Adam Weber: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 3. Februar 1879 wurde das Erscheinen der "periodischen Druckschrift ''Reichswauwau mit Freigeist''" durch die Landespolizeibehörde verboten<ref>Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Bromberg, 14. Februar 1879</ref>.
Am 3. Februar 1879 wurde das Erscheinen der "periodischen Druckschrift ''Reichswauwau mit Freigeist''" durch die Landespolizeibehörde verboten<ref>Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Bromberg, 14. Februar 1879</ref>.


In ähnlicher Erscheinungsweise erschien von Adam Weber sodann der "Reichskobold", der sich ebenfalls als "humoristisch-satirisches" Volksblatt verstand und eine Beigabe des "Deutschen Michel" war<ref>Verordnungs- und Anzeigeblatt für die Königlich Bayerischen Verkehrs-Anstalten, 1885 S. 318</ref>. Ein weiterer Mitarbeiter des Reichskobold war Ludwig Schmid<ref>L. Schmid arbeitete als Redakteur im Reichskobold und wohnte Blumenstraße 44 in Fürth. Siehe Fürther Adressbuch von 1886, Seite 133</ref>. Sein Blatt "Reichs-Kobold" wurde zwar 1884 verboten<ref>Werner Saerbeck "Die Presse der deutschen Sozialdemokratie unter dem Sozialistengesetz", S. 208</ref>, tauchte allerdings als Beilage auch später auf. Im Zusammenhang des Jahres 1884 erhielt Weber eine fünfmonatliche Haftstrafe<ref>"Neue Augsburger Zeitung" 1984, 1/4 Seite 4; ebenso "[https://www.google.de/books/edition/Bayerischer_Kurier/R16PyBhxg3MC?hl=de&gbpv=1&dq=adam+weber+reichskobold&pg=RA12-PA5&printsec=frontcover Bayerischer Kurier]", 1884, 1/2 Seite 5</ref
In ähnlicher Erscheinungsweise erschien von Adam Weber sodann der "Reichskobold", der sich ebenfalls als "humoristisch-satirisches" Volksblatt verstand und eine Beigabe des "Deutschen Michel" war<ref>Verordnungs- und Anzeigeblatt für die Königlich Bayerischen Verkehrs-Anstalten, 1885 S. 318</ref>. Ein weiterer Mitarbeiter des Reichskobold war Ludwig Schmid<ref>L. Schmid arbeitete als Redakteur im Reichskobold und wohnte Blumenstraße 44 in Fürth. Siehe Fürther Adressbuch von 1886, Seite 133</ref>. Sein Blatt "Reichs-Kobold" wurde zwar 1884 verboten<ref>Werner Saerbeck "Die Presse der deutschen Sozialdemokratie unter dem Sozialistengesetz", S. 208</ref>, tauchte allerdings als Beilage auch später auf. Im Zusammenhang des Jahres 1884 erhielt Weber eine fünfmonatliche Haftstrafe<ref>"Neue Augsburger Zeitung" 1984, 1/4 Seite 4; ebenso "[https://www.google.de/books/edition/Bayerischer_Kurier/R16PyBhxg3MC?hl=de&gbpv=1&dq=adam+weber+reichskobold&pg=RA12-PA5&printsec=frontcover Bayerischer Kurier]", 1884, 1/2 Seite 5</ref>


Adam Weber gründete die Wochenschrift: „[[Freier Beobachter]] - Organ der süddeutschen Antisemiten“<ref>Theodor Fritsch: "Antisemiten-Katechismus: eine Zusammenstellung des wichtigsten Materials zum Verständnis der Judenfrage", 1893, Seite 351. Dahinter versteckte sich der alte Reichskobold; siehe "Adressbuch aller Länder der Erde der Kaufleute, Fabrikanten, Gewerbetreibenden ...", 1892 - 1895, S. 799a</ref>. In dieser antisemitischen Publikation versuchte Weber nach Kräften über die sog. "Judenfrage" seinen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Für sein publizistisches Wirken wurde er wiederholt strafrechtlich verfolgt und bekam u.a. eine fünfjährige Haftstrafe.<ref>Stadtarchiv Fürth, AR 14/88, Beschwerden und Disziplinaruntersuchungen gegen die Polizeimannschaft, 1892 Bericht über einen Beleidigungsprozess eines Juden gegen einen Polizisten, Band 5, 1889 - 1897; </ref> </br>
Adam Weber gründete die Wochenschrift: „[[Freier Beobachter]] - Organ der süddeutschen Antisemiten“<ref>Theodor Fritsch: "Antisemiten-Katechismus: eine Zusammenstellung des wichtigsten Materials zum Verständnis der Judenfrage", 1893, Seite 351. Dahinter versteckte sich der alte Reichskobold; siehe "Adressbuch aller Länder der Erde der Kaufleute, Fabrikanten, Gewerbetreibenden ...", 1892 - 1895, S. 799a</ref>. In dieser antisemitischen Publikation versuchte Weber nach Kräften über die sog. "Judenfrage" seinen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Für sein publizistisches Wirken wurde er wiederholt strafrechtlich verfolgt und bekam u.a. eine fünfjährige Haftstrafe.<ref>Stadtarchiv Fürth, AR 14/88, Beschwerden und Disziplinaruntersuchungen gegen die Polizeimannschaft, 1892 Bericht über einen Beleidigungsprozess eines Juden gegen einen Polizisten, Band 5, 1889 - 1897; </ref> </br>
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