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[[Bild:Jakob 160251 NZ.jpg|thumb|right|Franz Jakob bei der Verurteilung 1951]]Franz Jakob wurde durch die Allierten nach dem Krieg verhaftet und als "Aktivist" klassifiziert. In einem Gerichtsverfahren wurde er [[1949]] zu 10 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei seine politische Haft vom [[6. Juli]] [[1945]] bis [[15. Januar]] [[1949]] angerechnet wurde. In der Verhandlung vor der Spruchkammer Dachau gab Jakob an, "''dass er schon von [[1933]] ab gegen die Partei eingestellt war und nur ein "kleiner, unbedeutender ehrenamtlicher Kreisleiter" gewesen sei, der politisch in Fürth überhaupt nichts zu sagen hatte''"<ref>* Quelle: Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Dies nahm ihm jedoch niemand ab, selbst die Presse sprach davon, dass Jakob "''sich heute auch als ahnungsloser Engel hin (stellt), der nichts von den ganzen Dingen wußte, die im Dritten Reich geschehen sind. Er hatte auch keine Ahnung, dass es KZ´s gab.''" Auch die Mitschuld am [[Synangogenbrand]] am [[9. November]] [[1938]] versuchte er zu leugnen. Vielmehr versuchte er die Alleinschuld dem damaligen Brandmeister und Wehrführer Dipl. Ing. [[Johann Rachfahl]] zuzuschieben. Es wurde jedoch nachgewiesen, dass Rachfahl "nur" als ausführendes Organ von Jakob gehandelt hat <ref>* Quelle: Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Rachfahl selbst belastete Jakob vor Gericht schwer im Juli [[1948]]. Er gab an: "''Jakob habe ihn sowohl direkt angewiesen, die Fürther Synagoge in Brand zu setzen, als auch verboten, das Gotteshaus zu löschen.''<ref>Stadtsarchiv Nbg, Spruchkammerakte Jakob, Spruchkammer Fürth II J 45</ref>". Oberbürgermeister Jakob war während der Pogrommnacht mit einigen Parteifunktionären in seiner Stammkneipe "Cafe Fink" (Fürst?) und ist zu Beginn der Ausschreitungen zur Brandstelle geeilt - und beobachtete das Vorgehen ohne einzuschreiten<ref>* Quelle: Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.</ref>. Am nächsten Tag befahl er Rachfahl das noch erhaltene Haus des Hausmeisters ebenfalls einzuäschern, da es angeblich den Plänen des lokalen Straßenbaus im Weg stand. Jakob steitete diesen Sachverhalt ab - was Ihm jedoch vor Gericht niemand abnahm. Auch mit der Verhaftung von ca. 150 jüdischer Mitbürger in der Pogrommnacht will Jakob nichts zu tun gehabt haben. Der Prozess gegen Jakob wurde zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt - ein bis dahin einmaliger Akt in der Geschichte der Entnazifizierung. Hintergrund der Nicht-Öffentlichkeit waren die diversen Sittlichkeitsverbrechen, die man aus Rücksicht der noch lebenden betroffenen Frauen nicht öffentlich behandeln wollte<ref>* Quelle: Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.</ref>. Das Gericht verurteilte Jakob zu 10 Jahren Arbeitslager, da sie ihn als "Hauptschuldigen" klassifizierten. Jakob legte Berufung ein, jedoch hielt das Berufsgericht die Anklagepunkte aufrecht. Allerdings befand das Gericht eine fünf jährige Lagerstrafe für Tat und Schuld angemessen, mit der Begründung: "''Zwar sei Jakob ein überzeugter Nationalsozialist gewesen, dessen Handlungen ein moralisch handelnder Mensch nie begangen hätte, doch sein Charakter entspräche keinesfalls einer überzeugenden "Führergestalt", wie eine Verurteilung als Hauptschuldiger vermuten ließe.''"<ref>* Quelle: Spruch Berufskammer - Staatsarchiv Nürnberg, Spruchkammer Fürth II J 45</ref>. Die [[Fürther Nachrichten]] schrieben am [[26. Juni]] [[1948]], dass eine Strafe von zehn Jahren dem politischen Wirken Jakobs nicht gerecht worden wäre. Vielmehr sei er ein "eher ein opportunistischer Lüstling" gewesen, der mittels der Partei seinen "Leidenschaften frönte". | [[Bild:Jakob 160251 NZ.jpg|thumb|right|Franz Jakob bei der Verurteilung 1951]]Franz Jakob wurde durch die Allierten nach dem Krieg verhaftet und als "Aktivist" klassifiziert. In einem Gerichtsverfahren wurde er [[1949]] zu 10 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei seine politische Haft vom [[6. Juli]] [[1945]] bis [[15. Januar]] [[1949]] angerechnet wurde. In der Verhandlung vor der Spruchkammer Dachau gab Jakob an, "''dass er schon von [[1933]] ab gegen die Partei eingestellt war und nur ein "kleiner, unbedeutender ehrenamtlicher Kreisleiter" gewesen sei, der politisch in Fürth überhaupt nichts zu sagen hatte''"<ref>* Quelle: Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Dies nahm ihm jedoch niemand ab, selbst die Presse sprach davon, dass Jakob "''sich heute auch als ahnungsloser Engel hin (stellt), der nichts von den ganzen Dingen wußte, die im Dritten Reich geschehen sind. Er hatte auch keine Ahnung, dass es KZ´s gab.''" Auch die Mitschuld am [[Synangogenbrand]] am [[9. November]] [[1938]] versuchte er zu leugnen. Vielmehr versuchte er die Alleinschuld dem damaligen Brandmeister und Wehrführer Dipl. Ing. [[Johann Rachfahl]] zuzuschieben. Es wurde jedoch nachgewiesen, dass Rachfahl "nur" als ausführendes Organ von Jakob gehandelt hat <ref>* Quelle: Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Rachfahl selbst belastete Jakob vor Gericht schwer im Juli [[1948]]. Er gab an: "''Jakob habe ihn sowohl direkt angewiesen, die Fürther Synagoge in Brand zu setzen, als auch verboten, das Gotteshaus zu löschen.''<ref>Stadtsarchiv Nbg, Spruchkammerakte Jakob, Spruchkammer Fürth II J 45</ref>". Oberbürgermeister Jakob war während der Pogrommnacht mit einigen Parteifunktionären in seiner Stammkneipe "Cafe Fink" (Fürst?) und ist zu Beginn der Ausschreitungen zur Brandstelle geeilt - und beobachtete das Vorgehen ohne einzuschreiten<ref>* Quelle: Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.</ref>. Am nächsten Tag befahl er Rachfahl das noch erhaltene Haus des Hausmeisters ebenfalls einzuäschern, da es angeblich den Plänen des lokalen Straßenbaus im Weg stand. Jakob steitete diesen Sachverhalt ab - was Ihm jedoch vor Gericht niemand abnahm. Auch mit der Verhaftung von ca. 150 jüdischer Mitbürger in der Pogrommnacht will Jakob nichts zu tun gehabt haben. Der Prozess gegen Jakob wurde zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt - ein bis dahin einmaliger Akt in der Geschichte der Entnazifizierung. Hintergrund der Nicht-Öffentlichkeit waren die diversen Sittlichkeitsverbrechen, die man aus Rücksicht der noch lebenden betroffenen Frauen nicht öffentlich behandeln wollte<ref>* Quelle: Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.</ref>. Das Gericht verurteilte Jakob zu 10 Jahren Arbeitslager, da sie ihn als "Hauptschuldigen" klassifizierten. Jakob legte Berufung ein, jedoch hielt das Berufsgericht die Anklagepunkte aufrecht. Allerdings befand das Gericht eine fünf jährige Lagerstrafe für Tat und Schuld angemessen, mit der Begründung: "''Zwar sei Jakob ein überzeugter Nationalsozialist gewesen, dessen Handlungen ein moralisch handelnder Mensch nie begangen hätte, doch sein Charakter entspräche keinesfalls einer überzeugenden "Führergestalt", wie eine Verurteilung als Hauptschuldiger vermuten ließe.''"<ref>* Quelle: Spruch Berufskammer - Staatsarchiv Nürnberg, Spruchkammer Fürth II J 45</ref>. Die [[Fürther Nachrichten]] schrieben am [[26. Juni]] [[1948]], dass eine Strafe von zehn Jahren dem politischen Wirken Jakobs nicht gerecht worden wäre. Vielmehr sei er ein "eher ein opportunistischer Lüstling" gewesen, der mittels der Partei seinen "Leidenschaften frönte". | ||
Nach dem | Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde hier zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen wurde<ref>* Quelle: Fürther Nachrichten, 16. Februar 1951</ref>. Das Gericht folgte zwar Jakobs Argumenten, dass er in der Befehlskette stand und "nur" die Befehle des SA-Gruppenführer von Obernitz ausführte, jedoch habe Jakob durch seine Anwesenheit das Verbrechen sanktioniert sowie nachträglich die Anweisung gegeben, das Hausmeisterhaus niederzubrennen - und sich somit trotzdem strafbar gemacht. In einer folgenden Berufungsverhandlung wurde Jakob erneut verhaftet, da das Berufungsgericht die erste Entscheidung einkassierte. Das Gericht sprach im Mai [[1952]] eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, von denen noch zwei Jahre abzubüßen seien, trotz abgeleisteter Arbeitslagerstrafe<ref>* Quelle: Nordbayerische Zeitung vom 30. Mai 1952</ref> | ||
Nach seiner Inhaftierung lebte Franz Jakob in Gaimersheim bei Ingolstadt. Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten in einer Gaststätte. Am [[6. September]] [[1965]] starb Franz Jakob. | Nach seiner Inhaftierung lebte Franz Jakob in Gaimersheim bei Ingolstadt. Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten in einer Gaststätte. Am [[6. September]] [[1965]] starb Franz Jakob. | ||
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