Adam Weber: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgrund etlicher Injurien wurde Adam Weber als Herausgeber des Wauwau 1873 wiederum vor das [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb11032165_00180/pct:3.93333,66.32878,46.06667,7.09564/full/0/default.jpg Schwurgericht]<ref>Fürther Tagblatt 21. August 1873</ref> zitiert.
Aufgrund etlicher Injurien wurde Adam Weber als Herausgeber des Wauwau 1873 wiederum vor das [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb11032165_00180/pct:3.93333,66.32878,46.06667,7.09564/full/0/default.jpg Schwurgericht]<ref>Fürther Tagblatt 21. August 1873</ref> zitiert.


Mit rücksichtsloser Offenheit und ungeachtet der Schwierigkeiten, die ihm das damals bereitete, schrieb er immer wieder gegen Obrigkeiten und Judentum. 1874 wurde er vom Schwurgericht in Ansbach als Redakteur des "Deutschen Reichswauwau" wegen Beleidigung des Kaisers und des Reichskanzlers zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.<ref>Tag- & Anzeigeblatt für Kempten und das Allgäu, 21. Oktober 1874; ebenso Münchner Bote für Stadt und Land, 20. Oktober 1874</ref> Am 3. Februar 1879 wurde das Erscheinen der "periodischen Druckschrift ''Reichswauwau mit Freigeist''" durch die Landespolizeibehörde verboten.<ref>Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Bromberg, 14. Februar 1879</ref>
Mit rücksichtsloser Offenheit und ungeachtet der Schwierigkeiten, die ihm das damals bereitete, schrieb er immer wieder gegen Obrigkeiten und Judentum. 1874 wurde er vom Schwurgericht in Ansbach als Redakteur des "Deutschen Reichswauwau" wegen Beleidigung des Kaisers und des Reichskanzlers zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.<ref>Tag- & Anzeigeblatt für Kempten und das Allgäu, 21. Oktober 1874; ebenso Münchner Bote für Stadt und Land, 20. Oktober 1874</ref> Eine erneute [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb11176858_00605/pct:47.95477,65.25974,45.5271,13.7013/full/0/default.jpg Verhandlung]<ref>Fürther Tagblatt 20. Dezember 1874</ref> brachte Weber dann eine Gesamthaftstrafe von neun Mionaten ein. Am 3. Februar 1879 wurde das Erscheinen der "periodischen Druckschrift ''Reichswauwau mit Freigeist''" durch die Landespolizeibehörde verboten.<ref>Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Bromberg, 14. Februar 1879</ref>


===Reichskobold===
===Reichskobold===
18.461

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