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Die drei erstgenannten Publikationen stimmen weitgehend darin überein, dass es sich um einen kompletten (Neu-)bau der Schützengesellschaft von 1829 handelt mit dem Verwendungszweck "Schießhaus". Im abgebrochenen Vorgängerbau wurde der erste Stock nachweislich für Gemeindeversammlungen verwendet. Ob das im Neubau von 1829 auch der Fall war, konnte ich bisher nicht feststellen. Schwammberger nennt für 1825 bereits das "[[Geleitshaus|alte Amtsgericht]]" in der Königstr. 42 bzw. die "[[Grundschule Kirchenplatz|Knabenschule]]" am Kirchenplatz als Sitz des Rathauses. Es scheint also fraglich ob es je einen Amtssitz eines 1. Bürgermeisters in dem Gebäude am Schießplatz gegeben hat. Die letztgenannte Publikation des Geschichtsvereins ist eine als Büchlein zusammengfasste Loseblattsammlung mit Tuschezeichnungen des Malers H.J Dennemarck aus den 1930er Jahren. Dieser hatte sich auch als Heimatforscher betätigt und seine Bilder mit entsprechenden Texten versehen. Der Geschichtsverein Fürth hat diese Bilder und Texte in einem Büchlein zusammengefasst und leider unkommentiert seinen Mitgliedern als sog. "Jahresgabe" des Jahres 1977 überreicht. So haben sich mehrere Fehler eingeschlichen und verbreitet: es handelt sich bei diesem Gebäude weder um das älteste Rathaus Fürths (wegen der Neuerbauung 1829) und auch nicht um ein Rathaus im eigentlichen Sinne da es vor 1818 keine "Räte" gab. Weiterhin ist die Annahme Dennemarcks, das Gebäude sei, wegen des halbrunden Treppenturms, lediglich eine Erweiterung des vorher dort stehenden "Rathauses", ebenso unrichtig. Die Texte und Zahlen auf der Plakette stimmen mit dem Text des Büchleins nahezu überein, vermutlich wurden sie, ohne weiter nachzuforschen, daraus übernommen. Den Begriff "Ältestes Rathaus" kann man deshalb meiner Ansicht nach nur mit viel Bauchweh und Anführungszeichen gelten lassen. Dies soll aber natürlich nicht die tolle Leistung der Eigentümer schmälern, die das Haus in einer Zeit, in der Altbauten eine äußerst geringe Wertschätzung erfuhren und reihenweise abgerissen wurden, mit viel Liebe zum Detail instandgesetzt haben. Ich hoffe, ich konnte deine Fragen damit halbwegs beantworten. --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 12:04, 6. Jun. 2013 (CEST) | Die drei erstgenannten Publikationen stimmen weitgehend darin überein, dass es sich um einen kompletten (Neu-)bau der Schützengesellschaft von 1829 handelt mit dem Verwendungszweck "Schießhaus". Im abgebrochenen Vorgängerbau wurde der erste Stock nachweislich für Gemeindeversammlungen verwendet. Ob das im Neubau von 1829 auch der Fall war, konnte ich bisher nicht feststellen. Schwammberger nennt für 1825 bereits das "[[Geleitshaus|alte Amtsgericht]]" in der Königstr. 42 bzw. die "[[Grundschule Kirchenplatz|Knabenschule]]" am Kirchenplatz als Sitz des Rathauses. Es scheint also fraglich ob es je einen Amtssitz eines 1. Bürgermeisters in dem Gebäude am Schießplatz gegeben hat. Die letztgenannte Publikation des Geschichtsvereins ist eine als Büchlein zusammengfasste Loseblattsammlung mit Tuschezeichnungen des Malers H.J Dennemarck aus den 1930er Jahren. Dieser hatte sich auch als Heimatforscher betätigt und seine Bilder mit entsprechenden Texten versehen. Der Geschichtsverein Fürth hat diese Bilder und Texte in einem Büchlein zusammengefasst und leider unkommentiert seinen Mitgliedern als sog. "Jahresgabe" des Jahres 1977 überreicht. So haben sich mehrere Fehler eingeschlichen und verbreitet: es handelt sich bei diesem Gebäude weder um das älteste Rathaus Fürths (wegen der Neuerbauung 1829) und auch nicht um ein Rathaus im eigentlichen Sinne da es vor 1818 keine "Räte" gab. Weiterhin ist die Annahme Dennemarcks, das Gebäude sei, wegen des halbrunden Treppenturms, lediglich eine Erweiterung des vorher dort stehenden "Rathauses", ebenso unrichtig. Die Texte und Zahlen auf der Plakette stimmen mit dem Text des Büchleins nahezu überein, vermutlich wurden sie, ohne weiter nachzuforschen, daraus übernommen. Den Begriff "Ältestes Rathaus" kann man deshalb meiner Ansicht nach nur mit viel Bauchweh und Anführungszeichen gelten lassen. Dies soll aber natürlich nicht die tolle Leistung der Eigentümer schmälern, die das Haus in einer Zeit, in der Altbauten eine äußerst geringe Wertschätzung erfuhren und reihenweise abgerissen wurden, mit viel Liebe zum Detail instandgesetzt haben. Ich hoffe, ich konnte deine Fragen damit halbwegs beantworten. --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 12:04, 6. Jun. 2013 (CEST) | ||
: das konntest du allerdings! Danke für die ausführlichen Infos! --[[Benutzer:Magenbrot|Magenbrot]] ([[Benutzer Diskussion:Magenbrot|Diskussion]]) 09:35, 20. Jun. 2013 (CEST) |
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