalt für Frauen umgebaut<ref>* Quelle: Wikipedia - KZ Lichtenburg, Stand 20. April 2013|22.20 Uhr [http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Lichtenburg Wikipedia]</ref>. Da die Burg eine relativ marode Bausubstanz hatte wurden ab Mai [[1939]] die verbliebenen weiblichen Häftlinge in das neuausgebaute KZ Ravensbrück verlegt, so auch Babette Zuckermantel.  
Am [[28. Februar]] [[1936]] wurde Zuckermantel in die Justizvollzugsanstalt Landshut verlegt. Die Gestapo verfügte am [[13. Juli]] [[1936]] weiterhin, das Zuckermantel nach der Haft in das Konzentrationslager Moringen zu verlegen ist. Die Verlegung nach Moringen erfolgte bereits am [[9. Dezember]] [[1936]]. Der regulären Haftzeit folgt die Schutzhaft bis Dezember [[1939]]. Am [[15. Dezember]] [[1937]] wird Zuckermantel mit 200 anderen Frauen aus Moringen in das Konzentrationslager Lichtenburg beschrieben. Die ehem. Burg wurde bis August [[1937]] als KZ für Männer genutzt und im Anschluss ab Dezember [[1937]] als Häftlingsanstalt für Frauen umgebaut<ref>* Quelle: Wikipedia - KZ Lichtenburg, Stand 20. April 2013|22.20 Uhr [http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Lichtenburg Wikipedia]</ref>. Da die Burg eine relativ marode Bausubstanz hatte wurden ab Mai [[1939]] die verbliebenen weiblichen Häftlinge in das neuausgebaute KZ Ravensbrück verlegt, so auch Babette Zuckermantel.  


==Einzelnachweis==
==Einzelnachweis==
90.928

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