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[[Datei:Josephina Weber, Das Recht auf Arbeit.jpg|mini|right|Aufruf Josephina Weber, 3. November 1884]] | [[Datei:Josephina Weber, Das Recht auf Arbeit.jpg|mini|right|Aufruf Josephina Weber, 3. November 1884]] | ||
==Aufruf der Ehefrau== | ==Aufruf der Ehefrau== | ||
Im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren | Im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren des Reichskobold startete die Ehegattin Josephina Weber einen Aufruf in der überregionalen Zeitung "Das Recht auf Arbeit"<ref>Am 28. Mai 1884 erschien in München die erste Ausgabe der Wochenzeitung "Das Recht auf Arbeit. Sozialpolitische Wochenschrift", die nach ihrem programmatischen Leitartikel der in der letzten Zeit "aufgeblühten" Fachvereins/Hilfskassenbewegung ihre besondere Aufmerksamkeit widmen wollte. Herausgeber war der sozialdemokratische Zeitungsverleger und Reichstagsabgeordnete Louis Viereck. siehe [https://library.fes.de/fulltext/bibliothek/tit00148/00148021.htm Chronologie 1884, Friedrich-Ebert-Stiftung]</ref>. Sie bat aufgrund ihrer ''trostlosen Lage mit drei Kindern'' durch die Haftstrafen des Ehegatten und Redakteurs Adam Weber um Unterstützung. Als Zeugen für ihre Situation benannte sie den Fürther Bürgermeister [[Georg Friedrich von Langhans|Langhans]]. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
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